Mitglied inaktiv
das ganze ist eine längere Geschichte. Ich wollte aus meiner Wohnung raus (da viel zu groß und zu teuer), der Vermieter lasste mich nicht, da die Aussetzung der Kündigungsfrist von vier Jahren noch nicht rum waren. Nachmieter zu den Bedingungen der Vermieter waren absolut nicht aufzutreiben. Dann nochmals Gespräch mit Vermieter, ob ich wenigstens vier Wochen früher raus kann, sie sagte mündlich zu. Ich schickte Kündigung, die Bestätigung war zum Ende der Mindestmietzeit. Beim klärenden Gespräch wusste sie von den vier Wochen früher auf einmal nichts mehr. Ich wünschte also zum 31.12 zu gehen, die Wohnung hätte ich 19. oder 20. 12. renoviert übergeben (hatte neuen Mietvertrag nach der mündlcihen Zusage ab November schon unterschrieben). Bin aber davon ausgegangen den Januar auch noch zahlen zu müssen (weiß zwar nciht wovon aber egal) weil in meiner schriftlichen Kündigunsbestätigung der Vermieter 31.1.2012 drin steht (Ende des Mindestmietzeit). Jetzt ruft mich die Familie an die sich vor Wochen die Wohnung angeschaut hatte (die garantiert eine Absage bekommen hätten wenn ich sie als Nachmiter vorgeschlagen hätte um früher aus dem Vertrag zu kommen) und sagte sie hätten einen Mietvertrag ab 15.12 unterschrieben und würden am 12.12. die Schlüssel bekommen!!! Bin total von den Socken. Ich schaffe es niemals bis zum 12. draußen zu sein und renoviert zu haben. Sperrmüll kommt erst am 16., nichts ist renoviert (bin gerade erst in der neuen Wohnung dabei). Es war anders geplant und keiner hat mir gesagt das ich früher raus muss als A) von mir gewünscht und B) schon gar nicht wie Vermieter es wünscht. Will die neue Familie aber auch nicht hängen lassen, die haben Telefon Umzugshelfer und alles schon bestellt. Was mache ich denn jetzt? Kann ich verlangen, daß der Vermieter einen Maler bezahlt (Materialkosten trage natürlich ich) der in der einen Woche zwischen meinen Auszug und dem Einzug der Nachmieter streicht und dass er sich um den Sperrmüll kümmert? Keine Ahnung, ist ja nicht meine Schuld das die zwei Mietverträge gleichzeitig laufen haben. Und ich kann beim besten Willen nicht innerhalb einer Woche alles renovieren, möchte aber auf jeden Fall die Kaution wieder haben. Sorry, ist lang geworden Jeckyll
Liebe Jeckyll, wenn ich das richtig verstanden habe, läuft Dein Vertrag noch bis 31.01.2012? Dann musst Du selbstverständlich auch keinen Tag eher die Wohnung übergeben. Dein Vermieter kann die Wohnung nicht einfach früher weitervermieten. Wenn Du so kulant bist, sie früher zu übergeben, würde ich das an Deiner Stelle nur unter der Bedingung tun, dass Du von jeglichen Mehrkosten der Renovierung freigestellt wirst und auch offiziell und schriftlich zu diesem Zeitpunkt aus dem Mietvertrag entlassen wirst. Lass Dir bloss kein schlechtes Gewissen einreden. Für die Situation der Nachmieter bist du nicht verantwortlich. Liebe Grüße, bcMama
Du meinst ich übergebe ihm nach meinen Umzug den Schlüssel, er muss sich darum kümmern das die Wohnung renoviert wird, der kaputte Teppich ausgetauscht usw und ich bekomme trotzdem meine Kaution wieder? Einen Versuch wäre es wert (wie gesagt, die Materialkosten könnte er von mir aus auch haben) Jeckyll
du solltest auf jeden Fall mit dem Vermieter darüber sprechen, wie er sich die Abwicklung vorstellt. Denn rechtlich gesehen darf er die Wohnung nicht doppelt vermieten. Für Dich wäre es aber sicher wichtig, das Vertragsende und die Übergabe schriftlich festzuhalten. Ich würde es nicht einfach mal darauf ankommen lassen. Dann könnte es nachträglich auch so ausgelegt werden, dass Du damit einverstanden warst, dass die neuen Mieter auf Deine Kosten schon früher einziehen können. Was hat es mit dem kaputten Teppich auf sich? Wenn es unter übliche Abnutzung fällt, musst Du den Austausch nicht bezahlen. Hast Du einen Mieterschutzverein in der Nähe? die helfen Dir bei allen Fragen meist recht schnell und unkompliziert. LG
der Teppich im Schlafzimmer hat zwei Bügeleisenabdrücke die durch meine Dummheit entstanden sind. Fällt für mich nicht unter normale Abnutzung und wird daher von mir ersetzt. Werde morgen mit den Vermietern reden und auch beim Mieterschutzbund anrufen. Mir tut es wirklich leid für die andere Familie, die waren sich ja sicher schon zu 12. in die Wohnung zu kommen, haben ihre schon auf Ende Dezember gekündigt. Aber ich kann da echt nichts für. Hoffe es geht für uns beide gut aus Jeckyll
Hallo Jeckyll, mal kurz und knackig: 1. der Vermieter darf die Wohnung nicht doppelt vermieten. Also: Wenn Dein Mietvertrag bis zum 31. Januar läuft, musst Du nicht einen Tag früher raus. Vermietet er früher, bist Du zu dem Zeitpunkt raus, wo die neue Familie einzieht. ABER: Immer schriftlich geben lassen. Möglicherweise hat er den Mietvertrag zum 1.2. geschlossen und lässt die Familie kulanterweise schon vorher einziehen. 2. Teppich ist generell Sache des Vermieters, es sei denn, Du hast ihn nicht nur abgenutzt, sondern auch kaputt gemacht (Brandlöcher etc.). In letzterem Fall würde Deine Haftpflichtversicherung einspringen. 3. Musst Du überhaupt renovieren? Ich würde die Klausel über die Schönheitsreparaturen ganz genau lesen, zur Not mal dem Mieterverein vorlegen. Eine generelle Renovierungspflicht bei Auszug besteht nämlich keineswegs! LG Susi
meine Haftpflichtversicherung würde dafür zahlen, dass ich einen Teppisch in meiner Wohnung mit dem Bügeleisen versengt habe???????????????????? Echt? Ich meine einen Versuch ist es wert, aber von alleine wäre ich nie darauf gekommen. Wenn ich (oder meine Kinder) bei anderen etwas kaputt machen, klar. Aber in meiner eigenen Wohnung? Und das mit dem renovieren stimm schon. Sie war weiß gestrichen als wir eingezogen waren, Laminat und PVC neu verlegt. Also müsste ich laut Mietvertrag die Wohnung auch frisch weiß gestrichen übergen. Habe ich im Normalfall auch kein Problem damit (die Wände müssten auch defintiv gestrichen werden, sehen echt nicht mehr schön aus). Jetzt habe ich zu allem Übel den Mietvertrag genau durchgelesen und darin steht, daß beim Mieterwechsel KEINE Zwischenablesung statt findet sondern der Betrag der Jahresabschlussrechnung nach Tagen aufgeteilt wird. ist das rechtens? Wenn die Ablesung wie in den letzen Jahren erst im März oder Mai statt findet, diese Werte aber nur für 2011 genommen werden (war die letzten Jahre so), dann zahle ich doch anteilig am Verbracu der Nachmieter für einige Monate mit. Jeckyll
Zur Zwischenablesung steht hier: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/heizkostenabrechnung.html#wechsel Mieterwechsel In aller Regel werden Sie eine Wohnung nicht zu Beginn eines Abrechnungszeitraums beziehen oder verlassen. In diesem Fall wird eine Zwischenablesung erforderlich (§ 9 b HeizkostenV), zu der Ihr Vermieter (von wenigen Ausnahmen abgesehen) verpflichtet ist. Bei der Zwischenablesung sollten Sie genauso verfahren wie bei der jährlichen Ablesung, damit Sie später die Heizkostenabrechnung überprüfen können. Die Abrechnung wird ebenfalls zum Teil verbrauchsabhängig (Grundlage sind die Werte der Zwischenablesung) und zum Teil verbrauchsunabhängig vorgenommen. Der verbrauchsunabhängige Teil wird entweder nach der sogenannten Gradtagszahlentabelle oder zeitanteilig ermittelt. Die Gradtagszahlentabelle weist jedem Monat einen bestimmten Promilleanteil zu, der die Außentemperatur berücksichtigt und so ein höheres Maß an Gerechtigkeit bei der Kostenverteilung gewährleistet. Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder wegen des Zeitpunkts des Nutzerwechsels aus technischen Gründen nicht sinnvoll, sind die gesamten Kosten nach der Gradtagszahlentabelle oder zeitanteilig zu verteilen. Oft verlangen Vermieter bei einem Mieterwechsel eine Nutzerwechselgebühr. Wer diese zu tragen hat, richtet sich nach der mietvertraglichen Vereinbarung. Für den Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, ist diese Gebühr vom Vermieter zu tragen (BGH, VIII ZR 19/07). Wenn du zur Mieterbratung gehst, dann würde ich das da noch ansprechen. Viele Grüße Claudiaa
Die Wohnung ist doch nicht Dein Eigentum, von daher greift hier die Haftpflicht. Es sei denn, es ist Dein privater Teppich, dann natürlich nicht, aber ich habe das so verstanden, dass der zur Wohnung gehört, also dem Vermieter. Von daher: Schaden melden, regulieren lassen. Haben wir bzw. Bekannte schon gehabt bei beschädigten Türrahmen oder Waschbecken. LG Susi
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