Mitglied inaktiv
hallo ! Ich hatte gerade einen seltsamen Anruf von irgent einem ausländisch klingenden Kreditkartenanbieter. Der wollte meinen Mann sprechen, da dieser angeblich vor einer Woche eine Kreditkarte telefonisch bestellt hätte. Man sagte mir, das in den nächsten Tagen die Jahresgebühr abgezogen wird und die Karte danach zugeschickt wird. Hallo ??? Ich dachte, ich höre nicht richtig. Mein Männel sagte nur: ihn hätte letzte Woche jemand angerufen und er hätte gesagt, sie sollen ihn was zuschicken. Er ist aber nur von Infos ausgegangen. Um wem es sich handelt u.s.w. weiß er garnicht. Ich auch nicht, weiß also nicht, wo und wie ich widersprechen kann. Will auf alle Fälle die Gebühr zurückrechnen lassen, wenn sie abgebucht wird. Darauf hin wird sich schon jemand melden, und ich habe dann einen "Ansprechpartner" Wie läuft das mit dem Widerspruch ? Gibt es da Fristen ? Was ist zu beachten ? Ich kann solchen Ärger jetzt echt nicht gebrauchen und habe meinem Mann auch schon den Kopf gewaschen. Er soll nie wieder auf sowas reinfallen. Also, wer kennt sich hier rechtlich aus ? Am liebsten würde ich sofort alles rückgängig machen, weiß ja aber nicht wo. Die Rufnummer war leider nicht angezeigt. babymax
hallo, wie können die denn was abbuchen, wenn die keine kontodaten haben und keine einverständniserklärung für einzugsermächtigung? und wiederrufsrecht hat man, soweit ich weiß 14 tage! nicht beirren lassen, manchmal gaukeln die einen sowas am telefon vor! ihch würde erstmal abwarten und sobald was abgebucht wurde, dann rufst du deine bank an und wiederrufst die einzugsermächtigung (woher die auch immer die haben) und bekommst dein geld zurück! mfg mici
Guten Morgen! Hat Dein Mann die Kontonummer denn angegeben? Macht man doch normalerweise nicht, wenn man sich "nur Infos" zusenden lassen will. Wenn nicht, könnte höchstens eine Rechnung zur Waren kommen, die Ihr dann aber nicht bezahlen müsstet, wenn Ihr alles wieder zurückschickt. Ansonsten gibt es, glaube ich, auch die Möglichkeit, einen eingezogenen Betrag wieder "zurückzurufen". Frag' am Montag gleich einmal bei der Bank nach!!! Schlielich gäbe es noch die Möglichkeit der Verbraucherzentrale. Aber die wollen meines Wissens auch erst einmal Geld, bevor sie tätig werden. Aber je nachdem, wieviel Geld abgebucht wird, könnte es sich auch lohnen, dort nachzufragen. Viel Glück! LG Schlaflos
Hallo! Ich würde am Montag morgen sofort in der Früh zu meiner Bank gehen und mit dem Berater dort sprechen! Vielleicht ist es möglich das Konto vorrübergehend zu "sperren". Sodaß das Geld erst gar nicht weg kommt, denn zurück bekommst du es wahrscheinlich nur schwer. Dann wird sich schon jemand bei dir melden. Oder weiß der Bankangestellte einen Rat. Im Notfall würde ich eine Anwalt kontaktieren. Bei und gibt es oft Angebote, dass die erste Beratung kostenlos ist, oder hast du eine Rechtschutzversicherung? Wünsch euch Glück, dass ihr da "heil wieder raus kommt. LG Schmuppi
Wieso mein "Dummi" seine Bankdaten gegeben hat, da bin ich überfragt. Habe ihm, wie schon geschrieben, den Kopf gründlich gewaschen. Das wird er nicht nochmal machen. Aber für dieses Mal ist es zu spät. *heul* Zurückbuchen kann ich bei eínem Bankeinzug innerhalb von 6 Wochen, das weiß ich schon mal. Aber ab wann gilt die Widerspruchsfrist ? Ab dem Telefonat letzte Woche ? Ich kann da ja aber nicht wissen, bei wem ich was widerrufen kann. Das läßt mich verzweifeln. Ich will und brauche diese verk...Kreditkarte nicht. Und mein Männel bekommt sie auch nicht !
http://www.telespiegel.de/news/290404.html VG Zero
Hallo babymax! Schade, daß Juli11 hier zur Zeit nicht mehr schreibt, sie könnte Dir sicher fundiert Auskunft geben. :-( Ich kann leider auch nicht mehr als Dich an die Verbraucherzentrale verweisen. Ich könnte mir vorstellen, sie hat zu dieser Thematik (angebliche Vertragsabschlüsse bei Werbetelefonaten) sicher auch einschlägige Informationen auf ihren Internet-Seiten. Ich kann mich dunkel erinnern, daß der Gesetzgeber den Verbauchern in Sachen Telefonaquise erst vor wenigen Monaten den Rücken gestärkt hat und die Schwelle für die formalen Bedingungen eines Vertragsabschlusses per Telefon deutlich höher gezogen hat. Ein "schicken Sie mir mal Infos" reicht - soweit ich weiß - definitiv nicht mehr für eine Willenserklärung bei einem "Telefongeschäft". In jedem Fall gilt die (weiter oben ja auch schon angesprochene) 14-Tages-Widerspruchsfrist ... dabei würde ich persönlich von dem Telefonat ausgehen, dessen genaues Datum Du ja vielleicht per aufgeschlüsselte Telefonrechnung nachweisen könntest. Hmm, wobei Vorsicht: erst klären, ob rechtlich überhaupt ein Vertrag zustande kam und nur dann - wenn sich das bestätigen sollte - widersprechen. Denn ein Widerspruch im ersten Schritt käme ja einem Vertragseinverständnis gleich -- von dem man jetzt nur zurücktreten will ... Ähm, verstehst Du, was ich meine? Einfach mal googeln ;-) Liebe Grüße, Feelix
Ich habe gerade ein bisschen gegoogelt. Widerrufsfrist sind tatsächlich 14 Tage seit Abschluß des Vertrages, das wäre gerechnet ab letzten Dienstag. Zum Widerrufen bleibt also noch ein wenig Zeit. Das Problem ist wohl, dass Ihr keine Adresse des "Verkäufers" habt, und auch seine Rufnummer unterdrückt wurde - was mittlerweile ja wohl verboten ist und mit einem hohen Bußgeld bestraft werden kann. Insofern habt Ihr ja etwas gegen den unlauteren Verkäufer in der Hand. Ich würde also tatsächlich das Geld, wenn es abgebucht wurde, von der Bank zurückholen lassen. Das müsste eigentlich ohne Weiteres gehen. Gleichzeitig musst Du Dein Konto jetzt stärker kontrollieren, es kann ja sein, dass irgendwann noch einmal eine Abbuchung kommt, denn Eure Daten liegen ja jetzt vor (evtl. kann man auch diese Kontonummer auch für immer sperren lassen, wenn auch die Daten des einziehenden Instituts vorliegen). Vielleicht wäre es sinnvoll, Strafanzeige gegen unbekannt zu stellen, damit Ihr auf jeden Fall aus dem Schneider 'raus seid. Wie gesagt, wenn Ihr die 14 Tage einhaltet und darauf hinweist, dass Ihre keinerlei Daten vom Verkäufer habt, da Rufnummernunterdrückung, dann solltet Ihr eigentlich gute Karten haben, dass das Recht auf Eurer Seite steht. Nochmals lG Schlaflos
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Ich nehme an, ihr habt doch sicher je ein Girokonto auf der Bank. Ich würde das, was dein Mann angegeben hat, sperren lassen und eure anderen Überweisungen usw. nur über das andere Konto laufen lassen. Normal geht das. Oder du rufst den Sperrnotruf der Bank an und lässt es heute noch machen. lG tini
@feelix: Kein Problem! @babymax: Habe noch 1-2 Sachen aus dem Net kopiert: "Widerrufsrecht Kunden von Haustürgeschäften können von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn sie feststellen, dass sie die Ware doch nicht haben wollen. Es gilt eine 14-tägige Frist. Fristbeginn: erst mit Belehrung über das Widerrufsrecht (in Textform, mit Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Rücktritt zu erklären ist, Hinweis auf Fristbeginn, Hinweis auf Rechtsfolgen). Bei Lieferung einer Ware beginnt die Frist erst mit der Lieferung. Die Belehrung muss beide Unterschriften enthalten. Fehlt eine Belehrung, endet das Widerrufrecht erst längstens nach sechs Monaten. Ist die Belehrung falsch, also steht z.B. drin, dass man nur eine Woche lang Widerrufsrecht hat, dann dauert die Frist ewig!!! - Die Rücksendung bezahlt der Verkäufer. " *************************************** www.verbraucherfenster.de (der hessischen Landesregierung): 1.3 Fernabsatzverträge und Risiken beim Internetkauf Fernabsatzverträge sind solche, die ohne persönlichen Kontakt zwischen den Vertragspartnern geschlossen werden, also der klassische Versandhandel mit Bestellungen per Brief, Fax, Telefon oder Internet. Bei Fernabsatzkäufen haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Frist für den Widerruf beträgt zwei Wochen bzw. verlängert sich auf einen Monat, wenn Verbraucher die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsabschluss erhalten. Die Frist beginnt erst dann, wenn der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform und die Ware erhalten hat. Wenn der Verbraucher die Ware später als die Widerrufsbelehrung erhält, beginnt die Frist erst mit dem Empfang der Ware. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie inhaltlich unrichtig, kann der Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen werden. Bei Fernabsatzkäufen gibt es zahlreiche Ausnahmen, die das Widerrufsrecht ausschließen. Beispiele: Maßanfertigung für den Verbraucher, schnell verderbliche Ware oder Software, wenn die Datenträger vom Verbraucher geöffnet werden. Speziell für Internetkäufe besteht für Verbraucher das Risiko, ihr Widerrufsrecht in der Praxis nicht durchsetzen zu können, wenn sie den Kaufpreis im Voraus bezahlt haben. Internetanbieter verlangen häufig Vorauszahlung per Kreditkarte, Überweisung oder Nachnahme, so dass Verbraucher, die den Vertrag widerrufen wollen, Probleme bekommen können, ihr Geld zurückzuerhalten. Besonders riskant ist die Vorauszahlung gegenüber ausländischen Internetanbietern. Obwohl die deutschen Verbraucherschutzvorschriften auch für diese gelten, wenn der Verbraucher im Inland lebt und hier seine Bestellung aufgegeben hat, besteht in der Praxis kaum eine Chance, das Geld zurück zu erhalten. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte vor Erhalt der Ware keine Zahlung leisten und Anbieter zu meiden, die auf Vorkasse bestehen. Achtung: Um Rückzahlungsansprüche geltend machen zu können, sollten Verbraucher auch bei inländischen Anbietern darauf achten, dass deren vollständige Anschrift mit Straße und Hausnummer bekannt ist. Nur dann kann im Ernstfall eine Klage zugestellt werden. Internetanbieter sind gesetzlich verpflichtet, ihre vollständige Anschrift (also nicht nur die Postfachadresse anzugeben) bekannt zu geben. Anbieter, die diese Verpflichtung ignorieren, sollte man in jedem Fall meiden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Widerrufsrecht durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. In diesem Fall kann der Verbraucher die Ware auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurücksenden. Allerdings hat der Verkäufer die Möglichkeit, dem Verbraucher als Käufer bei einer Bestellung bis zu einem Bruttobetrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich (z. B. durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen) aufzuerlegen. Mensch, ich hoffe, dass das klappt. Also, mich würde das auch total aufregen! LG Schlaflos
Hallo babymax! Worüber ich gerade stolpere: weshalb genau rief der Mann heute nochmal bei Euch an?! Ich meine, wenn er doch angeblich bereits alles mit Deinem Mann besprochen und angeblich alle Modalitäten (wann Gebühr abgebucht, wann Kreditkarte kommt) etc. geklärt hat, wäre dieser Anruf doch unnötig gewesen?! Was genau erwartete er heute (nochmal) von Dir bzw. Deinem Mann am Telefon? Und was habt Ihr ihm heute am Telefon gesagt/"gegeben"? Wäre es möglich, daß vielleicht erst der heutige Anruf der "eigentliche" Vertragsabschluß sein sollte? Ich möchte keine zusätzliche Verwirrung stiften, es interessiert mich nun einfach persönlich ;-) Nix für ungut und liebe Grüße, Feelix p.s.: Klasse Service, Schlaflos :-)
Und erst Recht kein Konto sperren lassen, wozu? Das gilt als Haustürgeschäft und ist damit ist der Vertrag anfechtbar. Im übrigen sind schon allein diese Anrufe ("Cold Calling") verboten. Hat Dein Mann denn überhaupt seine Kontodaten weitergegeben? Und selbst wenn: eine Einzugsermächtigung hätte er unterschreiben müssen, wird etwas abgebucht, dann die Bank anrufen, sagen, es lag keine Einzugsermächtigung vor, dann wird eine Rücklastschrift gebucht und der Betrag damit wieder gutgeschrieben. Zur Einleitung einer Rücklastschrift hat man 6 Wochen Zeit.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen, solange keine "übereinstimmende Willenserklärung" vorliegt. Diese Willenserklärung muß vom Kunden schriftlich erfolgen. Es gibt noch die Möglichkeit einer "stillschweigenden" Willenserklärung durch konkludentes Handeln, das wäre, wenn Ihr die Kreditkarte einsetzt oder sie eben behaltet. Wenn die Unterlagen kommen, dann einfach zurückschicken, Schreiben dazu, daß Ihr sie nicht wollt, ggf. per Einschreiben, das war's. Und IMMER gilt: NIEMALS am Telefon persönliche Daten rausgeben!
Zu einer vergleichbaren Angelegenheit habe ich folgende Adresse bekommen, die dir vielleicht auch nützlich sein könnte, vor allem, falls ihr nicht wisst, woher der Typ eure Bankverbindung hat: http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/ Lg Chrispi
dass Dein Mann Bankdaten am Telefon rausgegeben hat. Aber ich denke mal, dass der Knackpunkt doch der ist, dass überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist. Worüber soll sich Dein Mann denn geeinigt haben? Der "Verkäufer", der nie bei Euch hätte anrufen dürfen (das nächste Mal einfach auflegen --> Deinem Mann musst Du das beibringen) müsste doch beweisen, dass er mit Deinem Mann einen Vertrag geschlossen hat. Wie will er das? Mitschneiden darf er das Telefongespräch ohne Zustimmung Deines Mannes auch zu Beweiszwecken nicht. Also: keine Panik! Das Geld muss die Bank einfach wieder zurückbuchen. Was ich jedoch komisch finde, ist, dass die überhaupt nochmal bei Euch angerufen haben. Wozu sollten die das tun? Es bringt doch nichts, Euch davor zu warnen, dass bald Geld abgebucht wird. Vielleicht haben die noch irgendwelche Infos benötigt, dann aber gemerkt, dass sie bei Dir nicht weiterkommen. Warte doch mal ab. Vielleicht passiert gar nichts. Bin mal gespannt, was Du berichtest.
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