Mitglied inaktiv
Schon wieder eine Frage... hoffe es nervt nicht. Aber dein Posting hat mich nachdenklich gemacht. Ich hab nächste Woche meine Lehramtsprüfung und muss auch wissen was mit meinen Jugendlichen (Lernbehindertenschule) nach der Schulzeit wird. Gilt denn das alte Sozialhilfegesetz gar nicht mehr??? Gibt es noch Eingliederungshilfen? Meine Literatur ist ja jetzt völlig veraltet.. :( LG Christina
Moin Christina, das BSHG ist mit dem 31.12.2004 ausgelaufen. Dieses gesetz ist geschichte und wurde ausnahmslos durch das SGB II (HartzIV) bzw. SGB XII (Grundsicherung) ersetzt. Wenn Deine Schützlinge dem Grunde nach mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können, sind sie arbeitsfähig, gelten als arbeitslos und müßten deshalb einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 nach SGB II stellen. Sind sie dauerhaft arbeitsunfähig besteht Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII. Das BSHG kannst Du verbrennen oder als Nostalgie-Objekt behalten. Beruflich wird es Dir nichts mehr nützen. Viele Grüße Ralph/Snoopy
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