-Jule-
Guten Morgen zusammen, mein Sohn ist in seine erste eigene Wohnung gezogen. Laut Mietvertrag verstehe ich das so, dass die Grundsteuer für das Haus, die Müllkosten und der Allgemeinstrom durch die Mieteinheiten geteilt werden. Also bei meinem Sohn: Gesamtbetrag durch 6 (Mieteinheiten) Ist das so richtig? Demnach würde mein Sohn ja beispielsweise als Alleinstehender in einer kleinen Wohnung die gleiche Müllgebühr bezahlen wie eine 5-köpfige Familie in einer großen Wohnung. Da wir uns damit nicht auskennen, frage ich hier nach. Vielen Dank!
Es gibt unterschiedliche Varianten, diese Nebenkosten umzulegen: entweder pro Kopf oder nach Wohnfläche. Sind also alle Wohnungen in etwas gleich groß, zahlen alle gleich viel. Ganz egal, ob ich die 60 qm alleine oder mit 2 weiteren Personen bewohne. Allgemeinstrom wird tatsächlich dann durch Anzahl der Parteien bezahlt - er ist ja allgemein und eben nicht klar einer Parte zuzuordnen (Licht im Keller zB uä). Der eigene Strom in der Wohnung wird ja eh selbst an den Stromanbieter gezahlt und entsprechend dem eigenen Verbrauch berechnet.
Üblicherweise teilt man so was eher nach qm auf.
Ich kenne die Aufteilung der NK pro Kopf
Eigentlich mit m² oder Miteigentumsanteile. Pro Mieteinheit? Nein! Auch der Strom für das Haus geht nach m². Der Heizungsstrom wird davon weg genommen und geht nach Verbrauch. Müllgebühren können pro Kopf gehen. Das hängt von dem Abrechnungsmodus der Stadt ab. Es gibt Städte die rechnen pro Objekt und Entleerung, es gibt Städte die rechnen pro dort gemeldeter Bewohner - also nach Kopf ab. Hier muss aber meistens der Mieter noch Zusatzmüllgebühren zahlen und hat eine eigene Mülltonne. Bei einer Abrechnung nach Wohneinheit würde ich mich wehren und den Mieterbund kontaktieren. Meines Erachtens nach ist das nicht zulässig.
Wenn sie 6 Einzeltonnen haben, die alle gleich viele Liter aufnehmen, dann ist das richtig. Gibt es große Container, dann wird das hier durch die Personen gerechnet. Klar, denn eine Familie produziert mehr Müll als ein Single.
Wie wird der Müll denn abgerechnet ? bei uns nach Leerung der Tonne, also wenn er seine Tonne selten rausstellt wird es billiger
Ich werde nie verstehen, warum man erst Verträge unterschreibt, und diese erst danach hinterfragt. Meine Schwägerin hatte das auch in ihrem Mietvertrag stehen. Die Kosten anteilig pro Mieteinheit. Sie hat richtig draufgelegt und ist dann schlussendlich ausgezogen, da der Vermieter nicht einsichtig war und die Anfechtung zu teuer geworden wäre. Ich habe es hier bei mir anteilig nach qm und Heizung/Wasser nach Verbrauch. VG ohno
Meine Tochter ist auch auf Wohnungssuche. Es ist absolut unterschiedlich, wie Vermieter das mit den Nebenkosten handhaben. Kaltmiete oder Warmmiete...da denkt man alles komplett und dann doch nicht... Boah man wird echt meschugge....diese ganze Sucherei und Vergleicherei. Wirklich nicht so einfach. Man muß sich wirklich alles aufschlüsseln lassen OB sie dann die Wohnung vermieten, wenn man hinterfragt, die andere Sache...
Meines Wissens sind drei Verrechnungsmöglichkeiten vertraglich vereinbar: - nach Wohneinheiten - nach qm - nach Personenzahl Ich habe mal in einer Wohnung gewohnt, wo nach Personenzahl abgerechnet wurde. Da ist dann eine 4köpfige Familie ausgezogen und ein Single eingezogen und plötzlich stiegen meine Müllgebühren und weitere Nebenkosten. Fand ich nicht gerade gerecht, dann lieber nach Wohneinheiten, zumindest wenn die Wohnungen alle ungefähr gleich groß sind.
Kann deine Frage nachvollziehen, aber bei Hausbesitzern werden die Müllgebühren ja auch nicht nach der Personenzahl erhoben. Zumindest nicht bei uns. Ob da nun 3 oder 7 wohnen, alle zahlen bei gleicher Frequenz das gleiche. Den Vermieter kann ich auch verstehen. Pro Kopf müsste er ja permanent den Verteilungsschlüssel ändern. Aufteilung nach Quadratmetern fände ich aber gerechter.
Die letzten 10 Beiträge
- Autogramm auf T-Shirt
- Friedrich Merz und die geforderte Kraftanstrengung
- Songcontest
- Update zu "Wenn die Eltern alt werden"
- Sängerin Brief schreiben
- Margot Friedländer ist tot
- Habemus Papam
- Beantragung von zwei Monaten Elternzeit bei Arbeitgeber
- Merz scheitert im ersten Wahlgang
- Wenn die Eltern alt werden und man selbst weit weg ist