Mitglied inaktiv
mein bruder hat zwei tage vor seinem 18. geburtstag seinen motorroller verkauft. den kaufvertrag hat er als verkäufer unterschrieben. nun meldet sich der käufer heute bei ihm und will den vertrag rückgängig machen, da der roller angeblich defekt wäre (im vertrag steht aber, gekauft wie gesehen). er begründet den rücktritt damit, dass mein bruder bei vertragsschluss ja noch minderjährig gewesen wäre und der vertrag somit unwirksam ist. stimmt das? meine eltern wussten von dem verkauf und waren damit einverstanden. lg two_kids
Minderjährige sind "beschränkt" geschäftsfähig, Rechtsgeschäfte bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten. Daher: Pech für den Käufer!
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