Mitglied inaktiv
Hallo, gerade lief erneut der Beitrag (auf RTL) mit dem Kinderwagen und der schließenden Zugtür. Mama drin => Kind draußen Was ist denn ein Notfall? Wenn ich mich recht erinnere, dann greift § 145 StGB bei den Notbremsen. Aber ist das denn kein Notfall? (für mich persönlich wäre es ja einer....naja, persönlich ist ja nicht immer logisch *g* von daher könnte es ja so sein..) Finde es immer noch hart, daß der Mutter gedroht wurde, sie bekäme eine Anzeige, die Bahn hingegen immer noch nix einräumt. Ich meine, die müßen doch gucken bevor die Türen schließen, oder ;-O Die Kinderwagen-oder-Körper-klemmt-in-der-Zugtür Unfälle gab es ja auch schon. Vermutlich ist das auch der Grund warum ich so selten mit der Bahn fahre... wollten die nicht auch mehr Geld haben? (nur ne Randbemerkung *hust*)
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