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Krankenhaus Patientenakten

Krankenhaus Patientenakten

gelbi123

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Hallo. Was wird im Krankenhaus gespeichert, und kann bei erneutem Aufenthalt (auf einer anderen Station) von den dortigen Ärzten nachgelesen werden? Wie ist das bei unschiedlichen KH der gleichen "Obergesellschft/Holding" - muss ich befürchten, dass jeder alles sehen kann? Z.B.: Person A war wegen Depresiionen in Krankenhaus B und geht ein Jahr später ins Krankenhaus C (gleiche Holding) wegen Blinddarmentzündung. Wissen Ärzte in C von den Depressionen oder vom Aufenthalt in B, bzw. könnten auf Infos zugreifen? Das kann doch eigentlich nicht sein, aus Datenschutzgründen? Wäre toll, wenn jemand Bescheid weiss! Danke im voraus, Gelbi


Seansmama

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Antwort auf Beitrag von gelbi123

Jede Abteilung im KH legt eine Akte für Dich an, dort wird alles gespeichert, was Du angibst. Nur die Ärzte dort haben Zugriff bis Einsicht in die Akte, will ein Kollege von einer anderen Station Zugriff auf die Akte einer anderen Station, dann muss dies vorher beantragt werden, bei der jeweiligen Station, wo Du eben vorher warst. Es bekommt keiner Einsicht, wenn Du es nicht willst, so ist es bei uns, arbeite in einem Archiv!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Seansmama

Läuft bei uns auch so. Die Gyn weiß z.B. nix aus der Kardio und alles muss angefordert werden. Keine Ahnung wie das in einem extrem modernen Klinikum ist. Dürfen Akten elektronisch geführt werden ohne das dies dem Patienten mitgeteilt wird? Glaube kaum und wenn hat mit Sicherheit nicht jeder Zugriff.


emilie.d.

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Mind. die großen Unikliniken dokumentieren nur noch digital.


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Antwort auf Beitrag von Seansmama

Hallo Emilie :-) bestimmt wird der Patient in den ganzen Aufnahmepapieren darauf hingewiesen oder? Ich könnte mir vorstellen, da steht dann auch etwas zum Datenschutz. Die Zugriffsrechte werden doch mit Sicherheit individuell angepasst bzw. vielleicht wird sogar dokumentiert, wann wer auf Daten zugegriffen hat...


emilie.d.

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Datenschutz ist ja bei allen Nicht-Juristen ein wahnsinnig beliebtes Thema -ironie-off- Aber im Ernst, die Gesetze zum Datenschutz wurden ja vor noch gar nicht so langer Zeit (2014?) umfassend verschärft und dementsprechend mussten die jeweiligen RA an den Kliniken die Einwilligungserklärungen überarbeiten. Eigentlich interessant, dass man beim Wald und Wiesen niedergelassenen Hausarzt nichts unterschreiben muss. Wird vielleicht irgendwie über Standesrecht geregelt...


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von gelbi123

Wenn ich alleine daran denke, das ich für meine OP mit Vollnarkose im Juli und im November ( die gleiche Abteilung ) jedesmal alles angeben und ausfüllen musste, wird da wohl nichts weiter gegeben oder die Allgemeinheit archiviert. Das könnte echt Arbeit sparen. Ist es denn nicht im Sinne des Patienten, das seine Anamnese vollständig ist, besonders bei dem geschilderten Fall, wo wahrscheinlich doch Antidepressiva oder andere Medikamente genommen werden ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von gelbi123

Wieso will man sowas verheimlichen?


fsw

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Genau!Frage mich auch gerade:Was hast du zu verheimlichen? Deine Vorgeschichte ist doch wichtig.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von gelbi123

Ich kann im PC über alle Patienten sämtliche Diagnosen inkl Labor, EKG Befunde von Voraufenthalten abrufen. Das ist auch richtig und wichtig!


sternenfee75

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Bei uns ist es so, dass man auch als Schwester auf alle Akten im Computer zugreifen kann, auch hier gilt die Schweigepflicht, die meisten Daten von Labor, Untersuchungsergebnissen, Arztbriefe, Pflegedokumentation werden bei uns online erfasst und parallel noch in der Akte in verringertem Ausmaß. Als Patient ist es auch nicht ratsam, wichtige Vorerkrankungen zu verschweigen.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Hier im Krankenhaus sind die Daten aller zum Klinikum gehörenden Häusern und Stationen für jeden Arzt zugänglich (bei der Pflege weiß ich es nicht) und das für viele Jahre rückwirkend. Rein therapeutische Inhalte (falls man dort mal in einer der psychiatrischen Einrichtungen war) sind aber verschlüsselt und nur für Berechtigte zugänglich.