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Neues vom Fall Stefanie ... unglaublich :-(

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Stephanie-Prozess: Verteidigung stellt Befangenheitsantrag Mittwoch 15. November 2006, 10:33 Uhr Dresden (dpa) - Der Verteidiger im Stephanie-Prozess, Andreas Boine, hat einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter der 2. Großen Strafkammer, Tom Maciejewski, gestellt. «Es ist ein Ablehnungsgesuch eingegangen", sagte die Sprecherin des Dresdner Landgerichts, Bettina Garmann. Sie bestätigte einen Bericht der Tageszeitung «Dresdner Neueste Nachrichten». Der Antrag sei mit der Art und Weise begründet, wie der Angeklagte Mario M. nach seiner Flucht auf das Dach des Gefängnisses am vergangenen Donnerstag im Gericht vorgeführt worden sei. Laut Garmann wird die Entscheidung der Kammer zu dem Antrag am nächsten Prozesstag, dem 21. November, mitgeteilt. Der arbeitslose Anlagenbauer Mario M. hatte zum Prozessauftakt gestanden, die damals 13 Jahre alte Schülerin Stephanie entführt und fünf Wochen lang sexuell missbraucht zu haben. Bei der Konfrontation mit der Anklageschrift war der 36-Jährige zuvor im Gerichtssaal plötzlich aufgestanden und von sechs Justizbeamten mit Mühe gefesselt worden. Am vergangenen Mittwoch entwischte Mario M. dann seinen beiden Bewachern bei einem Hofgang und kletterte auf das Dach der Justizvollzugsanstalt. Erst nach mehr als 20 Stunden brach er seine provokante Aktion ab. Daraufhin wurde er am nächsten Tag mit Hand- und Fußfesseln sowie einem Fesselsack über den Händen, bewacht von sieben Beamten eines Sondereinsatzkommandos, zur Anklagebank geführt. Allerdings erzwang der von einem Arzt für verhandlungsunfähig erklärte Mann mit seiner nächtlichen Aktion eine Verschiebung der Prozessfortsetzung. Am vergangenen Wochenende täuschte der vorbestrafte Sexualtäter dann in seiner Zelle Atemnot vor. _________________________________________________ Ob der Anwalt nachts noch gut schlafen kann ? Klar, tut er nur seine Arbeit. Aber ich hätte damit ein Problem. LG


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Aber der hat wohl zu viele amerikanische Filme gesehen??? Er soll darauf achten, daß der Prozeß FAIR abläuft, nicht für einen Fresipruch sorgen. Trini


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HAllo, soll der Prozeß dem hohen Standard eines Rechtsstaates wie unserem gerecht werden, dann hat der Verteidiger alle Argumente, die für seinen Mandanten sprechen, zumindest strafmildernd einzubringen. Inwieweit das Gericht diesen Argumenten und dem später vorgebrachten Plädoyer dann folgt, ist eine andere Sache. Mir mißfallen die Aktionen dieses Täters auch sehr, aber wenn der Anwalt seine Anträge stellt, dann sollte man ihn lassen. Antrag stellen und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Und was den Täter angeht... ich würde ihn auf den Hof lassen, unbewacht, dafür mit 50 anderen Insassen zusammen... oder "Besuch" über Nacht von anderen Insassen bei ihm auf der Zelle würde ich sofort zustimmen, und die Order ausgeben, daß 8 Stunden niemand in die Zelle schaut... das Problem wäre schnell gelöst... ;-) (aber als Demokrat darf ich das eigentlich auch nicht mal denken, als Vater sehr wohl...!!). Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Danke Ralph, ich wollte gerade loslegen, als ich gesehen habe, daß Du mal wieder im Lande bist.


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Mal ganz abgesehen davon, daß das nichts am Urteil ändert, sondern maximal, daß der Richter ausgetauscht wird (was ich aufgrund des Medieninteresses bezweifle) und der Spaß von vorn losgeht (womit man natürlich Zeit schinden kann, Zermürbungstaktik für das Opfer). Damit kommen sie nicht weit. Und Anwälte, die ein solches Mandat annehmen, schlafen auf keinen Fall nachts gut. Denn entweder haben sie die A...-Karte gezogen und sind Pflichtverteidiger oder sie sind derart "schlecht", daß sie das Mandat brauchen, um sich die Existenz zu sichern. Und werden sie beim "Mauscheln" erwischt, dann kann das ratzfatz vor die Anwaltskammer kommen und das war's mit der Zulassung. Obwohl ich ganz ehrlich sagen muß, wenn ich die Rechtsvertretung für den übernehmen müßte würde mir schon was einfallen, wie mein minimaler Aufwand nicht auffällt.