Meine_Zwerge
Hallo, gilt eine Kontovollmacht über den Tod hinaus und wird das Geld, welches vom Besitzer der Vollmacht nach dem Tod abgehoben wurde und für private Zwecke verwendet wurde, auf demjenigen sein Pflichtteil angerechnet? Oh Gott, was für ein Satz... Ich hoffe, ihr versteht was ich meine?? Danke! Miriam
bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber erlischt so eine vollmacht nicht beim ableben des kontoinhabers? man braucht ja dann einen erbschein.
Erbschein wurde soweit ich weiß nicht beantragt....
soweit ich noch weiß werden die konten ab todestag eingefroren bis die erbschaft geklärt ist. also auch bei einer vollmacht über den tod hinaus, darf der bevollmächtigte sich nicht einfach bedienen, wenn es noch mehr erben gibt.
Miriam
hmpf. ich hatte das gleiche problem. im prinzip nein, es sei denn du hast es für dich selbst verjubelt. dann gelten die letzten (ich denk) 10 jahre die du offen legen mußt und evtl. zurückgeben. aber SO sicher bin ich nicht. geh mal auf www.jurathek.de und schildere den all fiktiv.
deshalb meine frage, ob es angerechnet wird und derjenige noch recht viel kriegt.. danke schön für die antworten! miriam
wenn er das geld für den verstorbenen zu lebzeiten abgehoben hat, dann wird nix zurückgegeben werden müssen.
um es ganz schlimm zu sagen: der hat direkt auf den tod gewartet, ist direkt zur bank am nächsten tag und hat mir nichts, dir nichts mal eben 4000 euro abgehoben... geld wurde für "urlaub und dergleichen" verwendet... nichts für die beerdigung- da war ne sterbeversicherung vorhanden... wow, was ihr alles wisst- find ich total klasse, dass man hier so gute antworten kriegt! danke nochmal miriam
bist du erbberechtigt? wenn ja DRINGEND erbschein holen und ab auf die bank. wenn die bank vom ableben wußte und das geld ausbezahlt haben, SOFORT terror machen!
ja, bin "alleinerbe". ich hab schon vom nachlassgericht diesen fragebogen bekommen, da musste ich ja zur bank mit, und habe da dann erfahren, dass besagte person geld geholt hatte, nach dem ableben... der typ am schalter meinte nur, sch... sowas hab ich mir schon gedacht!
nimm dir schleunigst einen anwalt. aber einen guten!
Banker sind blöd. Warum hat er es ausgezahlt, wenn er sich "sowas" schon dachte. Notfalls an deren nächste Bankzentrale gehen und auch dort Terror machen. Die unterstützen einen dann zusätzlich aus schlechtem Gewissen und weil sie genau wissen, einmal mehr geschlampt zu haben.
Hallo, es gibt Vollmachten, die mit dem Tod des Kontoinhabers erlöschen und welche, die über den Tod hinaus gelten. Wenn sich nichts geändert hat in den letzten Jahren, wird das Konto "eingefroren", bis die Erbfolge geklärt ist. Gibt es eine Vollmacht über den Tod hinaus, können Rechnungen, die mit der Beerdigung etc. zu tun haben, vorgelegt werden und diese werden dann auch bezahlt. Ob "privat" verwendetes Geld dem Erbteil angerechnet wird, weiß ich nicht. Ich vermute aber, ja. Grüße Andrea
Bei uns war es so, dass meine schwägerin zu bank marschiert ist und das gesamte geld abgeholt hat. Da war meine schwiegermutter schon tot, aber das hat die bank ja nicht gewusst. Noch wochen später haben die geschwister alle konten abgeräumt. Woher weiss eigentlich eine bank wenn jemand stirbt und es ihr niemand sagt???
???
woher soll das standesamt denn wissen, wo der verstorbene seine konten hat?? Frag ich mich jetzt wirklich
ich weiß es nicht, habe aber irgendwie sowas in erinnerung... fatal, wenn ich mich da irre.. nachlassgericht? - spielt da doch auch ne rolle, oder?
das nachlassgericht wird informiert. ob die dann die banken informieren, weiß ich nicht. aber der besitzer der vollmacht sollte das eigentlich tun. auf jeden fall kann man rechtlich dagegen vorgehen (ich hatte den fall selbst)
Mit dem Tod sollten idealerweise alle Güter "eingefroren" werden. Erbschleicher, die sich beeilen, bis die Bank Wind bekommt, können noch abräumen. Klar. Sparbücher verschwinden auf diese Weise sehr oft auf Nimmerwiedersehen. Aber die so übervorteilten anderen Erben, die Wind davon bekommen, können Einspruch erheben und notfalls per Klage für Gerechtigkeit sorgen. Und dann hat dem Erbschleicher seine Hast nichts genutzt. Sein eingeheimstes Geld wird ihm angerechnet an seinen Pflicht- oder wie auch immer -Teil.
Mit dem Tod sollten idealerweise alle Güter "eingefroren" werden. Erbschleicher, die sich beeilen, bis die Bank Wind bekommt, können noch abräumen. Klar. Sparbücher verschwinden auf diese Weise sehr oft auf Nimmerwiedersehen. Aber die so übervorteilten anderen Erben, die Wind davon bekommen, können Einspruch erheben und notfalls per Klage für Gerechtigkeit sorgen. Und dann hat dem Erbschleicher seine Hast nichts genutzt. Sein eingeheimstes Geld wird ihm angerechnet an seinen Pflicht- oder wie auch immer -Teil.
wünsche euch noch einen schönen abend. die nacht wird wohl unruhig werden- ich selbst kämpfe mit ner fiesen erkältung und 3 von 4 kindern sind auch nicht ganz auf dem damm.... gute nacht! miriam
NUR eine notariell beglaubigte Vollmacht ist für diese finanziellen Dinge bei Banken ausreichend. LG S
Im Todesfall braucht man einen Erbschein, um ans Geld zu kommen. Für Informationen reicht die notariell beglaubigte Vollmacht. LG S
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