Danke erstmal für eure Antworten. Inzwischen habe auch ich mich belesen, von wegen Recht am Bild u.s.w. Es steht immer drin, die abgebildete Person muss seine Zustimmung geben. Wie alt muss die zustimmende Person denn sein? Heute lag der Brief des Direktors im Briefkasten. Er ist sehr Paragraphenbelastet: §22 KunstUrhG, § 201a StGB und §39 Schulgesetz. Ist schon harter Tobak und macht Angst. Mein Sohn und auch ich bekomme Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Bis dahin muss ich mich schlau machen.