Hallo, habe vorgestern geschrieben wg. Beerdigungskosten des Vaters und evt. Übernahme der Kosten des Sozialamtes. Die Dame meinte ja, sie könne lt. Gesetz keine Rücksicht auf meine/unsere erhöhten Lebenshaltungskosten machen. Habe folgendes im Netz gefunden, aber irgendwie verstehe ich das Amtsdeutsch nicht: § 28 SGB XII Ermittlung der Regelbedarfe (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Grundlage hierfür sind die durch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen. und § 24 SGB XII Sozialhilfe für Deutsche im Ausland 3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland. Ich weiß ja nicht, oab die Übernahme der Kosten als Sozialhilfe gleichzusetzen sind, es gelten hier wohl auch die Regelsätze. Danke und lg,. Carmen