Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar haben wir vor kurzem festgestellt, das wir 17qm zu wenig in der Wohnung haben. Nun meine Frage seht ihr eine Chance gegen den Vermieter? Eigentlich wollten wir den Vermieter nur drauf hinweisen ob er es weis, dann ist der total ausgerastet so das wir beschlossen haben die ganze Sache dem Anwalt zu geben. Doch ich habe einbischen Angst. Was meint ihr? Gruß katja
Du hast sicherlich neulich den TV-Bericht darüber gesehen .Ich grübel grad nach welche Sendung und welcher Sender das war. Vielleicht weiß es noch jemand. Auf jeden Fall kannst du , wenn Nebenkosten z.b. auf die Mieter im Haus nach Wohnungsgröße umgelegt werden ggf. sogar reichlich Geld zurückfordern.
Seid ihr sicher, dass ihr richtig gemessen habt ? Denn es zählt auch der Keller zu einem gewissen Prozentsatz dazu und die Garage, der Balkon, Dachschrägen werden gsondert berechnet, Gemeinschaftsflächen wie Wäschekeller ... LG
Bist du dir sicher! Keller und Garage auch! Garage zahle ich extra. Keller kann ich kaum glauben, da es kein Wohnbereich ist sondern ein Nutzraum auch wenn der mitgerechnet wird zählt der nur zur Hälft, oder?
keller und balkon nur zur hälfte, garage zählt nicht. 17qm is ne ganze menge, wenn das stimmt, ist der vermieter ganz schön in erklärungsnot...
also die kelleräume und der garten werden nicht in die qm zahl mit eingerechnet, genauso wie dachböden, das sind nutzungsräume. terassen und balkone entweder zu hälft oder zu 2/3. die sendung war sterntv. also schau mal unter sterntv.de. gruß peggy
dann habe ich für meinen halben keller jahrelang miete gezahlt... leider schon zu lange her...
Laut Wohnraumverordnung gehören Kellerräume, Trockenräume, Abstellräume und Kellerersatzräume (dürfen allerdings nicht in der Wohnung sein), Bodenräume, Heizungsräume, Garagen und Waschküchen NICHT zur Wohnfläche. Balkon, Terrasse, Loggia und Wintergarten. Kannst Du aber auch hier nachlesen: http://www.ak-brandenburg.de/texte/recht/Wohnflaechenverordnung_und_Betriebskostenverordnung.pdf LG Nadine
war mal wieder zu schnell. ;)
Ansprüche kann man ab dem Zeitpunkt geltend machen, ab dem man davon Kenntniss hat (also ab eben) *G* Allerdings bestehen die Ansprüche erst ab 2002 oder 2004 *kopfkratz* da es damals eine Gesetzesänderung gab. LG
Die Fläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte, anzurechnen. Hier kommt es auf den Wohnwert an. In guten Lagen, je nach Ausrichtung zu Süd- oder Ostseite, zur Straße oder bei Überdachung kann der Balkon entweder mit einem Viertel oder auch der Hälfte der Fläche angerechnet werden. LG
ich habe in besagter wohnung von 1992 bis 1994 gewohnt, der vermieter schaut die radieserl schon lange von unten an... danach hatte ich nur wohnungen ohne angabe von qm....sicher auch nicht ganz koscher...
http://www.stern.de/tv/sterntv/580968.html?nv=cp_L2_ Keller, Garage und Speicher gehören nicht zur Whg.!! LG
Genau das wollte ich wissen. Keller gehört nämlich nicht dazu. Ich wollte es einfach nochmals von anderen hören ob wir richtig liegen und ob wir überhaupt eine Chance haben! Ich bin kein Streit Mensch, aber das ist schon ganz schön viel Geld. Wir haben auch jemanden kommen lassen der uns das ausrechnet mit den qm, weil wir eine Dachwohnung haben.
na dann hast du was in der hand. und wen der vermieter nicht mit sich reden läßt , dann gehe zu anwalt( Haste ja schon gemacht) und evtl. zum mieterbund, die können dir auch helfen lg peggy
Ich danke Euch! Ich hoffe wir können was erreichen. Das nächste ist, jetzt möchten sie auch noch das Haus verkaufen. Ich bin echt gespannt.
birgit schrowange hatte exakt das thema....ergebnis = mietminerung und geldzurückzahlung des vermieters für die bereits bezahlten monate die zu viel waren...
es ist die frage, ob 17 qm reichen, um die miete zu mindern. das geht nur, wenn die abweichung mehr als 10 % der wohnfläche beträgt. liegt die abweichung darunter, kannst du nur darauf bestehen, dass die nebenkosten an die wirkliche größe angepasst werden, nicht aber die miete. die tatsächliche quadratmeterzahl sollte man übrigens immer von einem gutachter berechnen lassen, weil kein laie das richtig hin bekommt. lg
In dem TV-Bericht wurde gesagt, daß es bei der Berechnung nur um die Meter in der Wohnung geht. Wohnungsfläche ist NUR das, was hinter der Wohnunstür liegt. Ohne Keller, Garage etc. Dachschrägen werden nur halb gerechnet. Ab einer bestimmten Schräge gar nicht mehr. Jetzt fällt mir ein: es war letzte Woche bei Stern-TV. Ist vielleicht noch bei denen auf der Homepage drauf ?!
Im unserem Mietvertrag stehen 117 qm und es sind nur 100 qm also liegen wir bei 14% und ich denke wir sind im recht! Der Anwalt hat jetzt die ganzen Unterlagen und nächste Woche wird der erste Brief rausgehen. Ich bin ja so gespannt. Hätte der Vermieter nicht so bescheuert reagiert, hätten wir nichts getan, da wir eigentlich ein sehr gutes Verhältnis hatten. Irgendwo tut es mir schon leid, doch würde er für mehr bezahlen wenn es weniger ist?
Die letzten 10 Beiträge
- Kanadas Premier Carney in Davos beim World Economic Forum
- Mal was Positives - Nordlichter
- Wie geht wohl die Schlacht um Grönland aus?
- Mal wieder nix los am Wochenende !
- Weiter, immer Weiter
- Sexualisierte Gewalt durch KI
- Angriff auf Venezuela und Anne Applebaum
- Shiffrin nur ZWEITE im Damenslalom ?
- Eure Streusalzvorräte ?
- Frohes neues Jahr