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Kündigungsfrist/Nachmieter finden --> Wie ist das?

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Hallo! Also ich habe mal wieder überhaupt keine Ahnung und hoffe, dass mir wieder geholfen werden kann :-) Es geht darum, dass wir nun endlich eine super schöne Wohung gefunden haben-einfach perfekt! Natürlich gibt es einen Haken-ich habe meine jetztige Wohnung noch nicht gekündigt...D.h. ich könnte sie nun bis zum 31.01.07 kündigen... Die andere Wohnung wäre aber schon zum 1.11.07 frei... Der Vermieter der neuen Wohnung war so nett und hat uns den Vorschlag gemacht, dass wir die Wohnung auch zum 1.01.07 mieten könnten-dann müsste ich aber einmal doppelt Miete zahlen...Wer will das schon?! Naja, nun meinte meine Mutter, dass es doch die Möglichkeit gäbde, einen Nachmieter zu stellen-ist das richtig??? Also jemand der die Wohnung schon zum 1.01.07 nimmt...Oder noch früher-wäre dann auch egal-Hauptsache nicht doppelt Miete zahlen... Ist das denn wirklich möglich oder kann sich das jeder Vermieter selbst aussuchen??? Bin hier echt am Kopfzerbrechen... LG


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Hi, sprich doch erstmal mit deinem jetzigen Vermieter. Sonst: gib ne Anzeige in der Zeitung auf, dass Du zum 01.01.07 einen Nachmieter suchst. Gib Größe, Lage (Etagen) und eure jetzige Miete + Nebenkosten (alles was an den Vermieter geht) an. Wobei Du die Interessenten darauf hinweisen solltest, dass sich die Miete evtl. ändern kann, weil er Vermieter sie neu festsetzen könnte. Am Besten frag den Vermieter vorher, ob er Kautioon verlangen will und ob er an der Miete etwas ändert (z.B. Nebenkostenerhöhung wegen gestiegener Kosten oder so). Wenn die Interessenten dann wirkliches Interesse haben, dann verweise sie an den Vermieter (kannst sie ja bitten, nachher mal Bescheid zu sagen, ob es geklappt hat oder nicht, und wenn nicht, aus welchem Grund). Wenn der Vermieter keinen nimmt, frag mal nach, warum. LG Bine


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Also das Problem liegt darin-also das ist auch der grund weshalb ich erstmal hier nachgefragt habe: mein Vermieter ist bis Monatg im Urlaub-ich bin aber von Monatg bis Freitag gar nicht zu Hause... Ich bin so unsicher ob ich das Angebot der anderen vermieters annehmen soll-es wäre der perfekteste Zeitraum (Anfang der SS-also kein Stress mit dicken Bauch oder gar Neugeborenem...Erstes Kind braucht mehr Platz zum Spielen usw usf) ALLES spricht dafür... Naja DIESE Endscheidung kann mir natürlich keiner abnehmen :-) Also ich denke, ich werde die Wohnung kündigen-bis wann dann?-Also wenn ich einen Nachmieter habe/suche? ich kenn mich wirklich Null damit aus *rotwerd* Ich dank dir auf jeden Fall schonmal für deine Antwort! LG


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..wenn Dir die WOhnung zusagt, dann musst Du im schlimmsten Fall damit rechnen, einen MOnat doppelt Miete zu zahlen. Mehr ja nicht. Schalte eine Anzeige in der Zeitung mit den Angaben, die Du hast (deine Miethöhe, Kaution, Größe, Lage etc.). Ich weiß, es ist eine schwierige Frage, aber die kannst nur Du dir beantworten. Ich kann dir nur sagen, wie man das machen kann. Frage ist ja auch, ob der nachmieter nicht auch eine Kündigungszeit bis 31.01. hat *gggg* und auch nicht doppelt Miete zaheln will. Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es aber oftmals klappt, sofern die Wohnung schön und im Preis angemessen ist. LG bine


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Mensch, du hättest deine Wohnung heute noch zum 31.12. kündigen können. Das geht immer bis zum 3. Werktag des Folgemonats. 1.10. war Sonntag, also 1. Werktag Mo, Di war wieder Feiertag, Mi 2. Werktag, heute 3.Werktag! Wenn du die Wohnung unbedingt wirklich kündigen willst zum 31.12. schnapp dir einen Zeugen und schmeiss die Kündigung noch vor Mitternacht dem Vermieter in den Kasten, vielleicht kommst du damit durch. Anderseits, wie willst du so umziehen, wenn die neue Wohnung zum 01.01. ist??? Geht doch gar nicht. Außer, der neue Vermieter ist so nett, dich vorzeitig rein zulassen. Ansonsten ist ein Monat 2 Mieten das gängige und eher der Glücksfall, wenn es eben nur der eine Monat ist. Ein Recht auf Nachmieter gegen vorzeitige Kündigung hast du nicht. Aber wenn du einen findest, der solide und solvent ist, warum sollte sich der Vermieter nicht drauf einlassen? LG Janka


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Hab gerade gelesen, dass du nicht zu Hause bist. Dann vorab sofort ( heute vor Mitternacht) per Fax und das Original nachträglich. Damit kannst du ganz normal fristgemäß zum 31.12. kündigen.


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und dass der Vermieter im Urlaub ist, ist nicht dein Problem. Hauptsache die Kündigung ist fristgemäß in seinem Büro. LG Janka


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Hey! DANK dir vielmals für den Tipp-leider zu spät (kein Drucker, nur noch 2 Std-und es gilt doch der Poststempel, oder?)...Ach manno...Hätt ich das bloß eher gelesen :-((((( Naja trotzdem DANKE!-Aber nu weiß ich fürs nächste Mal Bescheid... GLG


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n´abend, also es ist richtig, dass du einen nachmieter finden/suchen kannst. die miete und alles würde ich schon reinschreiben. allerdings würde ich mir nicht die mühe machen, anderweitige mieterhöhungen deines vermieters zu verbreiten... das weißt du ja nicht, was der vermieter mit den nachmietern vor hat... verstehst? soviel ich weiß kann dein vermieter bis zu 3 evt. nachmieter abweisen, tut er es bei dem 4. auch, meine ich musst du keine extra-miete bezahlen... ist aber nicht aus sicherer quelle. also nicht 100pro!!!! schönen abend noch lg juchee


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Das ist ein Volksmärchen. Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage, dass der Vermieter sich auf einen Nachmieter einlassen muss. Nur, wenn der eventuelle Nachmieter ordentlich ist und ein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann, warum sollte da der Vermieter nein sagen. Aber ein Recht drauf hast du nicht.


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nehmen muß Dein Vermieter keinen davon. Ihr habt einen Vertrag der mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist endet. Wenn er sich auf einen Nachmieter einläßt o.k., wenn nicht, hast Du Pech gehabt.


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Das ist möglich, wenn der Vermieter der Wohnung zustimmt. Dem Vermieter ist es doch letztlich egal, von wem die Miete kommt. Der Vermieter ist in der Regel sogar froh, wenn er nen Nachmieter sofort und ohne Eigenkosten (denn suchen musst du ihn ja) findet. Allerdings entscheidet der Vermieter, ob eure erwählte Person als Nachmieter in Frage kommt - wenn die Person ihn nicht passt, dann weiter suchen. Bei uns war es so, dass der Vermieter zugestimmt hatte und wir das geldliche mit unseren Nachmietern selber ausmachen mussten - war unserem Vermieter wohl zu viel Verwaltungsaufwand. Nervig war, dass er ewig mit dem Vertragsabschluss gewartet hat - dafür hätte ich ihn wü...en können, da wir dadurch geldlich immer auf heißen Kohlen gesessen hatten. Aber der gute Mann war Rechtsanwalt - da ist eh nicht gut Kirschen essen mit. LG


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Du musst ihm einen adäquaten Nachmieter anbieten. Ob er ihn nimmt oder nicht, ist sein Problem. Ich weiß das (vorausgestzt, in den letzten Jahren hat sich nichts grundlegend geändert), weil ich selber in der Situation war. Ich wollte halt während des laufendes Vertrages ausziehen. Ich habe dem Vermieter damals eine türkische Familie vorgestellt. Er meinte daraufhin, "mit Türken" bräuchte ich gar nicht kommen. Die wird er nicht akzeptieren. Das hat mich sooo aufgeregt und ich hab mich mal mehr in die Materie eingelesen. Er hat sich mit dieser Aussage nämlich schon fast strafbar gemacht. Adäquat bedeutet in diesem Fall nämlich zumutbar. Unabhängig von Alter, Nationalität, Religion und Geschlecht etc. naja, zu guter Letzt hatte er dann doch türkische Mieter drin und die waren nicht nur meganett, sondern so dankbar, dass sie lauter Reperaturen gemacht haben. Ich hoffe, sein Weltbild hat sich dadurch etwas geändert. Also, nochmal auf Dein Problem zurückzukommen: ich würde ihm bis zu 3 Nachmieter präsentieren (wenn Du mehr hast, umso besser), nötig ist einer. Wenn er den dann nicht nimmt, ist das sein Problem. Aber bevor Du Dich ins Unglück stürzt, frag doch morgen ganz schnell beim Mieterbund nach (ich bin seit dieser unsäglichen Geschichte - der Vermieter hatte noch so manch anderen Hau - Mitglied in diesem Verein) Grüßle und viel Glück Silvia


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Hallo! Hab bissl was gefunden: Kündigungsfrist: Seit der Mietrechtsreform von September 2001 gilt grundsätzlich für Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Diese Regelung galt auch bei Altmietverträgen vor dem September 2001, in denen keine Regelungen zu Kündigungsfristen aufgenommen waren oder in denen auf die jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen wurde. Problematisch waren jedoch Altmietverträge mit genauen Vertragsklauseln, nach denen die vormaligen gestaffelten und von der Wohndauer abhängigen Kündigungsfristen zwischen 3 und 12 Monaten gelten sollten. Ab 1. Juni 2005 gilt kraft Gesetzes auch in diesen Fällen für Mieter die dreimonatige Kündigungsfrist. Das Gesetz gilt allerdings nicht rückwirkend, sondern betrifft nur Kündigungen, die ab dem 1. Juni 2005 ausgesprochen werden. Wer bereits vor Juni 2005 mit der langen gesetzlichen Frist gekündigt hatte, für den zählte noch die alte Regelung. Allerdings konnte aber ab Juni 2005 noch einmal mit der kurzen Dreimonatsfrist gekündigt werden. Nachmieter: Hier ist allgemein die Meinung verbreitet, man müsse dem Vermieter nur drei Nachmieter nachweisen und dann komme es auf die Kündigungsfrist nicht mehr an. Dann könne man jederzeit vorzeitig gehen. Das ist nicht richtig. Der Vermieter muss einen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn dieser solvent und persönlich akzeptabel ist und wenn der Mieter zugleich ein überragendes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Mieter beruflich ganz plötzlich in eine andere Stadt versetzt wird. Es ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Mieter lediglich eine billigere oder bessere Wohnung gefunden hat und deshalb umziehen möchte. Etwas anderes gilt nur, wenn eine entsprechende Ersatzmieterklausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Wer also eine teuere Wohnung angemietet hat und bereits bei Einzug mit einem evtl. baldigen Auszug liebäugelt, sollte eine solche Nachmieterklausel vereinbaren.