Mitglied inaktiv
Ich schreibs hier nochmal, weil der andere Thread schon so weit unten ist. Hier Mama.Frosch`s Antwort: http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/beitrag.htm?id=378056 Sagen wir mal so, die anderen Maßnahmen haben alle nicht geholfen und sie würde eben gerne die Medikamente ausprobieren. Sie hat starke Depressionen (keine "Verstimmungen") und ihre Eltern sind gegen Antidepressiva. Sie ist erst gerade mal 17 geworden, noch 1 Jahr warten will sie nicht. Wie ist das aus Elternsicht? Kontrolliert ihr, welche Medikamente Eure 17jährigen vom Arzt bekommen? LG, Cel
Hm, da stell ich mir dann die Frage, ab welchem Alter die Schweigepflicht gilt...??? Kann der Arzt denn nicht das Gespräch mit den Eltern suchen? Ich meine, man muß das Kind (wobei Kind ja nicht wirklich richtig ist) nicht unnötig leiden lassen, gerade bei Depressionen ist Hilfe so wichtig....verstehe manche Eltern nicht! Angst um den guten Ruf? Angst um die Tochter wird es wohl nicht sein, es gibt so tolle, nebenwirkungsfreie Medikamente... LG fru
bei echten depressionen (mittle bis stark) ist es meines wissens möglich, sich selbst in eine klinik einzuweisen..da wird sie dann wahrscheinlich medikamente bekommen, da sie ja eine akute krise hat und somit ersthilfe geleistet werden muss ich meine, wenn ein kind einen unfall hat, warten die ärzte ja auch nicht, bis sie die eltern ausfindig gemacht haben... warum sind denn die eltern dagegen? wenn die erkrankung doch professionell diagnostiziert ist, und der arzt neuroleptika für die geeignete medikation hält? würden die auch ein antibiotikum bei ner bakteriellen hirnhautentzündung ablehnen ? (*der vergleich hinkt ein wenig*) lg
Die Eltern sind dagegen, weil sie nichts von Psychopharmaka halten (so die Tochter). Sie haben es schon mit Johanniskraut, Lichttherapie und sonstwas versucht, aber das Mädel ist echt am Anschlag. Sie hat auch schon ziemlichen Mist gebaut und war daraufhin in einer Klinik, wurde dann aber nicht an die andere Klinik weiterübergeben, weil die Mutter (und die Tochter) wohl glaubhaft versichern konnten, dass es doch nicht so ernst ist. Die Mutter will die Tochter auf keinen Fall in der Psychiatrie etc. haben. Das Mädel ist schon jahrelang in amb. Therapie. Ich kann hier nicht näher darauf eingehen, schreibe zwar natürlich keine Namen und auch sonst sind einige Sachen leicht verfremdet, aber ich möchte nicht, dass sie durch den Fall hier irgendwie erkannt wird. Ich habe ihr auch geraten, sie solle die Eltern nochmal mit zum Arzt nehmen und der Arzt soll sie davon überzeugen, wenn es wirklich nötig ist. Es ist doch albern, wenn ich einer 17jährigen ein Medikament verbiete, für dass sie sich spätestens in 1 Jahr selbst entscheiden darf. Das mit der Schweigepflicht ist ein guter Ansatz. Weiß jemand, ab wann man da nicht mehr Auskunft geben darf? Hier sind doch einige Mediziner/Fachkräfte. LG; Cel
es gibt keine nebenwirkungsfreien medikamente; alles, was wirkung zeigen kann, kann ebenso nebenwirkungen zeigen. nebenwirkungen sind wirkungen, die auftreten können - weil sie zum normalen wirkungsspektrum eines mittels gehören, aber in ihrer art oder ausprägung unerwünscht sind. sie müssen natürlich nicht auftregten, und schon gar nicht bei jedem, können aber. ich denke, hier ist bestenfalls von nebenwirkunsarm zu sprechen.
würde ich mit meinem kind, natürlich mit dessen einverständnis, einen geeigneten therapeuten aufsuchen, da medikamente hilfreich sein können, aber keine probleme lösen. aber eben gerade um akutsituationen aufzufangen können sie sehr wichtig sein. von daher würde ich, nachdem ich mich ausführlich mit den chancen und risiken auseinandergesetzt hätte, bei überwiegen der chancen meine zustimmung geben. bei den eltern scheint aber das problem ja nicht zu sein dass sie gegen ein bestimmtes mittel was haben sondern grundsätzlich gegen medikamenteneinnahme. wenn die eltern gegen antidepressiva sind, FÜR was sind sie denn dann?
1. pn 2. ruf mal beim jugendamt an und lass dich beraten. ich weiß, dass es für schwangere minderjährige u.u. d.h. bei bestimmten familiären härtefällen, die möglichkeit gibt, sich für einen schwangerschaftsabbruch die notwendige zustimmung der eltern durch die zustimmung des jugendamtes ersetzen zu lassen. evtl. käme das auch für das mädchen in frage; wenn ihre eltern ihr eine notwendige behandlung letztlich verweigern und damit ihre gesundheit gefährden. kannst ja auchmal bei frau bader fragen, vielleihxt weiß die da auch was zu.
mama.frosch Du hast ne PN Auch an alle anderen: Danke für Eure Antworten. LG, Cel
Die letzten 10 Beiträge
- Kanadas Premier Carney in Davos beim World Economic Forum
- Mal was Positives - Nordlichter
- Wie geht wohl die Schlacht um Grönland aus?
- Mal wieder nix los am Wochenende !
- Weiter, immer Weiter
- Sexualisierte Gewalt durch KI
- Angriff auf Venezuela und Anne Applebaum
- Shiffrin nur ZWEITE im Damenslalom ?
- Eure Streusalzvorräte ?
- Frohes neues Jahr