Elternforum Aktuell

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Minijob, AG verweigert dies

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Minijob, AG verweigert dies

Rina

Beitrag melden

Hallo, ich habe mich jetzt durch verschiedene Seiten gelesen. Und überall steht ganz klar da, dass im Krankheitsfall und auch im Fall "Kind krank" eine Lohnfortzahlung besteht. Nun ist es aber so, dass AG XY im Krankheitsfall und auch im Fall "Kind krank" KEINE Lohnfortzahlung leistet. AN muss dann unbezahlt zu Hause bleiben. Meine Frage: An wen kann AN sich wenden, damit AG seine Pflicht erfüllt? Hat AN überhaupt eine Chance sein Recht durchzusetzen? Seinen Job möchte AN nicht riskieren. Noch so am Rande: AN geht SEHR gerne zu seiner Arbeitsstelle und würde diese SEHR ungern wechseln. Über eure Antworten freue ich mich.


AKAM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rina

Hallo, was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Da würde ich zuerst reinschauen. Mit welcher Begründung lehnt der AG das ab? ich würde bei der Minijobznetrale anrufen und nachfragen. LG Anja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rina

Minijobzentrale von der Knappschaft, da steht alles und darüber ist die Person auch angemeldet


Rina

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Im AV steht nur drin, dass im Falle einer Arbeitsverhinderung, dies unverzüglich mitzuteilen ist. Innerhalb von 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen ist. LG


Trini

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rina

Da bekommt man den Lohnausfall anteilig von der KK des Kindes. Trini


taram

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Trini

Du könntest zum Anwalt gehen, den Job bist du dann bestimmt los. Im Minijobbereich ist das fast üblich, dass im Krankheitsfall nicht gezahlt wird..aber wie gesagt, nicht legal


Rina

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von taram

.. die Minijobzentrale darüber in Kenntnis gesetzt werden würde? Könnten die etwas ändern?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rina

Den AG anzeigen, das ginge. Job ist dann sicher weg, das sollte man beachten


Blueberry

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Trini

In dem Unternehmen, in dem ich arbeite, gibt es pro Jahr 10 "Kind krank" Tage, die der AG zahlt.


wolfsfrau

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rina

Ich kenne es so: Der AG stellt dich unentgeldlich frei, die Krankenkasse zahlt das Kinderkrankengeld. Hast du keine eigene Krankenkasse, kriegst du nichts.


cube

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rina

Wenn du über die Minijob-Zentrale angemeldet bist, erhältst du auch Krankengeld. Kind-krank zahlt nicht der AG, sondern die KK. Es wird idR auch nicht der volle Lohn gezahlt, sondern Krankengeld. Mit welcher Begründung will der AG nicht zahlen?


Zzina

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von cube

Beim Mini Job zählt man in der Regel doch keine Krankenkassebeiträge, fällt somit Lohnfortzahlung und Kinderkrank weg, oder nicht??


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zzina

ich sehe es genau so. freistellen muss der ag, den lohnausfall ersetzt die kk nicht.


IngeA

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Der AG muss wie in jedem anderen Job auch die ersten 6 Wochen zahlen. Darüber hinaus bekommt man aber kein Krankengeld. Das eine ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlung des AG, das andere eine Leistung der KK die natürlich nur derjenige bekommt, der auch "richtig" versichert ist. In der Kombination aus versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung (kann auch Teilzeit sein) und Minijob bekommt man bei Erkrankung über die 6 Wochen hinaus also das Krankengeld für die Hauptbeschäftigung, nicht aber für den Minijob. Die Zahlung von "Kind krank" kann der AG bei Minijob vertraglich ausschließen, muss aber zumindest unentgeldlich frei geben. Und: Anspruch auf Zahlung hat man erst, wenn man mindestens seit 4 Wochen beschäftigt ist. LG Inge


kirshinka

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rina

AG bezahlt NIE bei Kind Krank - AG muss für bis zu 10 Tage AN frei stellen und AN kann bei Krankenkasse eine 60%-Erstattung für entgangenen Lohn beantragen.


kirshinka

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kirshinka

Wenn AN bei Krankenkasse selbst versichert ist. Wenn AN familienversichert ist, Hahn AN Pech gehabt und bekommt nix. Deshalb sollte AN sich schleunigst einen richtigen Job suchen und auf eigenen Füßen stehen!


AKAM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rina

Hallo, das steht dazu auf der Seite der Minijobzentrale: "Hat das Kind sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist behindert, kann ein Elternteil zu dessen Pflege zu Hause bleiben und erhält für fünf Tage Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sie können diese Verpflichtung durch Regelungen im Arbeitsvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages jedoch einschränken. In diesem Fall sind Sie allerdings verpflichtet, Ihrem Minijobber unbezahlte Freistellung zu gewähren"