tbdrz
Hallo! Kennt sich von euch jemand mit Mietminderung aus? Bei uns ist seit letzten Mittwoch die Warmwasserversorgung in der Wohnung defekt.Vermieter war da, hat versucht den Boiler wieder selber zu reparieren, aber ohne erfolg.Unser Boiler gehört eigentlich ins Museum.Und nun ist das Problem, das die Kartusche, in der das Wasser erhitzt wird defekt ist.Und so kaufen kann man die nicht mehr.Er will nun versuchen, so eine Kartusche irgendwo aufzutreiben. Einen neuen Boiler will er nicht installieren, weil ihm das zuviel arbeit macht.Weil die Leitungen ´genauso alt sind.Es müssten u.a.die Wand aufgestemmt werden und neue Leitungen gezogen werden, damit das mit einem neuen Boiler passt. Ab wann kann man die Miete mindern? Und um wieviel??? Hoffe,das jemand helfen kann. LG Tanja
Geht mal zum Mieterschutzbund, da wirst du gut beraten...
Hi, Du kannst nicht einfach die Miete kürzen. Ebenso wie sich der Vermieter ankündigen muss, gilt das auch für Fristsetzungen durch Dich sowie für Mietminderungen. Reduzierst Du jetzt kurzerhand eigenmächtig die Miete, dann kann sich das schnell auf zwei Monatsmieten Rückstand auflaufen und dann hat Euer Vermieter sogar das Recht, Euch zu kündigen. Ergo: Der richtige Weg ist, dass Ihr das Vorgehen schriftlich zusammenfaßt, dabei auch die Bemühungen des Vermieters nicht vergeßt, denn er kümmert sich ja um Abhilfe, wenn auch nicht so, wie Ihr es gerne hättet. Beachte dabei, dass Ihr im Falle solcher Arbeiten wieder einen Mietminderungsgrund hättet, er Euch dann aber wegen Modernisierung die Miete erhöhen darf. Paßt Euch wahrscheinlich auch nicht. So, dann setzt Ihr ihm eine REALISTISCHE Frist, innehalb derer die Warmwasserversorgung wieder gewährleistet sein muß und nach der Ihr eine Mietminderung von 10-15% vornehmt (s. http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Warmwasser.html). Erst DANACH habt Ihr Recht, die Miete zu kürzen. LG Fiammetta
du kannst das nicht einfach so machen. du musst den vermieter erstmal schriftlich davon in kenntnis setzen und ihm dann eine frist setzen, bis wann der boiler wieder funktionieren sollte. die frist sollte mindestens eine woche sein. wenn dann noch nichts passiert ist, musst du ihn erneut anscheiben und androhen, die miete zu kürzen, aber nich nicht machen, sonst kriegst du ärger. vielleicht hat er so eine kartusche bestellt und das dauert nunmal bis die kommt. bei uns dauerte das mal zwei wochen und solange hatten wir gar kein warmwasser. weder im bad noch in der küche.
man kann aber auch anders. wie wäre es ihn mal anzurufen und höflich nachzufragen, ob sie da bald mal was tut? hast du das schon gemacht?
klar hat man einen Anspruch die Miete ab Mängeleintritt zu mindern. Der VM kennt den Mangel, ich würde ihm einen Brief schreiben mit Fristsetzung (1 Woche), in der der Mängel behoben werden sollte, du gleichzeitig die Miete ab Mangelkenntnis bis zur Behebung um soundsoviel Prozent minderst und ansonsten umgehend auf seine Kosten eine Firma mit der Beseitigung beauftragen würdest. Die Rechnung kannst du dann von der Miete einbehalten. Einfacher wäre es natürlich, sofort morgen zum Mieterverein, Jahresmitgliedschaft eingehen und die erledigen den Papierkram. Einige VM nehmen ihre Mieter nämlich nicht für voll und sind beindruckter, wenn Post von Sachkundigen kommt.
Also um Dich rein rechtlich abzusichern, würde ich ein Schreiben an den Vermieter verfassen mit Fristsetzung das er den Mangel zu beheben hat. Am besten mit Einschreiben und Rückschein (kostet glaube ich 4,60 €), ab dem Datum. (wenn er nicht reagieren würde, würdest Du eine Mietminderung durchsetzen können). Du wirst aber schlechte Karten haben bezüglich der Mietminderung, da der Vermieter bereits bei Dir tätig war und versucht hat den Mangel zu beheben. Sprich er versucht bereits den Mangel zu beheben.
Mensch - seit Mittwoch - überleg mal. Boah, immer gleich die Masche "Mietminderung"! Warum nicht erst einmal sprechen - fragen - und dann eine Frist setzen, bevor man gleich klagt! Wenn sich nach über einer Woche bzw. Fristsetzung nichts tut - ist´s was Anderes. Sollte mal was bei uns kaputt gehen, kann ich auch nicht immer gleich alles reparieren lassen, oft nimmt es einige Tage in Anspruch, bevor die Teile da sind und fertig ist (geschweige denn, der Installateur nen Termin hat). Doch leider habe ich Niemanden, wo ich was kürzen kann - oder ich hau den Installateur mal an "eh wenn Du bis dann und dann nicht fertisch bischt, zahl ich nur 50 %". Mal schauen was der sagt. Ich glaub dann bekomme ich nen kalten Hintern.
Bei uns wirklich das Problem, das man die Kartusche nicht mehr Kaufen kann.Wenn man sie Kaufen könnte, und es heißt, sie ist bestellt,dauert aber so und so lange, bis sie da ist,wäre das alles ok.Denn wenn es ein überschaubarer Zeitraum ist, kann man den überbrücken.Aber unser Vermieter macht am Haus garnichts. Wir mußten schonmal auf so ne Kartusche warten. Das war fast ein halbes Jahr.Er baut auf seinen bekannten (installateur) der ab und zu mal solche teile ausbaut.Aber es stellt sich doch die frage, wie lange sollen wir diesmal warten???? Wenn er für das neuverlegen keinen Fachmann nehmen will( weil zu teuer), dann sehen wir das ja ein.Aber wenn wir schon anbieten, das wir helfen würden beim aufstemmen der Wand und mein mann würde selber neu verfliesen(hat er gelernt,macht es also Fachmännisch), wo ist dann das problem zu sagen, wir machen das.Und es bringt ja auch nichts, wenn regelmäßig die Kartusche schrott ist, da veraltet. Oder sehen wir das so falsch???? MFG Tanja
ähm ja, es ist sein haus und er kann alleine entscheiden ob er was neues einbaut. wir schon geschrieben, würde ich ihn mal anrufen und nachfragen, wie lange dieser zustand noch dauern soll. er muss dann ja irgendwas antworten. sagt er dann, er bekommt die kartusche nicht mehr, dann frag wie es nun weitergehen soll und daß du auf warmes wasser in der küche bestehst. DANN erst würde ich ihn schriftlich anmahnen.. vorher erstmal versuchen zu reden. das bringt oft mehr als gleich mit einer mahnung ins haus zu stürmen.
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