Mitglied inaktiv
zu alg II und Selbständigkeit Ich habe mich leider erst sehr spät beim Arbeitsamt zwecks Selbständigkeit gemeledet, genauer gesagt, am letzten Tag, sprich, ich hatte noch genau die 90 Tage. Ich hatte aber auch einen sehr kulanten Sachbearbeiter, der zu mir meinte, ich soll mir das noch mal genau überlegen, er läßt mich weiter als arbeitslos laufen, gewährt mir dann aber trotz allem den Gründungszuschuss, wenn ich in zwei Wochen sage "ja, ich will" Nach zwei Wochen (in der Zeit habe ich Bplan geschrieben usw.) rief er an, das war letzte Woche... er müßte mich, aufgrund des Fristablaufes, beim AA abmelden... was ja auch legitim ist. Also haben wir das so gemacht, ansonsten wäre der Zug für mich abgefahren zwecks Selbständigkeit. Da aber mein Bplan noch nicht genehmigt ist, bekomme ich folglich auch noch nich den Gründungszuschuss... Was für mich heißt, ich habe KEINERLEI (von Unterhalt und Kindergeld mal abgesehen) Einnahmen für diesen Monat und habe praktisch einen "toten"`Monat ... deshalb ist es mir auch so wichtig, dass die ARGE mir meine offenen Posten auszahlt, die seit Juli 09 aufgelaufen sind.... LG Sue
hat dir der sachbearbeiter schon in etwa sagen können, wie lange er für die bearbeitung des antrages braucht? ich schätze, die chance, dass du eher geld von der AA bekommst als von der ARGE ist wesentlich größer... aber das heißt auch sicher, dass die frau von der ARGE eben diese ganzen auskünfte zu deinen einnahmen aus der selbstständigen tätigkeit einen feuchten kehricht angehen, weil sie nicht zuständig ist für deine selbstständigkeit. und wenn du ausführlich mit ralph geklärt hast, ob du ansprüche auf ergänzendes alg II hast - obwohl du eine abfindung bekommen hast - dann bist du ja schon im bilde. wie du es allerdings schaffen kannst, SOFORT geld von der ARGE zu bekommen, vermag ich nicht zu sagen, denn die verschleppen ja jetzt bereits alles bei dir... da sitzen die von dir erwähnten damen auch locker einen prozess aus und du könntest nebst kind derweil verhungern. denen ist das scheinbar wumpe... so etwas werde ich nie verstehen können.
mal am rande: die sinnhaftigkeit von dieser blöden 90-tagesfrist versteht, glaube ich, auch niemand. ich kenne inzwischen einige menschen, die in unkenntnis dieser frist anstelle des gründungszuschusses das einstiegsgeld beziehen mussten. das ist ein gravierender unterschied. so ganz unschuldig ist die AA daran aber auch nicht. ich finde ja, dass gleich beim ersten gespräch auch auf die möglichkeit der existenzgründung und einer entsprechenden förderung hingewiesen werden müsste. wer es dann verpennt, die frist einzuhalten, hat es eben selbst versaut... aber in den allermeisten fällen rücken die sachbearbeiter nur spärlich mit den infos zur gründung heraus, weil sie dio zusammenhänge selber nicht gerafft haben. ![]()