Mitglied inaktiv
Hi... also was da rauskommt laß ich Euch wissen... wir erheben Einspruch, da sie sich rechtzeitig abgemeldet hat... Achja und von wegen... Also ich habe in D. mit vielen Englischen Mitarbeitern gearbeitet, die übrigens Kindergeld für Ihre in England lebenden Kids erhalten haben und das völlig legal... SO auch Amerikaner, die hier in D. stationiert sind.... und die auch keine Steuern hier zahlen... LG Peeka, die da nicht durchsteigt
das magazin "der steuerzahler" sagt jüngst auch dazu etwas: anspruch auf kindergeld bzw. kinderfreibetrag für ein verheiratetes kind besteht nur dann ((aber immerhin :-) Anm. von old mama)), wenn die einkünfte des ehepartners des kindes für den vollständigen unterhalt des kindes nicht ausreichen, das kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene mittel verfügt und die eltern deshalb weiterhin für das kind aufkommen müssen. ein solcher "mangelfall" ist anzunehmen, wenn die einkünfte und bezüge des kindes, einschließlich der unterhaltsleistungen des ehepartners, niedriger sind als das steuerrechtliche existenzminimum von 7.680 euro im jahr. * urteil des bundesfinanzhofs vom 19.4.07, aktenzeichen III R 65/06.
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