lotte03_
Falls ihr (schon) so etwas besitzt, wenn habt ihr als "Bestimmer" eingesetzt? Nur den jeweiligen Partner? Volljährige Kinder? Andere Personen? Danke!
Wir haben uns gegenseitig eingesetzt und als „Nachrücker“ unsere Eltern. Da unser ältestes Kind mittlerweile volljährig ist und die Eltern zum Teil verstorben, wollen wir das demnächst ändern lassen.
Meinen Sohn und mein Bruder hat mich eingesetzt.
Hallo Lotte, bei der Vollmacht gibt es so gesehen keine "Bestimmer", denn wenn du dich äußern kannst und geschäftsfähig bist, also nicht mit Einwilligungsvorbehalt in den entsprechenden Bereichen unter Betreuung stehst, kannst du immer noch selbst bestimmen. Aber für den worest Case benötigst du jemanden, der Entscheidungen für dich trifft. Du kannst mehrere Menschen einsetzten. Alleinvertretungsberechtigt, oder auch nur gemeinschaftlich Vertretungsberechtigt. Du bevollmächtigst Menschen, welche Entscheidungen für dich treffen sollen, für den Fall, dass du nicht mehr dazu in der Lage bist. Das geht über Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, freiheitsentziehende Maßnahmen, entgegennehmen und öffnen der Post, Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Gerichten, veräußern Immobilien etc. (Bankvollmacht gilt bei notariellen Vollmachten. Vollmachten aus dem Internet o.ä. werden von den Banken nicht akzeptiert, da benötigst du in diesem Fall eine Bankvollmacht) Die Antwort ist ganz einfach. Nimm jemanden, dem du vertraust und der dazu in der Lage ist. Die meisten Angehörigen, die zu mir kommen und eine Vollmacht haben, (ich arbeite im Pflegebereich) sind die Kinder. Danach kommen - ganz unterschiedlich - Neffen, Nichten - Freunde denen man vertraut. Manchmal aber auch ein Bekannter, eine Freundin der man sehr nahe steht. Das musst du entscheiden, höre auf dein Bauchgefühl. (und ob die Leute es auch gerne machen würden) Volljährige Kinder, das ist ja ganz nett, aber einem z.B 19 jährigen mein ganzes Leben in die Hand zu geben, wobei schon erfahrene, also ältere Menschen, mit dem ganzen Papierkram, den Erledigungen, der Arbeit die damit zusammenhängt, etc. überlastet sind, das ist fraglich. Du kannst natürlich auch eine Vollmacht für jemanden ausstellen (sofern er einverstanden ist) und diese ihm nicht übergeben. Du behältst sie bei dir, informierst den Vollmachtnehmer wo sie liegt, und er kann sie nur im "Fall der Fälle" holen. So kannst du dir sicher sein, dass nichts geschieht, was du nicht willst. Viele Grüße She
Die Person meines Vertrauens habe ich eingesetzt. Nächster Schritt war die Regelung meiner eigenen Beerdigun, bzw. die finanzielle und praktische Vorsorge dafür. Die Kosten sind mittlerweile unfassbar und das möchte ich niemandem zumuten.
Das ist mir total egal. Anonymes Grab und gut ist. Gibt mittlerweile sogar Pappsärge zum kremieren. Die Kosten dürften vom Erbe gedeckt sein. Bloß kein Firlefanz bei meiner Beerdigung.
Sehe ich ganuso, mich könnte man gerne irgendwo verscharren ;-) Die Beisetzung meiner Mutter, keine Trauerfeier, einfache Urne, anonym unter den grünen Rasen, also Null Firlefanz, hat 3.500 € gekostet - Das finde ich schon gewaltig. Mir gefällt ein Urnenhain, bzw. Ruhewald und ich möchte, dass alle Bescheid wissen, und mein Erbe nicht dafür genutzt werden muss.
Unterschätze den Ruhewald finanziell mal nicht, so ein Baum kostet auch ab 2000 aufwärts. Aber, es gäbe im Anschluss kein Theater wer mich gießen geht. Ich hab aber tatsächlich noch Zeit bis dahin und mich nervt gerade bisschen, dass ich mit Werbung für Sterbeversicherungen zugemüllt werde.
Ja, wenn man einen eigenen Baum haben möchte, wird das auch sehr kostspielig. Man kann sich aber auch einen Baum mit anderen teilen oder im Ruhewald anonym unter die Erde.
Aktuell werde ich mit Werbung für Gleitsichtbrillen zugemüllt, was mich jedoch deutlich weniger nervt, als die Tena Lady Phase.
Ja, Brillenwerbung bekomme ich auch, allerdings sollte ich da tatsächlich mal drauf eingehen
Meine Schwester, die hat auch alle Kontovollmachten. Ändern werde ich das, wenn meine Kinder so fest im Leben stehen, dass sie mit so einer Entscheidung auch umgehen können und wollen.
Mein Mann und ich haben uns gegenseitig eingesetzt und durchs Haus haben wir ein Berliner Testament. Bei meinen Eltern bin ich alleine eingetragen, obwohl es noch 2 Geschwister gibt. Mein Mann hat keine Eltern mehr.
ein wichtiger punkt ist , im fall von trennung oder scheidung nicht die vorhandene patientenverfügung vergessen wenn der expartner eingesetzt ist . kann böse enden , gerade wenn dann neue partner da sind. daher lieber gleich blutsverwandte nehmen , denen man vertraut
Hallo, ja, es ist sehr ratsam, diese Dokumente wieder an sich zu nehmen, aber in diesem Fall kann mit einer Patientenverfügung eher wenig Schindluder getrieben werden. (in manchen PV`s gibt es nicht einmal eine Ansprechperson) Solange du fit bist, ist das Dokument für den Ex wertlos. Liegst du nicht ansprechbar im Krankenhaus, er erfährt es und legt die PV dem Krankenhaus vor, ist es, auch wenn die PV noch "gültig" ist (darauf komme ich noch zurück), eher unwahrscheinlich, dass er dir schaden kann. Auf einer PV hast du deine Wünsche für den Fall der Fälle selbst niedergelegt. ZB: keine Bluttransfusion, Beatmung und Lebenserhaltung bis zum letzten Moment (das ist sehr selten zu finden) etc. Wenn dein Ex nun bei den Ärzten genau auf Gegenteiliges besteht, wird er da sehr wenig Chancen haben. (ich will es aber nicht ausschließen, daher ein guter Rat von dir) Allerdings wird es trotzdem schwierig werden dir zu schaden - und damit komme ich auf die "Gültigkeit" zurück. Eine PV muss alle 2, spätestens alle 3 Jahre aktualisiert werden. Das heißt, Ort, Datum und deine Unterschrift drunter. Dazu ein unvoreingenommener Zeuge, also nicht Kinder oder Ehemann, eher Bekannte oder - oft auch - der Hausarzt. Dieser Zeuge bestätigt mit seiner Unterschrift, dass du die PV freiwillig und augenscheinlich im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte ausgestellt hast. Das wissen leiden eher wenige, denn ich bekomme von Angehörigen oftmals über 10 Jahre alte PV´s. Problematisch wird es, wenn du, zB. aufgrund von Demenz zur Aktualisierung nicht mehr in der Lage bist. Diese PV nehmen wir an und geben sie, bei der Einlieferung ins KH mit. Wie die Ärzte damit umgehen müssen diese entscheiden. Oftmals habe ich auch Angehörige, die denken sie hätten eine PV. Meinen aber die Gesundheitsfürsorge in der Vollmacht. Das sind 2 ganz unterschiedliche Dinge. Mit der Gesundheitsfürsorge kann man dir sehr schaden, sollte keine PV vorhanden sein. Daher ist es wichtig, dass eine vorhandene PV in der Vollmacht bei der Gesundheitsvorsorge erwähnt ist, z.B. mit dem Zusatz: Unter Berücksichtigung der Patientenverfügung. Dies fehlt aber leider auch bei notariellen Vollmachten sehr häufig.
Vielen Dank für die vielen Tips. Das meiste wusste ich alles schon- ich wollte eigentlich nur eine persönliche Einschätzung ob Mehrkindeltern alle ihre (volljährigen) Kinder einsetzten lassen oder nicht. @SHE- das eine PV nur zwei Jahre Gültig ist, ist mir neu. Wo steht das? Soweit ich weiss, ist sie unbegrenzt gültig. Es wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen, sie alle 24 Monate zu überprüfen.
Hallo Lotte, ich habe "Gültig" immer in Anführungszeichen gesetzt, denn sie laufen nicht wirklich aus nach der Zeit, das stimmt. Wir haben vom Heimträger dazu Schriftstücke zur Aktualisierung bekommen und müssen auch dringend darauf achten. Daher habe ich auch geschrieben, wir haben auch aufgrund von Demenz sehr alte PV`s, Die nehmen wir an und geben sie auch ans KH weiter. Aber mit den 2, allerspätestens 3 Jahren bist du auf der sicheren Seite und die dringende Empfehlung wird ihre Gründe haben, nicht nur den Willen der Person die die PV ausstellt betreffend, sondern auch das KH betreffend: Ich habe schon des Öfteren von Angehörigen gehört, dass es bei alten PV´s Probleme gegeben hat. Verständlicher weise, wie können die Menschen im KH wissen, was du jetzt, wo es evtl. kurz vorm Tode steht, denkst, wenn du die PV mit - meinetwegen 55 Jahren und voll fit - ausgestellt hast. Und manchmal bekommt man eh Probleme mit der PV im KH, kommt auf die Person an, mit der du zu tun hast. Nur weil du sie hast ist es leider nicht zu 100% gesichert, dass sie auch passend beachtet wird. Wir lassen bei jedem neuen Bewohner, welcher dazu in der Lage ist, die PV aktualisieren. Daher kann ich dir nur dringend Empfehlen, sie immer wieder mal zu erneuern, diese kleine Unterschrift kann dir vielleicht einmal helfen.