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Recht am eigenen Bild - Frage

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Recht am eigenen Bild - Frage

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wenn jemand den öffentlichen Auftritt einer (Tanz)gruppe filmt und das bei Youtube einstellt, kann dann ein Beteiligter was dagegen haben im Hinblick auf Recht auf's eigene Bild oder so?


Morla72

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Antwort auf Beitrag von like

Ich würde mal vermuten, in dem Fall gilt das hier: Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 3: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;


Ebba

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Antwort auf Beitrag von like

Gem. § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse grds. nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Allerdings dürfen gem. § 23 KunstUrhG Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen teilgenommen hat, es sei denn durch die Veröffentlichung werden berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt. Eine Einwilligung ist ferner nicht erforderlich, wenn der Abgebildete nicht individuell erkennbar ist. Was davon jetzt auf den Film zutrifft bzw nicht zutrifft, kannst nur du anschmiedend beurteilen. Meine Vermutung geht aber dahin, dass man nix machen kann.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Ebba

Mist Worterkennung :-): anschmiedend = abschließend


le1973

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Antwort auf Beitrag von like

In der Fotografie ist es so, dass jemand, der einzeln fotografiert wird, unbedingt - am bestens schriftlich natürlich - einer Veröffentlichung, egal ob im Internet, bei Ausstellungen, in Inseraten usw. zustimmen muss. Bei einer Gruppe ab 2 Personen ist dies nicht mehr erforderlich. Ich denke, so kann man es auch bei Videos handhaben. Sowohl mein Mann als auch ich fotografieren seit vielen Jahren. Wir lassen uns immer schriftlich das Okay geben.


zweimam

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Antwort auf Beitrag von like

Paragrafen wurden ja bereits zitiert. Ich (Journalistin) habe vor zig Jahren gelernt, wer in der Öffentlichkeit auftritt oder bei öffentlichen Ereignissen zufällig fotografiert/gefilmt wird, hat keinen Anspruch an den entstandenen Bildern, kann also auch nicht die Veröffentlichung verbieten. Es sei denn, Thema des Bildes ist nicht die Veranstaltung oder die Atmosphere, sondern die Person, die "portraithaft" fotografiert wurde. Damals gab es zwar noch kein Youtube, aber ich denke, das gilt noch immer. (Ich hab beruflich ausschließlich mit genehmigten Bildern zu tun.)


like

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Antwort auf Beitrag von like

Danke! Ich bin nicht der betroffene Part, sondern im Gegenteil habe in Kürze vor, was zu filmen und überlege, ob es ok wäre, das dann auch auf Youtube zu stellen, ohne jeden einzelnen gefragt zu haben.