happymom
Hallo! Basisdaten: Grundschule, NRW Wenn ich es richtig verstanden habe, wird in der Schulkonferenz beschlossen, ob man auch im 3. Schuljahr auf Noten verzichtet. Meine Frage: Klar wirken wir Eltern da "irgendwie" mit, aaaaaber: Hat man denn auch die Chance, so einen Beschluss TATSÄCHLICH zu beeinflussen???? Im Netz finde ich die Info, dass die Schulkonferenz aus 10 Lehrern, 5 Schülern und 5 Elternvertretern besteht. Ja, aber doch nicht in der GRUNDSCHULE? Jemand hat sich gestern gewundert, wer denn ein Interesse daran haben könnte, die Einführung der Noten im Sinne von 1 bis 6 im 3. Schuljahr einzuführen? Was sind Eure Meinungen dazu? Es ist nunmal eine schulinterne Entscheidung. Über das Pro und Contra kann man sicherlich diskutieren. Wichtig wäre mir nur, ob es möglich ist, die Entscheidung tatsächlich zu beeinflussen, wenn die Mehrheit der Eltern also DAGEGEN ist? DANKE!
Hallo ! Die Zusammensetzung der Schulkonferenz hängt von der Schülerzahl ab, auch in der Grundschule. An unserer Schule hatten wir vor 2 Jahren z.B. auch je 5 Mitglieder, dieses Jahr sind es jeweils 3 Eltern und Lehrer. Natürlich habt Ihr Einfluss darauf, ob entschlüsse in Eurem Sinne gefasst werden. Ihr müsst die dementsprechenden Anträge einbringen und diese gut begründen. Habt Ihr dann nur einen Lehrer auf Eurer Seite, habt Ihr den Antrag durchgesetzt. Wir haben als Eltern an unserer Schule z.B. durchgesetzt, das unsere Schüler in jedem Fach neben der Note auch noch eine ausführliche schriftliche Bewertung für jedes Fach bekommen. Der Antrag sollte so zeitig den Mitgliedern der Schulkonferenz vorliegen, das schon vorher darüber nachgedacht werden kann und evtl. schon mal ein Gedankenaustausch stattfindet. Ach so, und wenn der Antrag durch die Schulpflegschaft ( also die reine Elternvertretung ) beschlossen wird, so sprecht Ihr ja im Namen aller Eltern. Denn Ihr seid ja von allen Eltern gewählt und sprecht im Namen aller. Wem es im Anschluss nicht passt, dem ist es ja freigestellt im nächsten Schuljahr Elternvertreter zu werden ;-) LG Ute ( seit 5 Jahren Grundschul-Elternvertreter )
Die Zusammensetzung der Schulkonferenz ist im SchulG NRW geregelt u d richtet sich sowohl nach schulgröße als auch -form.
In der Grundschule sind danach keine Schüler Mitglied der Schulkonferenz.
(die Smileys habe ich nicht eingefügt sondern ergeben sich wohl aus Buchstabenkombix im kopierten Text )
Guckst Du hier:
§ 66 Zusammensetzung der Schulkonferenz
(1) Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit
a) biszu200SchülerinnenundSchülern6Mitglieder,anBerufskollegs12
Mitglieder,
b) biszu500SchülerinnenundSchülern12Mitglieder,
c) mehrals500SchülerinnenundSchülern18Mitglieder.
(2) Die Schulkonferenz kann mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mit- glieder eine Erhöhung der Mitgliederzahl beschließen, wobei das Verhält- nis der Zahlen nach Absatz 3 zu wahren ist.
(3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schü- lerinnen und Schüler im Verhältnis
Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler
1. anSchulenderPrimarstufe&472; 1:1:0
2. anSchulenderSekundarstufeIsowieanSchulenmitPrimarstufeund Sekundarstufe I&
472;
3:2:1
3. anSchulenderSekundarstufeII&
472; 3:1:2
4. anSchulenderSekundarstufeIundII&
472; 2:1:1
5. anWeiterbildungskollegsunddemKollegfürAussiedlerinnenundAus- siedler&
472;
1 : 0 : 1.
Nach Artikel 2 Satz 2 4. Schulrechtsänderungsgesetz (GV. NRW. 2010 S. 691/ABl. NRW. 2/11) erhält § 66 Absatz 3 zum 1. August 2011 folgende Fassung:
(3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schullei- ter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis
Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler 1. anSchulenderPrimarstufe&
472;
1 :1 :0
(...)
bei uns konnten die jeweiligen Vertreter für das Gremium Schulkonferenz dieses Jahr sogar abstimmen, ob in der 2. Klasse noch Schwimmen unterrichtet wird. Anwesend sind hier (dann von Eurer Schule) die Lehrer, das Direktorium und die abgesandten Elternvertreter ausm Elternbeirat.
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