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Kosten einer (Teil-)Adoption...?

Kosten einer (Teil-)Adoption...?

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Mein Ehemann will meinen Sohn adoptieren. Ich habe gerade auf dem Jugendamt angerufen und mal nachgefragt, wie die Adoption zu beantragen ist und wie das dann abläuft. So: 1. Schritt: Adoptionsbeantragung bei einem Notar unserer Wahl 2. Schritt: Notar schreibt Familiengericht an 3. Schritt: Familiengericht schreibt Jugendamt an 4. Schritt: Jugendamt schreibt uns an, schickt uns Formulare etc. 5. Schritt: Jugendamt macht Hausbesuch, redet mit uns und mit dem Kind, wollen vom Kind wissen, ob es sich klar ist, welche rechtlichen Konsequenzen einen Adoption durch den Ehemann der Mutter für ihn hat. 6. Schritt: Jugendamt schreibt Familiengericht zurück 7. Schritt: Familiengericht schreibt Notar zurück 8. Schritt: Notar schreibt uns an Zu all den Schritten jetzt mal kein Kommentar, ausser das es ja ok ist, dass das Jugendamt bei uns mal vorbeischaut (erinnert mich an das Verfahren ein Tier aus dem Tierheim retten zu wollen... (war mein erster Gedanke)). Aber warum will das Jugendamt meinem 6 jährigen Sohn erklären, was es für rechtliche Konsequenzen hat, wenn er als Halbwaise von dem Mann, den er als seinen Papa ansieht, adoptiert wird? Wenn der Herr "Erzeuger" schon tot war, bevor der gemeinsame Sohn überhaupt auf die Welt war. Jetzt muss ich meinem eh zum Thema Tod recht sensiblen Kind erzählen, dass der Mann, der die andere Hälfte von ihm ist, schon tot ist... Dann kann ich mir wieder wochenlang von meinem Kind anhören, dass ich ja ganz vorsichtig sein muss, damit ich nicht sterbe, weil er ohne seine Mami nicht sein kann... hach scheisse. Aber jetzt mal zu nem nüchternen Punkt: Weiß jemand von euch, wieviel eine solche Adoption kostet? Da konnte man mir nämlich keine Aussage zu machen. Und bevor wir uns in den Ruin beantragen, wäre es doch zumindest hilfreich einen Anhaltspunkt zum Thema Kosten zu haben. Bitte, bitte, In-Etwa-Beträge reichen mir vollkommen!


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Puh, was die Kosten betrifft - ich weiß es nicht mehr wirklich, aber teuer war es nicht. Ich glaube, der Notar hat uns etwa 50 - 70 Euro gekostet und die Justizkasse anschließend 145 Euro, so die Größenordnung jedenfalls. Wir haben die Stiefeltern-Adoption *rechne* im April 2004 beantragt, und zwischen Weihnachten und Sylvester 2004 war der Gerichtstermin für (angehenden) Vater und Kind. Ich fand's hinreichend aufregend, auch wenn letztlich alles halb so wild war, wenn überhaupt, und ich mich chronisch völlig umsonst irgendwelche Gedanken gemacht habe! :-)


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Welche Gebühren und in welcher Höhe Gebühren für eine Adoption anfallen vermag ich Dir auch nicht zu sagen. Aber, da kann Dir vermutlich schon die Bürovorsteherin des Notars Deiner Wahl weiterhelfen. Was die "rechtliche Belehrung" des Kindes betrifft, da würde ich mich glaube ich vorher mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und abklären, was darunter zu verstehen und ob das wirklich notwendig ist. Der Wille des Kindes zählt ja bei so jungen Kindern in derartigen Verfahren ohnehin kaum, sondern das sog. Wohl des Kindes. Ich vermute ja mal, dass Dein Sohn mit 6 Jahren weiß, dass sein leiblicher Vater schon vor einigen Jahren verstorben ist u. wenn dieses Thema bei ihm Ängste auslöst, dann muss man es vielleicht nicht noch mal und nicht zum jetzigen Zeitpunkt detailliert aufwärmen.


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wir haben ein kind adptiert kosten hatten wir eigentlich nur die dre papiere (bescheid ob man nicht irgendo rechtlich probleme hat, keine ahnung wie das auf deutsch heisst) arztbrief wegen unseren gesundheitlichen status und dann die umregistrierung des kindes obwohl der wert im gericht, und da ging ich in die luft mit ueber 1 mille angegeben ist (wer des kindes) da hab ich feste geschluckt hatten fuer gericht etc aber keine kosten


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gehts bei der belehrung in erster linie nicht um so sachen wie: wenn eure ehe auseinander ginge, bleibt die adoption bestehen, das kind hat alle erbansprüche wie leibliche kinder auch, eine adoption ist nicht so schnell rückgängig gemacht bzw aufgelöst wie eine ehe? dachte jetzt eher der adoptionswillige erwachsene wird belehrt, nicht das kind. wie wollte man z B ein 6 monate altes kind belehren? kosten: keine ahnung.


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Zu den kosten kann ich nicht viel sagen, aber zum "Belehrern": Schon ab dem Alter von 5 Jahren kann und muss ein kind bei Heirat der vorher nicht verheit´rateten Eltern entscheiden, ob es seinen bisherigen NN (Mädchenname der Mutter) behalten will, oder ob és den neuen NN mit annehmen will. Das dann mit einem siebenjährigen über so eine große Sache wie ein neues ´verwandschaftsverhältnis gesprochen wird- finde ich durchaus gerechtfertigt...


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Nachname?