Mitglied inaktiv
Hallo, "Ein verurteilter Exnazi und Mörder studiert in Stockholm Medizin. Die öffentliche Debatte in Schweden wird derzeit vor allem von einem Thema geprägt: Ein bekannter Exnazi und verurteilter Mörder studiert seit Anfang September, nach verbüßter achtjähriger Gefängnisstrafe, in Stockholm Medizin. Die Meldung von der Zuweisung eines der begehrten Studienplätze an einen Mörder bringt das liberale Land in Aufruhr. Der 30-Jährige, aus der Stockholmer Oberschicht stammende Jonas Holgerson*, wurde Anfang 2000 zu elf Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Zusammen mit einem Kumpanen hatte der Nazi am 12. Oktober 1999 den linken Gewerkschaftsmann Benny Söderberg vor dessen Wohnung mit sechs Schüssen in den Kopf und weiteren in den leblosen Körper exekutiert. Ein Rachemord: Söderberg hatte zuvor bewirkt, dass ein rechtsextremer Arbeitskollege die Gewerkschaftsvertretung seines Betriebs verlassen musste. Der mit dem Kollegen befreundete Holgerson richtete Söderberg dafür hin. Die brutale Tat führte damals zu Massenkundgebungen gegen den rechten Terror. Im Februar dieses Jahres wurde Holgerson unter Bewährung aus dem Gefängnis entlassen und bewarb sich mit seinen guten Schulnoten für den Medizinstudiengang in Stockholm – mit Erfolg. Mit 130 Kommilitonen büffelt der Mörder nun am renommierten Karolinska- Institut im nördlichen Teil der Stadt für die Erstsemesterprüfungen. Das Institut gilt als die Eliteschule des Nordens für die Ausbildung von Ärzten und die medizinische Forschung. Jedes Jahr examinieren rund 250 Ärztinnen und Ärzte. Das Institut vergibt zudem jährlich die weltweit wohl feinste Auszeichnung: den Nobelpreis für Medizin. Wer am Karolinska-Institut aufgenommen werden will, muss nicht nur Abiturbestnoten haben. Die Bewerber müssen laut Richtlinienkatalog auch für den Arztberuf entsprechendes „empathisches Vermögen, soziale Fähigkeiten, Reife und Stressresistenz“ mit sich bringen – Eigenschaften, die dem Mörder durch die Aufnahme offiziell bescheinigt werden. Die Eignung wird einerseits anhand eines schriftlich eingereichten Aufsatzes des Bewerbers zu seiner Lebensgeschichte überprüft. Danach folgt ein 45 Minuten langes persönliches Eignungsinterview mit einem Psychologen oder einem Arzt. Der 30-jährige Mörder hatte bereits vor der Bewerbung seinen durch den Mord bekannt gewordenen Namen ändern lassen. In seinem Bewerbungsaufsatz erwähnte er das dunkle Kapitel seines Lebens – verständlicherweise – nicht. Auch im Interview war die Haftstrafe kein Thema. Welcher Psychologe würde auch fragen: „Haben Sie schon einmal jemanden ermordet?“ Erst als das Semester bereits gestartet war – und der Mörder also wie seine Mitstudenten bereits die teure Fachliteratur gekauft hatte und in Arbeitsgruppen eingeteilt worden war –, wurde durch Zufall bekannt, wer da eigentlich zum Medizinstudium an Schwedens feinster Fakultät zugelassen worden war: „Im September bekam ich zwei anonyme Briefe, die mich darüber informierten, dass Holgerson zuvor eine achtjährige Haftstrafe abgesessen hatte“, sagt Harriet Wallberg-Henriksson, Rektorin des Karolinska-Instituts. „Wir kontaktierten daraufhin die Polizei und diskutierten die Sicherheitsrisiken. Wir wollten wissen, ob der Student durch seine Tat einer Bedrohung ausgesetzt sein würde und ob er selber eine Gefahr für andere Studenten darstellte.“ Man überprüfte, ob es zwingende Gründe gebe, den Mörder zu exmatrikulieren. Aber weder die Verurteilung wegen Mordes an sich noch die Tatsache, dass er sie in seiner Präsentation nicht erwähnt hatte, waren für eine Exmatrikulation ausreichend. „Wir kamen zu dem Ergebnis, dass er auf korrekte Weise angenommen worden war. Deshalb stehen wir in der Pflicht, ihm diese Ausbildung zu bieten. Wir haben kein Recht, jemanden zu exmatrikulieren, weil er oder sie im Gefängnis gesessen hat. Als Student bei uns hat er schließlich keine Verbrechen begangen“, argumentiert die Rektorin. Sie könne verstehen, wenn die Allgemeinheit das bei einem Mörder als problematisch ansehe: „Es ist ein ethisches Dilemma. Aber sollte jemand eine zweite Chance im Leben bekommen – oder nicht?“ Auch wenn der Mörder die Arztausbildung in fünf bis sechs Jahren erfolgreich abschließen sollte, ist nicht sicher, dass er in Schweden als Arzt praktizieren darf: „Mit dem Wissen, das wir über ihn haben, glaube ich nicht, dass wir ihm eine Legitimation ausstellen werden“, sagte Thomas Tegenfeldt von der zuständigen Behörde in einem Interview. Für den Arztberuf benötige man gesellschaftliches Vertrauen – und das habe ein verurteilter Mörder und Nazi wohl nicht. Auch Sozialminister Göran Hägglund drückte in der Presse seine Missbilligung aus: So jemand könne doch nicht Arzt werden dürfen. Hochschulminister Lars Leijonborg, ist hingegen überzeugt, dass der junge Mann eine zweite Chance verdient. Der nun aufkommenden Forderung nach einem einwandfreien Führungszeugnis für den Arztberuf will er nicht nachgehen: „Im Rechtsstaat ist es grundlegend, dass man eine Strafe verbüßt und dass das Verbrechen danach als gesühnt betrachtet wird.“ Der Student fleht derweil die Presse an, seinen Fall nicht weiter aufzubauschen: „Warum schreibt ihr über mich? Ihr findet, dass ich ungeeignet bin? Aber ich muss doch irgendwie weiterkommen in meinem Leben. Ich habe alle Bewerbungstests bestanden und werde nicht abbrechen“, sagte er in einem Interview. Auf die Frage, ob er glaube, dass seine Patienten ihm als Mörder vertrauen werden, antwortet er: „Wenn jeder den Hintergrund und die Geschichte seines Gegenübers kennen würde, würde die Gesellschaft nicht funktionieren. Ich stehe in dieser Sache im Dialog mit dem Karolinska-Institut, und das reicht.“ „Ist Schweden zu tolerant geworden?“, fragen sich nun die einen. Vor allem besorgte Eltern sind empört. Niemand würde doch seine Kinder zu einem Arzt schicken, der einen Menschen auf dem Gewissen habe – selbst wenn er sich seitdem nichts mehr hat zuschulden kommen lassen. Auch die Rektorin des Karolinska-Institut, Wallberg-Henriksson, räumt ein: „Ich bin selbst Ärztin und weiß, dass der Patient Vertrauen zu seinem Arzt haben muss. Zu einem Schwerverbrecher kann ich kein Vertrauen haben.“ In der ärztlichen Fachpresse lassen sich Ärzte zitieren mit Aussagen wie: „Das ist eine Schande für unseren Berufsstand. Ich will keinen Mörder zum Kollegen haben!“ Allerdings hält ein Großteil der liberalen Schweden die Geschichte des Mörders, der vielleicht irgendwann Menschenleben retten wird, für das Bilderbuchmärchen der Reintegration von Straffälligen in die Gesellschaft: „Wenn die richtige Strafe nach dem Strafvollzug in der Freiheit folgt, indem der Kriminelle keine anständige Chance im Leben bekommt, kann man genauso gut wieder die Todesstrafe einführen“, sagte ein Anrufer im populären Hörfunkprogramm „Ring P1“. Und selbst die eher bürgerliche Boulevardzeitung „Expressen“ schreibt: „Warum genau soll ein Mörder, der seine Strafe abgesessen hat, nicht Arzt werden dürfen?“ Ein Mörder könne klug, talentiert, mutig und ehrgeizig sein, so die Kommentatorin. Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Ausgabe 49 vom 7.12.207 Wie seht ihr das? War die Zulassung zum Studium rechtens, darf man mit solcher Vergangenheit im Hintergrund als Arzt Menschen ihr Vertrauen abverlangen? Wo hört Reintegration von Straftätern auf? Könnt ihr euch vorstellen, euch von einem Arzt mit solcher Vergangenheit behandeln zu lassen? Ich bin gespannt auf eure Meinungen und melde mich später nochmal dazu. Grüße Einsteinpapa
ein Mörder den Eid des Hippokrates schwört. Denn darin kommen einige Passagen vor, die dem angehenden Medicus abverlangen, menschlichen Leben zu achten usw. usf. Man muss den Schweden schon sehr viel demokratisches Verhalten bescheinigen. ich persönlich halte jegliche Diskussion in einem solchen Fall für komplett überflüssig. Für mein Rechtsempfinden kann es nie und nimmer angehen, dass ein Mörder (also nicht Totschläger, sondern ein Mörder aus politischer GEsinnung) Medizin studiert. Das wäre genau so wie ein angehender Astronaut, der unter Klaustrophobie leidet. Einfach unvereinbar. LG JAcky
Hallo, Das ist mal eine Frage ;-) Ob ich mich von so einem Arzt behandeln lassen würde !?! wenn ich ganz ehrlich bin und dies im Vorfeld wüste dan würde ich sagen NEIN im Leben nicht,nicht weil ich denke ein Mensch kann sich nicht ändern,nein sondern weil ich im hinterkopf hätte das er einen Menschen (womöglich mutwillig) getötet hat. Angenommen er wäre "nur" ein ex Nazi gewesen häte ich ihm wohl eine chance gegeben aber mit dem "mörder" als Arzt könnte ich mich nicht anfreunden. Ich denke Reintegration hört dort auf womit der Mensch an sich die "Tat" begangen hat. Ich würde z.B einem Bankräuber keine stelle in meiner Filiale geben und genauso wenig würde ich mein Leben in die Hände eines Mörders begeben. LG Meuse
Wird denn nicht dauernd gesagt: "Ach, diese Rechtsradikalen, die sind doch infiltriert, das ist doch alles von höherer Stelle gelenkt, das sind doch nur dumme Jungs die Befehle von oben ausführen etc." Vor dem Hintergrund muss man doch annehmen, dass ohne die Infiltration im Gefängnis der Mann seine Einstellung geändert hat. Vielleicht sieht er es nun auch als Buße an, das an seinem Opfer verübte wiedergutzumachen indem er sich in den Dienst der Menschheit stellt. Ich verstehe die Vorgehensweise des Instituts und finde gut wie es handelt. JEDER hat eine zweite Chance verdient, mit Hilfe derer er sich bewähren kann. bella
Nunja, studieren kann er viel, wenn der Tag lang ist. Warum auch nicht? Er könnte genauso gut Jura oder Politikwissenschaften studieren, wäre in seinem Fall wohl auch etwas "lustig". Ich glaube allerdings nicht, daß ihm jemals jemand die Möglichkeit geben wird, seinen Beruf auszuüben. Außer vielleicht "Ärzte ohne Grenzen" oder so ;-)
Warum sollte denn gerade "Ärzte ohne Grenzen" ihm erlauben seinen Beruf auszuüben? Bin gespannt... Grüße
Es war ein SCHERZ!
Sehr interessante Frage, das war ja mal ein iteressanter Artikel im DÄ! Grundsätzlich hätte ich auch ein Problem damit, einen Mörder als Kollegen zu haben! Auch als Patientin hätte ich sehr grosse Bedenken. Meine Meinung ist allerdings, dass man die Rechtsvorschriften in dem Land beachten muss. Wenn das Land kein einwandfreies Führungszeignis für einen Arzt verlangt, dann darf man jemandem, der seine Strafe abgesessen hat, auch nicht die Zulassung und die Ausübung des Berufes verbieten. Wenn, dann muss man das Gesetz ändern, vielleicht machen die schweden das ja noch. Vielleicht sollte man ein psychologisches Gutachten verlangen, dann aber bitte für alle Bewerber! Ich bin grundsätzlich für die Integration von Straftätern und finde es sehr schwer, eine Grenze zu ziehen, was der Täter später darf und was nicht.Wer soll da die (moralische) Instanz sein? Und grundsätzlich hat natürlich auch ein Strftäter nach abgeleisteter Haft ein recht auf Privatsphäre! Ob das jetzt das tolle Institut oder eine 08/15-Uni ist finde ich völlig unwichtig, es geht ums Prinzip. Bin mal gespannt auf andere Antworten, es gibt sicher hier keine einfache Lösung! Grüße, L.
also dass er studiert empfinde ich als völlig gerechtfertigt. Keine Uni verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis oder? Demnach dürfen ALLE studieren. Ob er den Hippokratischen Eid schwören "darf"? Natürlich darf er......denn er schwört doch, dass er als Arzt alles Leben achten WIRD oder? Wenn er ne innere Wandlung vollzogen hat, dann kann er das doch guten Gewissens schwören bzw. man kann ihm den Schwur auch abnehmen..... Mich würde jetzt mal interessieren, ob er sich von seiner Tat und von seiner Nazivergangenheit öffentlich distanziert hat? Haben wir jemanden aus Schweden hier im Forum, der das Ganze verfolgt? Ich denke, wenn ich keine Wahl hätte würde ich auch zu ihm als Arzt gehen. Wobei diese Frage schon SEHR hypothetisch ist. Bzw. auch meine Antwort :-) Denn seine Vergangenheit sagt nichts darüber aus, wie gut er sein Handwerk versteht. Ein bitterer Nachgeschmack wäre aber auch bei mir auf der Zunge, wenn ich mich damit auseinandersetzen müsste. LG MT
Welche Voraussetzungen, die er nicht erfüllt, sind als Arzt in Schweden notwendig ? Wenn Vorstrafe und rechte Gesinnung kein Ablehnungsgrund für die Approbation ist dann sehe ich keine Veranlassung sie ihm zu verweigern. Wir sollte bedenken daß der Beruf des Arztes, des Politiker, des Anwaltes moralisch oft grenzwertig ist (sorry einsteinpapa) und daher wenn er gut ist und Patienten findet, soll er doch ! Grüßle
Hallo, ich finde auch, er soll ruhig studieren. Ob er als Arzt zugelassen wird, falls er seine Prüfungen besteht hängt wohl von dem Rummel ab, der noch um ihn veranstaltet wird. Kann ja auch sein, dass er ins Ausland geht. Vielleicht nach D? (-; Mich interessiert das Leben meines Arztes auch nicht. Ich muss Vertrauen zu ihm haben und er muss ein 'As' auf seinem Gebiet sein. Sprich ich muss mich als Patientin dort wohlfühlen. lg
Hmm, schwierige frage... Doch, ich denke, er sollte studieren und seinen Beruf ausüben dürfen. Wenn er gut in seinem beruf ist, würde ich auch zu ihm als patient gehen. Als er das Verbrechen beging, war er noch ein halbes Kind. Sicher, das rechtfertigt nicht seine Tat, aber menschen können sich ändern. Vielleicht kann er in diesem beruf ein wenig Wiedergutmachung betreiben und ein paar menschenleben retten. Lg reni
Einiges ist schon angeklungen, also ist nicht alles neu. Ich persönlich denke dass er im Leben, wie er sagt, weiter kommen muß. Ob ihm später jemand sein Leben oder seine Gesundheit anvertraut, steht auf einem anderen Blatt. Man muß, meiner Meinung nach, in der Geschichte nicht allzuweit zurückschauen (ich meine damit nicht die Nazizeit) um Ärzte, die auch Mörder sind zu finden. Ist es Strafrechtlich nicht so, dass ein Täter durch die Strafe seine Tat sühnt? Er doch danach zumindest wieder irgendwie ein Leben anfangen können muß. Alles andere bedeutete eine Stigmatisierung. Mein Fazit ist, klar soll er studieren können, es wird ihm schon schwer genug gemacht, von späterem Finden von Patienten ganz zu schweigen. Diese Antwort würde übrigens ganz anders aussehen, wenn er kein Mörder, sondern Kinderschänder wäre. Diese Doppelmoral gebe ich zu.
rein rechtlich ist es okay. wenn die schwedischen gesetze es zulassen, kann man dem ehrgeizigen studenten ja wohl nix am zeug flicken. aber moralisch? no way. vor allem bei der art von kaltblütigem mord (unabhängig davon, ob er jetzt nazi oder was weiss ich für eine "art" von verbrecher ist). totschlag ist nicht gleich totschlag. mord ist durchaus nicht gleich mord. alleine wenn man die beschreibung des tathergangs liest, gefriert einem das herz. das war ja eine regelrechte kaltblütige exekution nach allen regeln der kunst. wiederholung bei ähnlicher "sachlage" nicht ausgeschlossen, unke ich mal wagemutig. nein, diesem "arzt" wünsche ich, dass er nicht einen einzigen patienten bekommt. und was heisst schon intelligenz. die alleine macht keinen guten arzt aus. mengele soll auch hochintelligent gewesen sein.
Die letzten 10 Beiträge
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule
- Forum jetzt echt komplett kaputt erneuert => liest hier die Redaktion eigentlich noch mit?
- Hinweis - neues Porto Warensendung ab 01.07.
- Sonnenbrillen Frage (Brillenträger)
- Gurkenpflanzen Frage
- israelische Siedler überfallen christliches Dorf in Israel
- Gaza
- China-Falle
- Keine Meinungen zu Iran/Israel?