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Kind, 18 J., Schülerin, zieht aus.... Krankenversicherung?

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Kurze Geschichte: Meine Nichte (18 J.) ist ohne Vater aufgewachsen. Meine Schwester (41 J.) hat immer gearbeitet und die Kleine hatte immer alles was ein Kind "braucht bzw. nicht braucht". Handy, Computer, Markenkleidung, Taschengeld, Führerschein mit 17 fürs Auto.... Meine Nichte hat den Realschulabschluß gemacht und war jetzt zwei Jahre auf einer Schule für Fremdsprachensekretärinnen (Englisch/Spanisch). Sie hat die Prüfung auch im Sommer bestanden (schlecht aber bestanden). Zur Zeit macht sie Fachabi (1 Jahr) in Vollzeit. In den Ferien haben die Beiden sich in die Wolle bekommen.... Ende der Geschichte: Die Kleine ist zu unseren Eltern (Oma/Opa) gezogen und sucht sich eine Wohnung. Sie hat ihren Vater (der in der Schweiz lebt und sich kaum um die gekümmert hat) auf Unterhalt verklagt.... Meine Fragen wären: Ist die Kleine noch bei der Mutter krankenversichert? Wo kann man erfahren, was meine Schwester an Unterhalt für die Kleine zahlen muss? Muss meine Schwester überhaupt noch Unterhalt zahlen, die Kleine hat schon eine "Ausbildung"? Kann die Kleine "zwungen" werden, in den Ferien eine Job anzunehmen?


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Soweit ich weiß sind Kinder bis zum 27.Lj (?) bei ihren Eltern mitversichert solange sie noch in Ausbildung sind. Außerdem ist man als Eltern verpflichtet die erste Ausbildung des Kindes zu unterstützen, das ist dann aber kein Unterhalt mehr. Zu einem "Job" kann man sie nicht zwingen, wie soll das gehen. Wenn ihr das Geld nicht reicht wird sie schon jobben gehen. Du klingst irgendwie abfällig deiner Nichte gegenüber. Ausserdem schreibst du Ausbildung in " ". Ist es doch keine wirkliche Ausbildung? Wenn sie jetzt das Fachabi macht ist das doch gut, das sollte man als Familie unterstützen (nicht nur finanziell). Und mit 18 auszuziehen ist manchmal kein Fehler, das fördert uU den Umgang zwischen Mutter und Tochter wenn der Karren zu verfahren war. LG Lora


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Ich mag meine Nichte sehr, aber ich mag es nicht, wenn man faul ist und nur Freunde im Kopf hat. Sie hat mal für einen Tag in einer Videothek gearbeitet und hat dann aufgehört, weil dort komische Leute sind... ?!? Meine Güte,,,, ich habe schon mit 16 gejobbt (bin jetzt 36) und bin auch zur Schule gegangen...


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... sie noch zur Schule geht, ist sie bei ihrer Mutter versichert, aber sobald die Ausbildung macht, muss sie sich selbst versichern! War bei mir damals auch so!


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Hallo, klar, ist sie noch bei der Mutter krankenversichert. Beide Elternteile sind ja unterhaltsverpflichtet. Die Tochter kann aber nicht einfach ausziehen und dann Barhunterhalt verlangen. Die Mutter hat die Wahl, in welcher Form sie den Unterhalt leistet, in natural oder bar. Es reicht, wenn sie ihr weiter Essen und Zimmer zur Verfügung stellt und ihr auch mitteilt. Es sei denn, es wäre für die Tochter unzumutbar, zu hause wieder einzuziehen. Da müssen aber schon schwerwiegende Dinge vorgefallen sein, was hier wohl nicht zutrifft.


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Hi, Also was Unterhalt der Eltern betrifft kann ich nur von mir erzählen. Es ist mir bis heute rätselhaft und ich finde es meinen Eltern gegenüber nicht wirkloich fair aber nun ja. Ich habe eine Ausbildung gemacht, in der ich neben der Ausbildungsvergütung BAB bezog. Nach der Ausbildung war ich ein halbes Jahr Arbeitslos (war allerdings geplant) Dann habe ich ein Studium begonnen und war davon ausgegangen Bafög zu bekommen. Pustekuchen! Meine Eltern sind Unterhaltspflichtig! Ich habe 2 Kinder, bin 26 Jahre alt und lebe seit 10 (!!!) Jahren alleine. Meine Kinder sind 8 und 10 Jahre alt! Da ich beim Bafög Amt angab, dass meine Eltern damit einverstanden seien, dass ich noch studieren gehe (hätte ich mal gesagt sie sind dagegen) müssen sie zahlen. Unterhaltsverpflichtet sind sie nun bis zum ende des Studiums (da bin ich 27) Kindergeld gabs allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr. Nicht ganz fair wie ich finde. Allerdings kommen meine Eltern tatsächlich nur für meinen Unterhalt auf, nicht für den meiner Kinder. Ich gehe nebenbei Arbeiten (soviel es eben geht) und ziehe mein Studium (hoffentlich) in Regelstudienzeit durch, sodass ich nix vertrödel. Fazit: Scheinbar wird das BAB nach anderern Kriterien bewertet, wo evt. die Eltern eher rausfallen. Wärend der Ausbildung/Studium muss die Mutter zahlen, auch wenn es die 2. oder 3. ist. (Evt. behaupten, die Mutter sei dagegen???) Einen schönen Dienstag! misty


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Bis zum 25. Lebensjahr greift die Familienversicherung. Das ist die günstigste Variante, da es deine Schwester nichts zusätzlich kostet. Wenn sie allerdings in einer regulären Ausbildung steckt, muss sie sich sowieso selber versichern. Als Studentin zahle ich um die 70 Euro im Monat.