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Nix läuft Rund.... Bauantrag wie lange muß man auf Genehmigung warten?

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Nix läuft Rund.... Bauantrag wie lange muß man auf Genehmigung warten?

peekaboo

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Bauantrag wurde vor 1,5 Jahren gestellt und noch immer kein Bescheid. Handelt sich um eine Immobilie in die noch eine Wohnung kommen soll. Einnahmen der Mieteinkünfte sollten zur Hypothekentilgung dienen. Mal ehrlich das kann doch nicht sein. Wenn man nachfragt heißt es, es liegen so viele Anträge vor . Seitdem liegt die Baustelle still KOTZ schwarzes Tablet zur Reperatur eingesandt und ein weißes älteres defektes Model zurückbekommen. Mein schwarzes ist bei denen im Nirvana verschwunden und keiner kann es finden.... warte Sehnsüchtig auf Ersatz, aber die weigern sich. WÜRG.. und so geht es gerade weiter HEUL UND JAMMER


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Antwort auf Beitrag von peekaboo

ich kann mich auch irren, ist jetzt nicht mein Spezialgebiet, aber mir war mal so, das irgendwo im BGB so eine 12 Wochenfrist vorliegt. Vielleicht weiß das jemand besser hier. Ich hätte aber schon nicht 1,5 Jahre auf irgendetwas gewartet, sondern dann irgendwann mal einen Anwalt bemüht. Und bei dem anderen auch. Wir hatten jetzt etwas Probleme mit einer Reparatur unseres neuen Gebrachtwagens. mein Mann hat nur mal kurz "beiläufig" mitgeteilt, das er entnervt genug ist, einen Rechtsbeistand zu nehmen, und schwupps ging es ziemlich flott weiter.


peekaboo

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Hinterhertelefoniert wurde auch schon ein paar mal -* grummel


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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Kannst Du die Anrufe " beweisen"? Mach es schriftlich, frag schriftlich nach wie lange es dauert und wie es weitergeht. Und setze eine Frist zur Beantwortung.


Mehtab

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Hallo Peeka, ich glaube mit dem Bauantrag ist etwas schief gelaufen. Lass dich nicht abwimmeln und frage nach. Eineinhalb Jahre geht gar nicht. Vergiss das BGB hier geht es nicht um Privat-, sondern um öffentliches Recht. Viel Erfolg Mehtab


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Antwort auf Beitrag von Mehtab

bist du dir sicher, das das BGB nicht auch den Bereich mit abdeckt?


Mehtab

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Hallo Steffi, das Bürgerliche Gesetzbuch gilt nur für Privatrecht. Nur wenn ausdrücklich in Vorschriften des öffentlichen Rechts ausdrücklich auf bestimmte Paragraphen verwiesen wurde, dann gelten diese Rechtsvorschriften auch im öffentlichen Recht. Ich würde hier eher im Verwaltungsverfahrensgesetz oder in der Verwaltungsgerichtsordnung nachschlagen. Wenn das Ganze in Bayern wäre, dann würde ich eine Beschwerde an den Landrat oder an den Oberbürgermeister, also an den Chef der Kreisverwaltungsbehörde, schicken. Viele Grüße Mehtab Viele Grüße Mehtab


shinead

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3 Jahre? Da musst Du eine Untätigkeitsklage einreichen. Das ist sogar schon drei Monate nach einreichen der kompletten Unterlagen möglich. Fragt an, ob die Unterlagen vollständig sind. Antwort schriftlich mit Terminsetzung. 2-2,5 Monate später: Erinnerung mit Fristsetzung (3 Wochen - 3 Monate müssen dann überschritten sein) Klageerhebung wg. Untätigkeit beim Verwaltungsgericht. Wenn Du so vorgehst, kannst du sogar Schadenersatz verlangen.


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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich glaube das ist das was ich meine. BGB? Oder ist das wo anders? Ich Google jetzt nicht bin nur mit dem Smartphone on.*ggg*


Sille74

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Sille74

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Antwort auf Beitrag von shinead

Das hätte ich jetzt auch gesagt ... Bei der kangen Zeit kann sich m.E. die Behörde nicht mehr mit hohem Arbeitsaufkommen rausreden. Das ist ja unzumutbar! Mach' doch zur Sicherheit aber noch ein (Erst)Beratungsgespräch beim Anwalt (möglichst Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder zumindest Interessenschwerpunkt Verwaltungsrecht) aus. Das kostet noch nicht die Welt und zahkt sich vielleicht aus ...


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Sille74

was ein guter Fachanwalt für verwqaltungsrecht mit schwerpunkt öffentliches Baurecht sagt dass man mit Verpflichtungsklagen und Untätigkeitsklagen GANZ vorsichtig sein muss weil Du der Behörde ja detailliert diktieren muss was Du füer einen VA ersterbst. Und gerade bei Baugenehmigungen ist total viel Spiel drin wo Di eben manchmal kein Recht auf eine bestimmte Entscheidung hast und dann ist es nichts mit der verpflichtungsklage. Und gute anwälte kosten, selbst wenn Du die verpflichtungsklage durchbringst und Kostenerstattung kriegst, kriegst Du die nach RVG und das ist ein Bruchteil dessen, was ein Rechtsanwalt verlangt Von daher- meine erste Wahl wäre auch ein verschärftes schriftliches Nachhören und dann beratung durch RA. aber klagen........ da wäre ich total vorsichtig


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Antwort auf Beitrag von Sille74

Kusshand, Danke!


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von shinead

Nachgereicht...LG


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Dachte ich mir schon bzw. habe ich befürchtet, dass man da sehr abwägen muss, ob sich das lohnt zu machen ... von daher ja auch mein Rat, zunächst einen Anwalt zu fragen. Bin jetzt nicht (mehr) so in der Materie ... Aber hat die Untätigkeitsklage nicht sowieso (lediglich) das Ziel, dass überhaupt mal eine Entscheidung ergeht? Und nach so langer Zeit könnte ja schon eine mögliche ablehnende Entscheidung oder ein Bescheid mit Nachbesserungsvorschlagen ein Fortschritt sein ... Und klar sind gute Anwälte nicht ganz kostengünstig und man macht rein vom Verfahren her ggf. Miese, aber so ein Stillstand ist ja auch etwas, womit man ggf. (noch mehr) Miese macht bzw. Ein nah ein entgehen.


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Sille74

also, es ist sicherlich nicht schön für die Verwaltung.Vielleicht kommen die in die Gänge um sich ein Verfahren zu ersapren. Ich versethe auch nicht, wie lange das ganze dauert. Aber ich habe gerade aus erster HAnd Erfahrungen- ich will einen Schwarzbau abreissen lassen und die Verwaltung hat sich fast ein Jahr vor dem Rückbaubescheid gedrückt. Habe dem Anwalt natürlich auch immer die Untätigkeitsklage vorgeschlagen, aber er hat mir klar abgeraten. Weil eben dann die Verwaltung immer nur eine einzige öglichkeit, die von Dir eingeklagte, haben darf. Hier haben die aber erst x andere Sachen geprüft. Abgeänderte Bauanträge usw usw


IngeA

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Wir hatten die Genehmigung nach 10 Wochen und die hatten WIRKLICH viel zu tun, weil da grad die Eigenheimzulage ausgelaufen ist und natürlich jeder noch vorher seinen Antrag eingereicht hat. LG Inge


LiLiMa

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Gibts sowas in der Bauordnung deines Bundeslandes?