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Kinderarzt

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Guten Morgen! hatte zwar schon mal im Kranke Kinder gefragt, aber da mir das Thema keine Ruhe lässt und ich auch noch nicht wirklich weiter gekommen bin, frage ich euch hier auch noch. Also, mein Sohn war einige Zeit in einer psychotherapeutischen Klinik. Dort haben wir auch sämtliche Dinge unterschrieben, u.a. eine Entbindung von der Schweigepflicht gegebüber dem Kinderarzt. Der bekommt nun einen Konsiliarbericht, den ich nicht einsehen darf ohne die Zustimmung der Klinik. Der Casemanager meines Sohnes hält sich raus, der schiebt das zum Klinikchef. Den habe ich noch nicht erreicht. Der Kinderarzt sagt, er darf es mir auf gar keinen Fall zeigen. Es kann also sein, ich bekomme die Zustimmung und die Einsicht. Aber wenn nicht (was ich im Moment für durchaus denkbar halte), wie würdet ihr reagieren? Die Entbindung der Schweigepflicht hatte ich unterschrieben, weil ich dachte, es handelt sich um Daten, die ich auch kenne. Aber was gehen den Kinderarzt Daten an, die ich nicht kenne? Was nützen sie ihm? Ich verhandele doch mit dem Jugendamt, der Therapeutin, den Lehrern. Ich muß sagen, mein Vertrauen in Klinik und Arzt ist derzeit sehr angeschlagen. Es geht hier übrigens nicht um Dinge, die nur mein Sohn irgendjemand anvertraut hatte, er würde der Einsichtnahme auch zustimmen, hatte selber schon mal danach gefragt (wurde damals auch abgewiegelt). Da würde ich mich selbstverständlich komplett heraushalten. Es geht um die subjektive Einschätzung der Behandler, die natürlich auch die Familie betreffen. Es geht mir auch nicht unbedingt darum, daß der Kinderarzt etwas weiß, sondern nur darum, daß ich nicht weiß, was er weiß. Ähhh, verständlich? Meines Wissens müssen entsprechende Gründe vorliegen, um die Einsicht zu verweigern. Also die Gefährdung eines höheren Gutes z.B. Wenn ich aber den Gesprächen mit den Therapeuten vertrauen kann/könnte, liegen solche Gründe nicht vor. Wenn, müssen die Eltern eigentlich in irgendeiner Form informiert werden, daß etwas im Argen liegt. Aber eigentlich, da mein Sohn therapeutisch nur schwer erreichbar ist, weiß der Therapeut das Meiste über die Problemlage eh von mir. Also, wie würdet ihr reagieren? Fändet ihr das für euch in Ordnung? Aufregen, aber Klappe halten? Kinderarzt wechseln? Ärztekammer o.ä. anfragen? Rechtliche Schritte?.......... Hülfe, ich platze, es ärgert mich im Moment sehr! Sternspinne


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was ich noch vergessen habe: ich habe doch letzendlich die Verantwortung. Aber was ist wenn ich aufgrund fehlender Infos die "falschen" Maßnahmen ergreife, oder etwas Wichtiges übersehe? Das kann ja auch nicht im Sinne der Klinik sein.


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Ich hätte jetzt - rein rechtlich - erwartet, daß ich als Mutter sämtliche Unterlagen, die mein minderjähriges Kind betreffen, einsehen darf. Schließlich bin ich erziehungsberechtigt und muß dann die Entscheidung bezüglich weiterer Maßnahmen (Medikamente, weitere stationäre oder teilstationäre Aufenthalte, weitere Therapien) treffen. Ich kenne das so auch gar nicht. Bei uns ging es zwar noch nie um einen stationären Aufenthalt, aber Fumi muß regelmäßig zu Testungen zur Kinder- und Jugendpsychiatrie wegen der Legasthenie und der ADS. Die Berichte übergibt mir die Psychiaterin IMMER im offenen Umschlag, damit ich sie lesen kann, bevor ich sie an den KiA weitergebe. Frag doch mal hier nach: www.recht.de Dort bekommt man meiner Erfahrung nach ausgezeichnete rechtliche Tipps. Gruß, Elisabeth.


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Er ist 13. Aber es geht ja auch nicht um seine Einwilligung (ohne würde ich das nicht tun). Er würde diesen speziellen Bericht ja auch nicht bekommen (vielleicht erst recht nicht). Ich sehe da mal nach, danke. Sternspinne


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Du hast das Recht von jedem Gutachten eine Kopie zu bekommen. Die Entbindung der Schweigepflicht bedeutet, dass der Arzt über dein Kind Auskunft geben darf.


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Ja, das ist das Recht auf Akteneinsicht. Der Arztbrief enthält ja wohl subjektive Bemerkungen, die nicht als objektives Datenmaterial gelten. Ich frage mich nur, was soll das beim Kinderarzt? Das kann ja in der Klinik bleiben, das fände ich in Ordnung. Denn natürlich dürfen die sich ihr eigenes subjektives Bild machen. Das ist ja ein Grund, warum ein Kind auch behandelt wird, um die ganze Lage einzuschätzen. Nur die Weitergabe ohne mein Wissen, was weitergegeben wird, finde ich gelinde gesagt "unschön".


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Ich kenne das so auch nicht. Wir haben IMMER Kopien von allen Unterlagen bekommen (allerdings bin ich nur mit der Kinderneurologie betroffen). Mir fällt auch kein Grund ein wieso Eltern keine Einsicht haben sollten. Ich würde an Deiner Stelle darauf bestehen und Druck machen. LG! Chrissie


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Hallo, ich war mit meinem Sohn auch schon in der Kinder- und Jugendpsychatrie der hiesigen Kinderklinik - und selbstverständlich bekam ich Einsicht in alle Unterlagen die nach aussen (sei es Logopädie oder Kinderarzt) gingen. Du kannst übrigens so eine Einverständnisserklärung jederzeit ohne Begründung auch wieder zurückziehen. Grüße Dhana


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Es geht wohl nicht um die objektiven Daten, die könnte ich schon einsehen (gehe ich mal von aus), sondern um die subjektiven Bemerkungen. Bloß, wenn ich jetzt das Einverständnis zurücknehme, hat der Kinderarzt ja trotzdem den Bericht. Ich überlege tatsächlich, den Arzt zu wechseln, weil ich mir so kein Vertrauensverhältnis vorstellen kann.


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Huhu "Es geht um die subjektive Einschätzung der Behandler, die natürlich auch die Familie betreffen." Verstehe ich nicht so ganz... Was meinst Du damit genau? Und wer hat Dir gesagt, das "so etwas" in dem Bericht steht? *SteheaufdemSchlauch..* LG Kügelchen


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Der Therapeut bewertet das Ganze ja irgendwie. So könnte er z.B. schreiben, daß sie das Problem darauf zurückführen, daß die Mutter möglicherweise Probleme mit sich selber hat, oder der Vater heimlicher Alkoholiker ist. Aber das ist ja nur ein Vermutung und keine Diagnose und kein objektiver Befund. Sondern nur eine "Anmerkung", die für das Gesamtproblem als Idee hilfreich ist. So eine Bewertung wäre evtl. verletzend, aber eben nicht als Befund verwertbar. Dass das so ist, ist ersichtlich aus dem, was der Arzt mir gesagt hat, daß drüber steht (meine Güte, ein gar gräßliches Deutsch!) und die Sekretärin des Chefs hat es so bestätigt. Daß es solche subjektiven Bemerkungen gibt, ist völlig in Ordnung, sie brauchen ja "Arbeitshypothesen". Ich würde davon ausgehen, soetwas in der Klinik zu lassen, oder einem weiter behandelndenTherapeuten mitzuteilen.


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Die Eltern meiner Schüler haben alle Gutachten in der Hand, auch die mit den subjektiven Bemerkungen, wie: Ursachen in der Verhaltensproblematik des Kindes kann im hohen Alkohol- und Drogenkonsum der Eltern vermutet werden.


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...Es ist mittlerweile allgemein anerkannt, daß Patienten grundsätzlich ein Einsichtsrecht in ihre Krankenunterlagen zusteht. Dieses Recht ist auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgesichert: Bundesgerichtshof (BGH), in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1983, S. 328ff., S. 330ff. u. S. 2627ff.; Bundes-verfassungsgericht (BVerfG) NJW 1999, S. 1777f. Lediglich bei Verdachtsdiagnosen, subjektiven Wertungen oder psychischen Erkrankungen kann dieses Recht teilweise eingeschränkt werden. Entnommen aus: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/gesundheit/patientenlexikon.html


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"Lediglich bei Verdachtsdiagnosen, subjektiven Wertungen oder psychischen Erkrankungen kann dieses Recht teilweise eingeschränkt werden. " Das wäre ja dann die Erklärung...oder? Den KA würde ich aber nicht wechseln, wenn es da so Vorgaben gibt, wird sich auch der nächste KA daran halten müssen. Kügelchen


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Ok, an alle vielen Dank erstmal. Irgendwie gibt es zwei Ansichten (rein gefühlsmäßig) , es kann wohl Gründe geben, die ich aber nicht erkennen kann. Ich fühle mich jedenfalls nicht ernst genommen und auf eine Art "hintergangen", Gesetze hin oder her. Mag wohl subjektiv sein, es fühlt sich halt echt besch... an.