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Mein Handyanbieter...

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Pixelmama

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...konnte nicht abbuchen und hat mir daher das Handy gesperrt und weitere 18 ören für die Rücklastschrift in Rechnung gestellt. Einige Tage später habe ich die offene Summe überwiesen. Wieder einige Tage später wurde das Handy freigeschaltet, und noch später kam ein anwaltliches Schreiben mit einer weiteren Forderung über €39. ich habe mehrfach auf drei Rufnummern und zu verschiedenen Uhrzeiten erfolglos versucht, wenigstens irgendeinen ahnungslosen Hotline-Anbieter zu erreichen. Ich bekam jeweils nach 15min. die Meldung, ich solle es doch später versuchen (Was ist eigentlich mit dem guten alten Belegtzeichen passiert??). Bei meinem dritten Anruf in der Zentrale hab ich schließlich wen erreicht, bei dem ich zumindest um Rückruf bitten konnte. Knapp drei Tage später hatte ich sogar ne Mail im Postfach, dass man mich kontaktieren würde. Weitere drei oder vier Tage später schließlich ne SMS, ich möchte doch bitte die kostenpflichtige Hotline anrufen ARGH


Pixelmama

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Antwort auf Beitrag von Pixelmama

Sehr geehrte Kundenbetreuung, bis auf eine SMS von Ihnen, ich möchte doch die kostenpflichtige Hotline (in deren Warteschleife ich letzte Woche bereits ergebnislos eine knappe halbe Stunde verbracht habe) anrufen, habe ich noch nichts von Ihnen gehört. Weder hat ein Mitarbeiter überhaupt nur versucht, mich zu erreichen, noch hat sich jemand per E-Mail mit mir in Verbindung gesetzt. Ich finde dieses Gebaren doch recht merkwürdig und stelle mir die Frage, ob ein solcher Umgang mit langjährigen Kunden bei Ihnen wohl zu den üblichen Geschäftspraktiken gehört. Ich bin immerhin seit über neun Jahren zu schusslig, um Ihren Verein rechtzeitig zu verlassen. Nachdem mein Anschluss nun seit geraumer Zeit wieder freigeschaltet ist, haben Sie offenbar meine Zahlung erhalten. Wozu Sie dann trotzdem noch - und zwar fünf Tage nach erfolgter Freischaltung !! - einen Anwalt bemühen mussten, ist mir rätselhaft. Ich halte Ihre diesbezügliche Forderung in Höhe von €39 für unbegründet und unberechtigt, da die Zahlung meiner Rückstände (inklusive des unverschämten Satzes von €18 für die Rücklastschrift) zu diesem Zeitpunkt bereits bei Ihnen eingegangen war. Da Ihre Forderung folglich jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, betrachte ich sie hiermit als hinfällig. Allerdings habe ich ja auch in der Vergangenheit öfters die Erfahrung gemacht, dass Sie schneller dabei sind, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, als das Gespräch mit dem Kunden zu suchen. Mag ja sein, dass bei Ihnen als Telekommunikationsunternehmen nicht viel Wert auf mündliche Kommunikation gelegt wird, aber dass dann auch noch an einem harmlosen Werktagnachmittag sämtliche Leitungen dauerhaft belegt sind, mutet doch eigentümlich an - oder einfach gesagt: Schade, dass Sie mich nicht anrufen wollen, ich habe mehrfach versucht, Sie zu erreichen. Das wirft doch die Frage auf, wer mir eigentlich meine Kosten erstattet, denn ich habe mir schließlich nicht nur x-mal anhören dürfen, wie sehr Sie sich über meinen Anruf freuen, sondern auch inzwischen einiges an eigener Arbeitszeit in die fruchtlose Kommunikation mit Ihnen investiert (ja, ich bin selbstständig und rechne aufgebrachte Arbeitszeit tatsächlich als Investition, die sich üblicherweise für mich auszahlt). Wikipedia schreibt zum Thema Kundenbindung: "Je nach Wichtigkeit eines Kunden (...) können unterschiedliche Instrumente des Marketings die Kundenbindung steigern." Nachdem Sie sich nach Kräften bemühen, genau das Gegenteil zu erreichen, bin ich wohl nicht wichtig für Sie. Schön, damit kann ich sehr gut leben, das beruht ja auch auf Gegenseitigkeit. Erstaunlicherweise bin ich aber dann doch wieder wichtig genug, um einen Anwalt zu bemühen, der die Kommunikation mit mir übernehmen soll ?? Die Angelegenheit macht mich ratlos und wütend, und wenn ich nicht ohnehin schon mehr Zeit dafür aufgewendet hätte, als etwa für meine Steuererklärung, wäre ich geneigt, meinerseits einen Anwalt zu kontaktieren, der mich in der Sache vertritt. Doch ich belasse es jetzt fürs Erste bei diesem letzten Versuch einer Kontaktaufnahme mit Ihnen, und widerrufe außerdem hiermit ausdrücklich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für mein Konto. Bitte bestätigen Sie zumindest die widerrufene Einzugsermächtigung, bevor es hier zu weiteren Kommunikationspannen kommt. Mit verhaltenen Grüßen xxx


Pixelmama

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Antwort auf Beitrag von Pixelmama

... aber tut irgendwie gut, mich hier grad mal auszu...en. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Name des Anbieters nenne ich gern auf Nachfrage


minimann

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Antwort auf Beitrag von Pixelmama

klingt nach vodafone...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von minimann

Dein Schreiben find ich toll! Hoffe nur, dass es auch Beachtung findet. Meiner Erfahrung nach könnte es sich auch um die Telekom handeln ;o)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von minimann

mit vodafone hatte ich noch nie probleme, was wohl aber daran liegt, daß ich meinen vertrag damals im vodafone-shop abgeschlossen habe und wenn ich denn mal ein problem hab, ich mich jederzeit an den vodafone-Händler wenden kann, der sich um alles kümmert. ich würde nie einen handyvertrag übers internet abschließen, nur in shops.