Mitglied inaktiv
Hallo, wir planen eventuelle eine Eigentumswohnung zu kaufen. Nun ist es so, dass diese von einer Schwangeren bewohnt wird, die nächste Woche entbinden wird. Da wir die Wohnung nach dem Kauf für uns nutzen wollen, stellt sich uns die Frage, ob es dafür einen besonderen Kündigungsschutz gibt? Oder gilt dort die gleiche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Muss man vielleicht das Mietverhältnis mit übernehmen beim Kauf? Danke und Gruß.
Ja, du musst das Mietverhältnis erst einmal übernehmen "Kauf bricht Miete nicht". Dann kannst du wegen Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfrist richtet sich auch nach der Zeit, die der Mieter in der Wohnung war. Der Mieter kann ggf. auch auf einen Härtefall plädieren.... Ich würde keine Wohnung mit Mieter kaufen, wenn ich sie selber bewohnen wollte. Außer ich hätte mit den Mietern vorher schon gesprochen und die wollen selber ausziehen. Gruß Julia
Da sind Eure Chancen sehr gering, dass Ihr selbst einziehen könnt. Es kommt auch darauf an, wielange die Frau schon dort wohnt und jetzt mit Baby sinken die Chancen noch mehr auf Eigenbedarf. Den Mietvertrag "kauft" man, meines Wissens, mit. Bei uns wurden Wohnung mit Mietern verkauft, diese hatten dann 10 Jahre Kündigungsschutz. Ich würde die Wohnung NICHT kaufen, wenn ich selbst einziehen möchte.
kriegst du nicht raus, wenn sie nicht will. zumal man dir das immer vorhalten kann, daß du gewußt hast, was du kaufst. deswegen wird die wohnung sicher auch günstig sein. du kannst aber verhandeln.
natürlich habt ihr ein Sonderkündigungsrecht wegen Eigenbedarf. Nach neuer Rechtslage 3 Monate. Sollte die Mieterin jedoch keine andere Unterkunft finden, müsstet ihr erst eine Räumungsklage anstreben, sollte sie dann nachweisen, dass sie nichts anderes findet ect., kann der Härtefall eintreten und sie kann wieder in die WOhnung eingewiesen werden. Ist alles nicht so einfach. Bevor man eine vermietete Wohnung kaufen würde, sollte man sich erst die Unterlagen zeigen lassen, ob z.B. auch die Miete stets pünktlich gezahlt wurde usw.. Kauft lieber eine freie Wohnung, ansonsten kann, muss nicht, es richtig teuer werden. LG
"Kauf bricht Miete nicht" - das stimmt auf jeden Fall. Wenn ihr die Wohnung wirklich kaufen wollt, würde ich euch zu einem persönlichen Gespräch mit der Mieterin raten. Entweder kann es vorkommen, dass die Mieter von sich aus umziehen (könnte bei der Schwangeren ja evtl auch aus Platzmangel sein - weiß ja nicht wie groß die Wohnung ist?!?) Ansonsten läßt sich sowas gerne auch mit Geld klären. Sowas endet meist im deutlich 4-stelligen Bereich. Diese Unkosten könnt ihr aber auch gut in die Preisverhandlungen einbinden, denn der Eigentümer weiß genau, dass eine vermietete Eigentumswohnung sehr sehr sehr schwer zu verkaufen ist. Also dass ihr diese Summe quasi vom Preis abzieht. Und grade momentan geht das Immogeschäft nur über den Preis. Hatte grade viele Gespräche wg unserer Wohnung Aber die Erfolgschancen für eine Kündigung/Räumung wg Eigenbedarf innerhalb irgendwelcher Kündigungsfristen sieht eher schlecht aus, wenn der Mieter nicht mitspielt. Da gibts soooo viel Spielraum zum verzögern..... kaum Wohnungsangebote, keine Wohnung zu ähnlichen Konditionen, Mieter wird abgelehnt und und und Falls eine Einigung möglich ist, würde ich diese erst schriftlich mit dem Mieter fixieren bevor ihr beim Notar den Kauf unterschreibt.
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