Mitglied inaktiv
Obwohl ich eine vehemente Frauenrechtlerin bin-das wisst ihr alle, kann ich mir aber dieseas Urteilo irgendwie folgendermaßen erklären: Wenn die Ehefrau zB nach islamischem Recht geheiratet hat und die Ehe wissentlich mit dem im Koran verankertren erlaubten Züchtigungen als Muslima wusste, dann können die "Züchtigungen " nicht als Härtefall durchgehen. Etwas anderes wäre es, wenn ein Paar heiratet und sie im guten Glauben ihr Mann ist sagen wir Christ und muss nicht damit rechnen, dass er plötzlich zum Islamisten mutiert und dann das schlagen anfängt, so kann dies auf jeden Fall als Härtefall durchgehen. Jedoch wenn die Frau die Ehe mit dem Wissen, das im Koran "Züchtigungen gestattet sind einging, dann muss sie auch im Trennungsjahr eigentlich nur mit der Situation weiterleben die sie zur Zeit der Ehjeschließung akzeptiert hat. Vielmehr wundert es mich, wieso die Rechtsanwältin keine Zivilklage gegen den Schlagenden Ehemann eingereicht hat? Dann hätte sie auc recht bekommen. Außerdem - erst wenn ich das Aktenzeichen dieses Falles-in dem jegliche Urteilsbegründung zu stehen hat- gelesen habe, kann ich urteilen, ob nicht zB aus dem usammenhang zitiert, oder sonstige Journalistische Freiheiten der grund für diesen Artikel waren. Das ich das Schlagen von Frauen in der Ehe nichjt gut heiße- dazu brauch ich hoffentlich nichts sagen. Mir geht es hier rein um die rechtliche Sache wie man das begründen könnte, dass die richterin so entscheidet. Wär nicht schlecht wenn Juristen hier wären jovi
waren mein Spezialgebiet- ich habe allerdings nie eine durchgekriegt. Grundsaetzlich haben wir hier ein Zerruettungsprinzip ( wenn die Ehe nach deutschem Recht geschieden werden soll, wenn man sich das EGBGB durchliest, bin ich mir nicht sicher, ob eine Rechtsnormverweisung nicht ins marokkanische recht geht, bei zwei Marokkanern und in Marokko geschlossener Ehe)- und danach muss man zumnindest ein Jahr getrennt sein vor einer scheidung. Eine Haertefallscheidung, die man ohne Trennungsjahr sofort haben kann, ist die absolute Ausnahme. Das kriegt man nur durch, wenn in der Person des anderen Ehepartners ein Grund liegt, der es als unzumutbar erscheinen laesst, das Trennungsjahr abzuwarten. Mir sind da nur ganz wenige Haertefaelle bekannt- das eine war, wenn der Ehemann das minderjaehrige Kind der Frau sexuell missbraucht und das andere, wenn der Mann schwerer alkoholiker ist und im Suff regelmaessig FRauen und Kinder schwer verpruegelt. Von daher- nur die ueblichen Pruegel erfuellen die Voraussetzungen der Haertefallscheidung nicht. Und man muss immer auf die " subjektive" schuld schauen.Sprich, bei uns ist FRauenschlagen verboten und das ist jedem klar, so wird hier jeder erzogen, das ist auch jedem schlagneden Mann klar und deshalb gibt es keine Entschuldigungsgruende, wenn er schlaegt. Bei einem Mann und einer FRau, die in einem Kulturkreis aufgewachsen sind, wo Frauenhauen akzeoptabel ist und nicht sonderlich verpoent kann man einem Mann viel weniger Vorwuerfe fuer das schlagen machen als eben einem westlich erzogenen. Die Antragstellerin konnte hier eben nicht beweisen, dass ihr Mann besonders unzumutbar ist.Sie muss deshalb- wie alle- das Trennungsjahr abwarten.Die begruendung finde ich auch zweifelhaft- aber auch bei Ehrenmorden an jungen Musliminnen wurde ja der heimische Ehrenkodex der Taeter ewig lange als strafmildernd beruecksichtigt. So nach dem Motto: Woher haetten die das denn wissen sollen.Erest seit Hatun Sueruecue ruckt man davon wohl ab und sagt, wer hier lebt, soll unsere Regeln beachten. Jedenfalls- Haertefallscheidungen sind eh die absolute ausnahme. Wegen Pruegeleien die nicht lebensgefaehrlich sind kriegt man keine Haertefallentscheidung durch. Nur die begruendung halte ich fuer diskussionswuerdig. Benedikte
Also kann ich meine Begründung so gelten lassen , oder? Natürlich ungeachtet der Tatsache was ich subjektiv von dem schlagenden Ehemann halte. Es ist doch ein zimlicher Sturm der Entrüstung heut entbrannt ob dieses Urteils, den ich aber wie oben begründet nicht so ganz nachvollziehen kann. lG JOhanna
Hallo Benedikte, du schreibst: "Bei einem Mann und einer FRau, die in einem Kulturkreis aufgewachsen sind, wo Frauenhauen akzeoptabel ist und nicht sonderlich verpoent kann man einem Mann viel weniger Vorwuerfe fuer das schlagen machen als eben einem westlich erzogenen." mit der prämisse kann man dann alles relativieren, dann werden - wie in deutschland ja schon geschehen - ehrenmorde eben nur als totschlag gewertet. dann sind winkeladvokaten tür und tor geöffnet. dann könnte man z.b. auch die beschneidungen von frauen sauber rechtfertigen, etc.etc.etc. dann sollte sich so mancher asylbewerber überlegen, ob es sinn macht, noch nach deutschland zu kommen..........oder was mir so einfällt: wenn jemand im suff jemanden totfährt, könnte er auch sagen: in unserem bayrischen kulturkreis gehört saufen zum leben und ist nicht sonderlich verpönt, eher im gegenteil, und besoffen autofahren gilt eher als kavaliersdelikt, also sei gnädig, lieber richter.....naja, man könnte sich jetzt noch viele weitere absurde beispiele einfallen lassen. ich will sagen: wo, benedikte, soll das hinführen, wenn alles x-beliebige, was in irgendeiner gegend unseres erdballs zufällig nicht verpönt ist, in unsere hiesigen urteilsbegründungen mit einfliesst ............ grüße von old mama
... "grundrecht"-kompatibel, oder? - Dennoch verstehe ich den Versuch nicht, eine Härtefall-Scheidung anzustreben... Um geschieden zu werden muss doch eh ein Trennungsjahr eingehalten werden... in dieser Zeit ist die Frau ja sowieso nicht mehr unter einem Dach mit ihrem Mann konfrontiert. Warum sollte jetzt eine schneller ausgesprochene Scheidung die Situation bezüglich der "Züchtigungen" verbessern? Wenn die Frau Angst vor weiteren Übergriffen haben muss, dann gibt es andere juristische Urteile, wie bspw. ein Wohnungsverweis für den Schläger... Wenn diese Ehefrau wirklich Angst haben muss, dann wird sie eine Härtefallscheidung doch nicht in eine bessere Position bringen... machen wir uns doch nichts vor: wenn wirklich die akute Gefahr eines Übergriffs besteht, dann ist Züchtigung doch eher das kleinere Übel... Hat es nicht schon Ehrenmorde gegeben, weil Frauen sich weigerten ein Kopftuch zu tragen und sich von der Tradition ihrer Familie abwendeten? LG, W
dann würde hier auch das deutsche Scheidungsrecht gelten. Haben sie im Islam geheiratet oder hier in Deutschland? ( habe das nicht mitbekommen) Wenn hier dann soll auch hier deutsches Recht gelten..... Am Ende wird dann hier noch entschieden das menschen gesteinigt werden , bei Diebstahl die Hand abgehackt oder bei vergewaltigung einer Frau die Frau dafür bestraft wird....wie in diesen Ländern üblich! Wir sind hier in Deutschland und somit haben deutsche Gesetze Gültigkeit. Wenn ich im Ausland Sch...baue werde ich auch nach deren recht verurteilt und nicht nach unseren! Das Urteil ist schon die Krönung....eine misshandelte Frau traut sich gegen ihren Wiedersacher vorzugehen und bekommt solch ein Urteil....furchtbar! Claudia
parallel im sponline-forum reden sich die leute auch die köpfe heiss. hier ein auszug eines diskutanten: ### Hier geht es zentral darum, dass eine Richterin den Antrag auf Scheidung vor Ablauf von 12 Monaten, begründet mit der evidenten Gefahr von weiterer Gewalt und von Morddrohungen, mit dem Hinweis auf das "im Kulturkreis des Mannes existierende Züchtigungsrecht", von dem sie ja Kenntnis hatte, ablehnt. Die Ablehnung der Richterin in einer weiteren Stellungnahme begründet sie dann wie folgt: Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, "wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Mann, das Leben einer Frau nach westlichen Kulturregeln bereits einen Tatbestand der Ehrverletzung erfüllt." Also, Alles in Allem eine Heranziehung von in deutschem Recht nicht relevanten und akzeptablen Gründen, die die Ablehnung so extrem skandalisierten. Diese Begründungen sind einfach völlig vorbei an deutschem Scheidungsrecht und auch am EGBGB. ... die obige Stellungnahme stammt von einem Kölner Familienrichter. ### viele grüße von old mama
Gebe "dem Diskutanten" völlig Recht! Es stellt sich mir aber noch die Frage (nicht nur, da ich mit einem Muslimen verheiratet bin), WO GENAU diese Züchtigung im Koran beschrieben und somit "abgesegnet" ist????????? OK, mein Mann ist nun alles andere als "Koran-fest", zuckt aber gerade nur mit den Schultern, da er zwar die Einstellung einiger Landsleute kennt, ihm aber bisher nicht bewußt war, dass es tatsächlich ein "Schwarz-auf-Weiß" gibt. Klärt mich also doch bitte mal auf! (an die wirklich Wissenden) Abgesehen davon finde ich (ganz spontan) die Entscheidung der Richterin skandalös!!!!!! Man muss die Sache eindeutig mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten: Würde ein deutsches Ehepaar in einer solchen Situation stecken, hätte man dann anders entschieden????? JA! Der Umkehrschluss macht es erforderlich. Denn welche Begründung hätte es DANN gegeben? Die angegebene Begründung, die sich auf den Koran stützt, hätte man dann nicht bringen können.... Mich würde das wirklich mal interessieren. Denn ein weiterer Skandal steckt doch dann im eventuellen UNTERSCHIED, der hier gemacht würde. Und eine bestimmte Gesetzgebung kennt doch erstmal keine Unterschiede.... Oder doch?????? Dann würde das nämlich auch bedeuten, dass mein Mann mich umbringen darf, wenn ich beispielsweise fremd gehe. Er bekäme dann wohl tatsächlich mildernde Umstände, da ich nicht nur seine, sondern die Ehre seiner ganzen Familie beschmutzt hätte........???? (werde ihm den Tipp bei Gelegenheit mal geben.....noch ist es zwar nicht nötig, aber man weiß ja nie) Sorry NEIN! Das kanns nicht sein. Es gibt einige Gründe, weshalb sich die Türkei die Zähne bisher vegeblich an der "EU" ausgebissen hat. Solche bewußt akzeptierten Menschenrechtsverletzungen gehören ganz sicher dazu!!!!!!!!! (ok wir sprechen hier nicht von einer türkischen Familie, aber wir sprechen vom Koran). Insofern kann es nicht sein, dass solche "unausgesprochenen Gesetze" eines anderen Kulturkreises eine richterliche Entscheidung in Deutschland beeinflussen. KANN NICHT SEIN!, DENN: Selbst wenn es so im Koran stünde, ist DAS ja schon eine Grundrechtsverletzung. Also kann es auch nicht als Instrument für irgend eine Begründung herangezogen werden! Also ICH kriege es nicht in meinen Kopf. Mag aber auch sein, dass ich zu "einfach strukturiert" bin dafür! Ich bin in diesem Fall aber auch gar nicht bereit, mir ähnliche Gedanken wie jovi zu machen. Ich finds schlicht unmöglich! LG Flocke
Hallo, ich denke auch, dass man das nüchterner sehen muss, und nicht gleich "an die Decke gehen", weil es (mal wieder) was mit dem Islam (wenn auch nur entfernt) zu tun hat. Es gibt nunmal prügelnde Ehemänner, keine Frage. Wird deshalb wegen jedem ungerechten Gerichtsurteil so ein Remmidemmi gemacht? Nee, in den Medien, und auch hier, macht sich halt das Thema nun so gut, weil es eben eines der Zauberworte (Islam, Koran, Muslim etc) enthielt. Eigentlioch wäre dieses Urteil überhaupt keine Dskussion wert, einig sind wir uns ja alle, dass das Urteil un"gerecht" war. Aber das ist eben auch so eine kleine Spitzfindigkeit, hier wird nicht Recht" gesprochen, sondern en "Urteil" gefällt, und das kann auch schon mal falsch sein. So, das war mein Wort zum Donnerstag, auf tiefere Eebenen mit diesem Schmu lasse ich mich nicht ein ;-) LG, Irina.
Ich sehe bei Schlägen, Quälerei und Morddrohungen die Würde des MEnschen angegriffen. Die Würde des Menschen ist aber ein universelles Menschenrecht, daenauso wie in Papua -Neuguinea oder Marokko oder sonst wo. Da wo Menschenrenchte mit Füssen getreten werden, muss der Mensch geschützt werden, egal, ob es eine muslimische Frau (ohne Lobby) ist oder ehemalige Pinochet Häftlinge oder beschnittene Mädchen aus Afrika oder von Zwangsabrtribungen in China. Wahrscheinlich hätte man doch eine Zivilklage gegen den Mann einleiten müssen, wenn der Weg über ein verkürztes Trennungsjahr so unmöglich ist. Mariakat
hab mich gestern auch noch darüber aufgeregt, aber bin inzwischen der Meinung, wenn jemand einen Muslim heiratet und demensprechend auch seine Religion annimmt (sonst geht das mit der Hochzeit nicht) und sich dazu bekennt, dann muss sie damit auch leben. Auf die ganzen sonstigen HInweise im Koran (Beispiel Kopftuch) bestehen ja die moslimischen Frauen auch überall. Find da darf man dann keinen unterschied machen, auch wenn wir das eigenltich nicht verstehen. Mein Mann sollte damit einmal kommen ....
Hi engelchen, so ganz kann ich deine Argumentation nicht nachvollziehen... Eine Frau, die aus Glaubensgründen das Kopftuch nimmt, hat damit auch eheliches Fratzengeballer gewählt???? Das meinstest du ja wohl nicht wirklich so, oder? Außerdem ist diese Frau nicht konvertiert, sondern von Geburt Muslima, weil sie auch aus Marokko stammt. Sie hat aber die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen... LG, W
für andersstammende Bürger Einführung, daß bei einem Diebstahl die Hand abgehackt wird!!! Wie wäre es mit Einführung der Steinigung??? Also wenn dt. Recht in Deutschland, dann für alles und jedem, was in Deutschland vor Gericht steht!!!
klar find ich das nicht richtig, dass frauen dort "gezüchtigt" werden. aber es ist einfach (leider gottes normal) und wenn sie in Marokko vor gericht gegangen wäre, hätte man sie wahrscheinlich sogar ausgelacht. Ich find nur, dass viele (will nicht verallgemeinern) Musliminnen ständig und überall auf ihren Koran beharren, z.B. bei der Lehrerin die ihr Kopftuch aufbehalten wollte. sie wollen als Muslime akzeptiert und behandelt werden. dann müssen sie leider auch den ganzen Koran akzeptieren. ist nunmal so. das ich es nicht richtig finde, seine Frau zu schlagen und so, das ist ja klar.
... wäre ja wohl auch Bigamie erlaubt! Meines Wissens im Koran erlaubt, also müßte das dann in Deutschland für Muslime auch erlaubt sein! Von diversen Schlachtungsmethoden und anderem "Mist" mal ganz abgesehen!
wenn du sagst...selber Schuld, wenn sie einen Musleme heiratet dann muß sie auch mit den Konsequenzen leben, denn woanders wird es auch herausgekehrt und sogar vor Gericht gestritten ( Kopftuch). Soweit gebe ich dir Recht! Aber wir sind hier in Deutschland und da gelten nunmal deutsche Gesetze! Und die sollten dann auch für alle! gelten. Also gleiches Scheidungsrecht, Kopftuchverbot als Lehrer!( nach den Urteil in Bayern)...achten der Menschenwürde usw. Wer nach den Koran leben will und dessen Gesezte will der soll doch da wohnen wo diese Gesetze gelten! Claudia
Denn: Im Koran steht nix vom Kopftuch! Aber ihr wißt es ja alle besser. In der Türkei ist das Tragen des Kopftuches in öffentlichen Einrichtungen sogar verboten. Meine Güte diese Schwachsinns-Vorurteile, die hier immer als Halbwissen in den Köpfen kleben bleiben, find ich blamabel! Nur weil man als Nachbarn ein paar Türken hat, die Kopftuch tragen, meint man, man wüßte etwas über Land und Leute:-( Die Krönung ist die Aussage, dass eine Frau, wenn sie einen Muslimen heiratet, mit solchen Attacken schließlich rechnen müsse und sich dann nicht wundern dürfe. Spinnt ihr? (wer hats geschrieben? Engelchen?...sorry!) So einen Schwachsinn hab ich selten gehört!!!!! Und zum Urteil: Es gibt ZWEI Möglichkeiten: 1. Gewalt IST ein Grund für das Nichteinhalten des Trennungsjahres! 2. Gewalt ist KEIN Grund für das Nichteinhalten des Trennungsjahres! Wenn Punkt 1 zutreffen würde, dann hätte sie dem Antrag stattgeben müssen. EGAL, welcher Religion der Betroffene angehört. Wenn Punkt 2 zutreffen würde, dann hätte die Richterin anders begründen müssen, denn dann hat auch das nichts mit der Religion zu tun und es gäbe sicher andere Möglichkeiten, zu argumentieren. LG Flocke
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