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Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen?

Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen?

suchepotentenmannfürsleben

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Beim Einzug damals vor 15 Jahren selbst die gesamte alte Tapete entfernt und die Wohnung komplett renoviert. Nun Wohnungskündigung. Müssen wir renovieren? Da war doch irgendwas, was sich geändert hat, oder? Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid. Danke und LG S


dr.snuggles

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

ich glaube, es gab da ein neues urteil und man muss es nicht mehr. bei 15 jahren wiederrum könnte ich es mir aber gut vorstellen, dass man doch muss


bleibcoolMama

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Hallo, das kommt darauf an, was in Deinem Vertrag steht. Ist dort festgehalten, dass du die Wohnung unrenoviert übernimmst und wieder abgibst? Ansonsten hängt es davon ab, wann die letzten Schönheitsreparaturen vorgenommen wurden. Da gibt es vorgegebene Intervalle für die einzelnen Räume. Wenn du also erst kürzlich renoviert hast, musst du es beim Auszug nicht zwingend nochmal machen. LG, bcMama


Abb

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Guten Abend! Das kommt ganz darauf an, was über Schönheitsreparaturen in Deinem Mietvertrag steht und vor allem, wie es formuliert ist und wie oft. Wenn Du magst, schreib den Passus kurz ab und schick es mir als PN, dann kann ich es Dir ganz genau sagen. LG Susi


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Abb

falls dort zwangsläufige Renovierung beim Auszug steht, ist diese Klausel unwirksam. Die Intervalle sind einzuhalten,mehr nicht, will heißen, ich glaub Bad und Küche alle 3 - 5 Jahre, der Rest alle 5-7 Jahre, oder so ähnlich. Musst mal googlen. auf alle Fälle gibts keine Pflicht mehr zur Renovierung bei Auszug, egal, was im Vertrag steht, aber bei 15 Jahren werdet Ihr wohl ran müssen... LG fk


Abb

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Die Intervalle dürfen so nicht mehr vorgeschrieben werden. Starre Fristen sind unwirksam, egal, wie lange schon in der Wohnung gewohnt wird. Wenn die AP eine solche starr formulierte Fristenregelung im Mietvertrag hat, muss sie nicht einen Pinselstrich machen. Auch darf nicht vorgeschrieben werden, in welchen Farben gestrichen werden soll. Mietvertrag lesen lohnt immer, gerade bei so alten Verträgen. LG Susi


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Abb

hast Du natürlich auch Recht. LG fk


mama-von-3-Söhnen

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

ich wohne hier nun knapp 9 Jahre....bei mir steht drin... sauber und mit allen Schlüsseln...das steht auf der Rückseite in den Klauseln, wo die Kündigungsfristen stehen,,,, sonst ist nichts vereinbart...also besenrein.... ich muß auch kündigen....jetzt in den nächsten 14 tagen...


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

sorry, dass ich mich da frech dranhäng, weiß jemand, ob wir streichen müssen, wenn wir nach 2Jahren und 3 Monaten ausziehen, wenn folgender Passus da steht: "Zieht der Mieter aus, muss er die Räume renoviert, besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückgeben" danke und lg dani


Abb

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Hallo Dani, steht irgendwo in Deinem Mietvertrag noch etwas über Schönheitsreparaturen? Also der Klassiker mit den Fristen für jeden Raum? Schau doch mal. Generell denke ich mal, dass Ihr nicht renovieren müsst, weil die pauschale Forderung einer Endrenovierung ohne auf den Zustand der Wohnung einzugehen nicht zulässig ist. LG Susi


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von Abb

Hi Susi, nee, leider keine pauschalen Klauseln... und wie ist das mit den 2 Jahren? Wir hätten einfach den Maler bissel drüberputzen lassen, an Stellen die einen Fleck abbekommen haben, was man so nicht wegbekommt, ist leider ungestrichener Rauputz... lg dani


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Hi, denn die Versicherung reguliert nur den offiziellen Zeitwert. Für Teppiche gilt ein Zeitwert von zehn Jahren, d.h. wenn Du ihn seit dem Verlegen 5 Jahre genutzt hattest, dann erhält der Vermieter nur die Kohle für die nächsten 5 Jahre. Er hat aber noch die Kosten für das Herausreißen und das Neuverlegen... Sieht man dann, dass Teppiche sehr wohl mehr als 10 Jahre halten können, dann ist das eigentlich ziemlich dreist, wenn man diese Kosten nicht zumindest anbietet zu übernehmen. Umgekehrt würdet Ihr Euch auch ärgern, wenn man Euch etwas kaputt macht, das noch lange gehalten hätte und für dessen Neubeschaffung der andere zusätzliche Kosten und Ärger hat. LG Fiammetta