Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben!! Ich weiß nicht, ob Ihr das Thema schon hattet, aber heute kam ein sehr interessanter Bericht über das neue Unterhaltsgesetz. Endlich wurde mal eine sinnige Reihenfolge eingehalten und nicht nur, dass Kinder und Mütter, die die Kinder erziehen und in der Beziehung nicht verheiratet waren, zu den großen Gewinnern zählen - ich finde es auch toll, dass die Ex-Ehefrauen, die aus einer langen Ehe kommen, bei der Regelung bedacht wurden und eine 55jährige dann nicht mehr zur Arbeit gezwungen werden kann, eine 35jährige aber sehr wohl. Und auch, dass ab dem dritten Lebensjahr die Mütter zumindest wieder Teilzeit arbeiten sollen. Ein Gewinn für alle Kinder, unverheirateten Mütter und Ex-Ehemänner. Einmal Zahnarztfrau - immer Zahnarztfrau ist nun vorbei! Und das ist auch gut so finde ich. Liebe Grüße, Antonia
und gezwungen wird keine "Mutter" arbeiten zu gehen. Ich hoffe Du kennst das Kleingedruckte dazu, ähnelt sehr dem Entwurf und "Frau" hat wieder zig Lücken, um doch länger Unterhalt zu bekommen.
Der Bericht war nur etwa 10 min lang. Klar, wenn die Frau sich selbst anderweitig versorgen kann, muss sie natürlich nicht arbeiten. Aber wieso gewinnen Großverdiener? Gerade Männer mit geringerem Einkommen können doch jetzt mehr ihren Kindern zukommen lassen. Oder sehe ich das falsch?? LG
Die Unterhaltssätze...ich frage mich, wieviele der Personen, die das entscheiden mußten, unterhaltspflichtig sind *grins* Nein, wenn Frau will, dann bekommt sie weiterhin noch die Möglichkeit länger Unterhalt für sich zu bekommen...man muß nur die "Ausnahmen" gut durchlesen für die 3-Jahresfrist. So, muß mal kurz meinen Mutterpflichten nachgehen
find ich auch. hatten wir schon letzte woche, nach anne will, hat leider nicht viele interessiert. so wie heute mein indienproblem keinen interessiert *schluchz*
für die zweitfamilie ist es gut, denn dann muß eine exfrau schon eher wieder arbeiten und die die babies und kleinkinder betreuen werden vorangestellt. so kann ein mann trotz ex sich auch eine neue familie leisten. das find ich eben gut. entspricht der zahnarztgattin
jetzt fällt der Unterhaltsanspruch der Zweitfrau weg...ist also nicht ganz richtig, das es jetzt besser wäre für Zweitfamilien. § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes (1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. (2) Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht. Also WO genau ist das nun fest mit den 3 Jahren??? War klar, bereits beim Entwurf, daß die auf jeden Fall wieder ne Lücke lassen, die gut ausgenutzt werden kann
so wie ich es verstanden habe konnte ex bis das jüngste kind 8 ist daheim bleiben und war unterhaltsbedürftig. wenn egon nun ein kind mit neuelse hat, dann hätte die trotz baby wieder arbeiten müssen, da das übrige geld an ex floss. jetzt nimmer. so sprach frau cypries.
In § 1615 l BGB Abs II Satz 3 Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Gilt für nichteheliche Mütter
einige Familien haben aber davon profitiert, da die Exfrau meist ältere Kinder hat und somit Zweitfrau in einem Rang bei der Unterhaltsberechnung war.
*g* http://www.anwaelte-du.de/download/Ureform.pdf http://www.anwaelte-du.de/download/Ureformkritik.pdf
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