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Leinenpflicht?!

Leinenpflicht?!

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Hallo zusammen, nun hab ich mal eine, für den einen oder anderen Hundebesitzer hier, eine sicherlich nicht ganz so angenehme Frage. Seit einem Jahr wohnen wir nun in unserer Wohnung und seit einem Jahr sehe ich immer wieder Menschen an dieser vorbeiziehen mit unangeleinten Hunden. Also klein sind diese Hunde nicht, aber das scheint hier niemanden in der Nachbarschaft zu stören. Die wuscheln den Hunden durchs Fell und offensichtlich hat niemand hier was davon gehört, dass selbst der liebste Hund mal anders als erwartet reagieren könnte. Also, wie ist das nun mit der Leinenpflicht-gilt sie? Nun ganz fies: Könnte ich das eventuell bei der Polizei melden? LG Kerstin


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ich habe beim googeln das hier gefunden, gilt allerdings für nrw: Leinenpflicht gilt für alle Hunde (gleich welcher Größe und Rasse): · in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LHundG), · in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG), · bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LHundG), · in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LHundG). so, also das würde ja heißen im grunde genommen überall. aber soll ich dir was sagen? die wenigsten hunde hier sind angeleint, meistens folgt erst der hund und 500 m weiter der besitzer. noch interessanter finde ich die sache mit der maulkorbpflicht z.b. in öffentlichen verkehrsmitteln. ich habe, bis auf damals in berlin meinen dobermann, noch NIE einen hund mit maulkorb in der u-bahn gesehen... ob man sowas anzeigen kann weiß ich nicht. mußt es halt beweisen können... lg sue


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In den meisten Orten gibt es KEINEN Leinenzwang. Das wird auf relativ kleiner Ebene geregelt (Stadt/Gemeinde o. ä.). Da musst Du bei Euch nachschauen, wie es aussieht. Bei uns gibt es z. B. keinen Leinenzwang.


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Oh ja, das kennen wir hier ebenfalls. Manchmal erschrecke ich mich so sehr, weil ich den Schäferhund vom Nachbarn und frage mich wo denn das Herrchen läuft. Einige Momente und viiiiele Häuser weiter sehe ihn den dann, wie der gemütlich mit der Nachbarin von gegenüber quatscht. Nun mal ganz ehrlich: Wenn man einen Hund besitzt, dann sollte man auch einsehen, dass es diesem Hund wohl nicht jucken wird, ob er an der Straße mit Leine läuft oder eben nicht.. Also warum wird er nicht angeleint?! Das macht mich wirklich wütend. Vielleicht könnte ich Fotos schießen, Namen aufschreiben und dann zu Polizei?


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Ja, genau. Du könntest auch schonmal Fahndungsplakate aufhängen...


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Also, ich habe ein 14 Monate altes Kind und mich würde das prinzipiell nicht stören. Ohne Leine, meine ich. Und nur aus Prinzip zeige ich niemanden an. Ciao Biggi P.S Wir haben keinen Hund.


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Hallo ! Es heisst, glaub´ich, wenn im Umkreis von 500m keine Wohnansiedlungen sind. D.h., wenn Du auf einem Feld unterwegs bist, darf der Hund unangeleint laufen. LG Ute


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Hallo Kerstin ! Wie schon jemand schrieb, das ist Gemeindeabhängig. Die haben alle ihre Satzungen dazu. Hier in NRW gilt die 40/20 Regelung, jeder Hund der über 40 cm gross ist und über 20 kg wiegt, muss angeleint werden. Ferner muss bei diesen Hunden die Befähigung nachgewiesen werden, dass man den Hund führen kann. "Kampfhunde" müssen mit einem Maulkorb oder "Halti" geführt werden und einen Wesenstest bestehen. Es kann bei allen Beschränkungen Lockerungen geben, so z.B. eine Befreiung vom Leinenzwang bei 20/40 Hunden. Oder auch Maulkorbbefreiung. Für den Fall den Du schilderst ist das Ordnungsamt in erster Linie zuständig. Die können ggfls. ein Verfahren einleiten. Aber ich denke, die haben andere Sachen zu tun als sich auf die Lauer zu legen, im gross angelegten Stil. LG Ute


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Dürfte ich mal fragen, wo Du wohnst? Was ist das für eine Wohngegend? Ländlich? Eine Stadt? Bei uns gibts nur Ärger, wenn die Hunde bissig sind oder die Sch... vor der Einfahrt liegt.


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Ich verstehe andere Hundebesitzer einfach nicht. Unser Hund ist überall da angeleint, wo Menschen wohnen. Wenn wir in Feldern unterwegs ist, wird er sofort angeleint, wenn uns Menschen begegnen. Er ist halt "groß" und ich verstehe durchaus, dass andere Angst haben. Wie die einzelne Kommune das geregelt hat, ist sicherlich am Bürgeramt zu erfragen. Jutta