veralynn
upsala, das habe ich gestern erfahren. und zwar handelt es sich im moment noch um eine einzelfirma (hotel), die ab 1.1.2012 in eine gmbh umgewandelt werden soll, damit die nachfolgeregelung gesichert ist. mein mann und ich übernehmen ab 1.1.12 offiziell die geschäftsleitung, arbeiten aber schon länger dort, mein schwiegervater möchte sich zurück ziehen. aus gesetzlichen gründen (schweiz) muss mein schwiegervater die nächsten 5 jahre noch 51% der papiere behalten, die restlichen 49% sollten auf meinen mann und seinen bruder (der nichts mit dem betrieb zu tun hat) aufgeteilt werden. ich wär angestellt geblieben und würde für meine arbeit bezahlt werden. so wäre es mir am liebsten gewesen. mein schwiegervater besteht jetzt aber drauf, dass ich auch einen teil der papier bekomme, schliesslich gebe ich auch mein herzblut rein usw. ich weiss, andere länder, andere gesetze aber gibt es etwas, was ich dringen beachten muss? vielleicht eine regelung zwischen mir und meinem mann, falls es mal zur trennung käme (ist nicht geplant, aber man weiss ja nie). mir wäre lieber gewesen, die würden das unter sich regeln, ich hätte meinen lohn für meine arbeit gekriegt und gut wärs. aber mein schwiegervater besteht darauf, dass ich auch zur gmbhh dazu gehören soll. danke und lg
er muss einfach darauf achten, dass er den pflichtteil seiner söhne nicht verletzt d.h. dass ich nicht zuviel teile geschenkt bekomme, das ist mir klar. aber sonst?
o.t.
Du solltest dir auf jeden Fall einen eigenen Anwalt oder Notar suchen. Der kann dir besser helfen als wir und wäre unparteiisch. An sich hört sich das Angebot sehr nett an. Aber da sollte echt ein Profi drauf schauen.
Ja, das ist wirklich sehr nett von ihm! Ihr seid alle "Laien", was das betrifft? Dann würde ich mir zusammen einen Notar suchen, ihm alle Wünsche mitteilen und der "bastelt" euch dann einen für alle Seiten passenden Vertrag. Ich denke, das ist gut angelegtes Geld. LG Jana
In D benötigt man für eine GmbH 7 (!) Gesellschafter oder zumindest war es bis vor kurzem so. Kann sein, dass es in der CH weniger sind, aber auf jeden Fall mehr als 3. Ich denke mal, dass es ihm deshalb recht ist, wenn du eine der GEsellschafterinnen wirst. LG JAcky
in der schweiz braucht es 3, von daher müsste ich nicht mit rein. ich weiss nicht, ob es mir recht ist. ich will von ihm eigentlich nichts geschenkt und leiste lieber für mein geld. einkaufen kann ich mich nicht. kommt für mich sehr überraschend das ganze. v.
Ich kenne zwar die sieben Zwerge, die sieben Raben und die sieben Schwaben, aber ganz bestimmt nicht die sieben GmbH-Gesellschafter. Du meinst sicher einen Verein? Haftungsthemen usw. müssen unbedingt mit einem Anwalt geklärt werden. Alles andere ist leichtsinnig. LG, carla72
es gibt auch die 1-mann-gmbh
An sich klingt das Angebot fair. Du bringst Dich mit ein und er will Dir deshalb einen Teil mit überschreiben. Die genauen Details mit allen Fragen würde ich auf jeden Fall mit einem Steuerberater, ggf. Anwalt klären. Meistens sind Steuerberater hier besser im Thema, gerade, wenn sie die Firma (bei Euch das Hotel) schon eine Weile kennen.
Klären solltet Ihr bei der Gelegenheit trotzdem grundsätzlich die Partnerschaft unter Euch dreien, gerade, wenn ein Partner nicht mit im Unternehmen arbeitet. Welches Mitsprachrecht hat wer? Was passiert, wenn einer seinen Anteil abgeben/verkaufen will? Am besten ist es, Ihr einigt Euch gleich auf einen entsprechenden Gesellschaftervertrag, dann ist es ordentlich geregelt.
Ich wünsche Euch viel Erfolg!
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