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Kündigung Arbeitsverhältnis

Kündigung Arbeitsverhältnis

angelok82

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Hallo, ich kenne mich hierbei leider nicht aus und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich werde meine jetziges Arbeitsverhältnis nach 14 Jahren kündigen und fange im Mai bei einem neuen Arbeitgeber an. Mitte März werde ich operiert (das kam ungeplant...) Mein Plan war zum Ende März zu kündigen. Dann die 4 Wochen Kündigungsfrist, liefe dann bis Ende April. Da wir ein sehr kleiner Betrieb sind, sah ich mich gezwungen, die Chefin zu unterrichten, da ja die OP ansteht, das war letzten Dienstag. Ich habe auch gesagt, dass ich zum 31.03 kündigen werde. Heute erinnerte sie mich zum 3.Mal, dass ich ihr eine schriftliche Kündigung so schnell wie möglich übergeben soll. Aber dann läuft ja die Kündigungsfrist ab nächstem Tag der Übergabe, oder? Das möchte ich ja nicht. Wann wäre der passende Termin, eine Kündigung schriftlich zu überreichen, wenn ich mit den 4 Wochen Kündigungsfrist Ende April durch sein möchte und wie sollte ich dies am besten formulieren? Ich hoffe, es ist so verständlich geschrieben... Und danke schon mal vorab!


Sille74

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Antwort auf Beitrag von angelok82

Verstehe ich das richtig: Du willst Ende April aufhören mit Arbeiten? Dann müsstest Du halt, bei 4-wöchiger Kündigungsfrist, die Kündigung spätestens am 01.04. (oder war's der 02.04.? Weiß ich jetzt nicht ...) ausgesprochen haben. Vorher kannst Du meiner Ansicht nach immer "zum 30.04." kündigen. Du darfst halt nicht später als die 4 Wochen Frist dran sein mit dem Kündigen. Also, wenn Du Deine Kündigung erst am 10.0r. abgeben würdest, könntest Du nicht mit dem 30.04. aufhören.


angelok82

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Genau, Ende April. Ab Mai fange ich eine neue Stelle an.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von angelok82

Ich weiß ja nicht was in Deinem Arbeitsvertrag steht, aber was hindert Dich daran morgen zum 30.04. zu kündigen?


Laufente123

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Ich gehe auch davon aus, dass die Fristen nur Mindestfristen sind, aber nicht maximal. Du kannst auch ein Jahr vorher die Kündigung zum Termin xy einreiche (wäre aber psychologisch ungünstig). Aber du kannst dir das sicherheitshalber auch bestätigen lassen. LG Laufente


angelok82

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Ich wusste gar nicht, dass das geht... Ich habe sowas noch nie gemacht. Ich dachte, ab dem nächsten Tag des Zugangs einer Kündigung läuft die Frist. I m Arbeitsvertrag steht, dass eine Kündigung zum Monatsende möglich ist mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.


angelok82

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Danke! Mein Problem ist, dass ich ja nach der OP krank geschrieben werde. Ich würde das gern noch im bestehenden Arbeitsverhältnis haben. Meiner Chefin wäre es aber lieber, dass ich dann schon nicht mehr bei ihr gemeldet wäre. Sie wird mir das bestimmt nicht so bestätigen, wie ich es gern hätte. Ich möchte nur keinen Fehler machen und sozusagen fließend in was neues übergehen ohne mich arbeitslos melden zu müssen. Habe noch nie irgendwo gekündigt, ist irgendwie absolutes Neuland für mich Danke schon mal an alle


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von angelok82

Das heißt das Arbeitsverhältnis kann nur zum Monatsende enden und Du musst mindestens 4 Wochen vor diesem Datum kündigen. Aber Du kannst formal auch heute zum 31.12. kündigen. Deiner Chefin muss das nicht gefallen und das ist auch egal ob sie das bestätigt oder nicht. Ich würde ihr die Kündigung über Zeugen überreichen und mir den Empfang unterschreiben lassen.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von angelok82

Nö, da fängt keine Frist "zu laufen" an. Wie Tigerblume schreibt, heißt diese Klaisel, dass Du nur zu einem Monatsende kündigen kannst und das spätestens 4 Wochen vorher tun musst, sonst klappt es erst zum nächsten Monatsende. Vorher geht immer. Wie jemand anders schin schrieb, Du könmtest theoretisch auch jetzt schon zum 31.12. kündigen oder heute "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (das wäre Ende März). Wenn Du klipp und klar zum 30.04. kündigst, kann die Chefin nicht einfach eigenmächtigeinen früheren Zeitpunkt draus machen.


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von angelok82

ich würde die kündigung nicht vorher abgeben. hätte dann schiss, dass der AG mir kündigt. wie ist denn die frist andersrum?


angelok82

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Andersherum waren es 5 Monate, da ich über 12 Jahre in der Firma beschäftigt bin.


MamaMarie16

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Antwort auf Beitrag von angelok82

Wenn andersrum die Frist so lang ist, hast du doch eh kein Problem. Dann kannst du die Kündigung auch jetzt abgeben. Klar, am besten mit nem Zeugen und von ihr gegenzeichnen lassen. Lieber rechtzeitig, damit du nicht noch die Frist irgendwie verpasst.


Kerstin123

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Antwort auf Beitrag von angelok82

Bist Du sicher, dass du nur 4 Wochen Kündigungsfrist hast? Bei uns ändert sich auch die Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit, aber beidseitig und nicht nur einseitig für den Arbeitgeber


angelok82

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Antwort auf Beitrag von Kerstin123

Ja, steht so im Vertrag.


angelok82

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Antwort auf Beitrag von angelok82

Ich danke euch allen ich hatte wirklich einen Denkfehler, aber so langsam blicke ich durch


Kerstin123

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Antwort auf Beitrag von angelok82

Du kannst jetzt schon kündigen, aber unbedingt mit Angabe zu welchem Termin du kündigst (als in deinem Fall wohl zum 30.04.)


Ellert

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Antwort auf Beitrag von angelok82

huhu ich fände es fair jetzt ZUM 31.03. zu kündigen. Die Chefin will vermutlich einen Ersatz suchen und das jetzt schon... Verträge machen.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Aber dann hätte sie ja eine "Lücke", wenn sie ihr neues Arveitsverhältnis erst zum 01.05. anfängt. Eine Lücke von einem Monat macht zwar normalerweise keine Probleme, insbesondere bleibt so lange der Krankenversicherungsschutz, aber trotzdem ... Wieso sollte sie? Einen Nachfolger/eine Nachfolgerin kann die Chefin doch trotzdem jetzt schon suchen, haöt zum 01.05., informoert ist sie ja ...


angelok82

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Deshalb fand ich es ja sinnvoll und auch fair, jetzt schon Bescheid zu sagen. Sonst hätte ich ja noch gewartet. Die Chefin hat jetzt die Möglichkeit zu suchen...


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Sie kündigt ja erst zum 30.4. Die Frist läuft nicht ab Abgabe.....


Kerstin123

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Antwort auf Beitrag von angelok82

Genau, aber trotzdem erst zum 30.04. kündigen und nicht zum 31.03., sonst hättest Du ja eine Lücke Alles Gute für die OP und viel Erfolg bei der neuen Stelle


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Nein natürlich ohne Lücke kündigen dann hatte ich mich verlesen sorry


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie will ihr Kündigungsschreiben Ende März abgeben und zum 30.04. kündigen, weil sie ab 01.05. wo anders anfängt.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Wie Du meinen sonstigen Posts leicht entnehmen könntest, ist mir klar, dass die AP jederzeit zum 30.04. kündigen kann, solange sie halt nicht zu spät damit dran ist. Icn antworte hier aber doch auf Ellert, die (wohl aufgrund eines Missverständnisses) dazu geraten hat, zum 31.03. zu kündigen. Wenn die AP dies täte (Konjunktiv), hätte (Konjunktiv) sie sehr wohl eine Lücke von einem Monat, wenn sie ihre neue erst am 01.05. anfängt.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Warum? Zahlst du ihr auch die Krankenversicherung?


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Huch, sorry. Manchmal erschließt sich mir die Baumstruktur nicht wirklich. Wir meinen ja das gleiche


cube

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Antwort auf Beitrag von angelok82

Deine Kündigung zum x.x.xx kannst du abgeben, wann du möchtest - du musst lediglich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist für DICH achten. Also 4 Wochen vorher. Reichst du eine Kündigung ein, kann der AG nicht seinerseits mit einer Kündigung kontern und deine damit "ungültig" machen. Das geht nicht :-) Du kündigst bitte auch nicht zu einem früheren Zeitpunkt, um der Chefin das Gehalt während deiner Krankheit zu sparen. Denn: 1. wärest du dann 1 Monat arbeitslos und müsstest den ganzen Formalkram dafür auch erledigen 2. würdest du in der Firma bleiben, hätte die Chefin auch zahlen müssen - mit solchen Dingen muss man als Chefin halt leben 3. würdest du deinen neuen Vertrag dann früher antreten und erst mal AU sein, bekommst du sofort Krankengeld statt erst mal Gehalt bekommen - ein neuer AG muss bei AU innerhalb der ersten 41? Tage nach Vertragsbeginn nämlich nicht einspringen mit Zahlungen. Deine Chefin weiß Bescheid über deine OP und Kündigung - sie kann sich also rechtzeitig um Ersatz/einen neuen MA kümmern. Viel Erfolg mit der OP und deiner neuen Stelle!


angelok82

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Antwort auf Beitrag von cube

Vielen Dank!