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KFZ-Versicherung Gutachter

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Hallo! Heute mittag ist mir auf dem supermarktparkplatz eine ältere frau in mein Auto gefahren und hat dabei eine riesenbeule an der seite meines twingos hinterlassen! nun rief mich gerade die versicherung der dame an. sie schicken mir am freitag einen gutachter vorbei. ist vielleicht sinnvoll vorher einen kostenvoranschlag einer werkstatt einzuholen? wenn ja, kostet ein kostenvoranschlag was und wenn ja, wer übernimmt das? außerdem sollte ich mir wohl noch jemanden als zeugen dazu holen, wenn der gutachter kommt oder? oh man, mir schwirrt der kopf! hab angst, daß dir mich übers ohr haun. hat jemand von euch ahnung von so was??? gruß


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Du brauchst weder Zeugen noch einen Kostenvoranschlag. Der Gutachter macht das, was sein Name sagt: Er begutachtet den Schaden ;o). Er macht Fotos, schaut sich das ganze Fahrzeug an und setzt sich dann später an seinen PC. Das, was dann seit Gutachten ausmacht, hat er sich dann nicht aus den Fingern gesaugt oder erraten, sondern es gibt für jeden einzelnen Handgriff, der zur Reparatur deines Wagens nötig ist, vorgegebene Werte, die sein PC ihm auswirft. Ebenso wird ihm angezeigt, wie lange der Wagen in der Werkstatt sein wird und was die Wertminderung ausmacht. Ich habe 15 Jahre in einer Versicherungsagentur gearbeitet, und mein Sohn ist selbst Prüfingenieur und schreibt Gutachten. Von vielen Kunden weiß ich, dass sie Bedenken haben, wenn der Gutachter von der gegnerischen Versicherung kommt und hätten lieber einen eigenen. Ich kann dir aber versichern, es macht absolut keinen Unterschied. Du hast keine Nachteile. LG Marion


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haut dich eher die Werkstzatt übers Ohr als der Gutachter, denn die verdienen ja an dem was repariert werden muss, der Gutachter nicht *ggg* Einen Zeugen dabei zu haben, schadet aber sicher nicht, am besten jemand der sich auch mit Autos auskennt, sonst hats eigentlich nicht wirklich Sinn. Darf ich mal fragen, so ganz wertfrei, wo die Dame versichert ist? LG, alex


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die ist bei der DEVK versichert (brauchst auch nicht wertfrei fragen, wenns da was zu bewerten gibt, kannst es gerne machen *ggg*) die antwort von marion beruhigt mich ja etwas! ich bin nur etwas verunsichert, weil ich denke, daß der gutachter im sinne des versicherungsunternehmers arbeitet! man hört ja soviel.... lg


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hi, du bist nicht verpflichtet, den gutachter der gegnerischen versicherung zu nehmen. du kannst dir einen gutachter deiner wahl aussuchen. die versicherungen sind ja erpicht darauf, die eigenen gutachter einzusetzen. ist die frage nur, warum?, wenn es wirklich so neutral zugeht. ich kann mir das nicht ganz vorstellen und würde selbst einen anderen gutachter beauftragen. lg


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Weil die Versicherer ihre eigenen Gutachter nicht gern untätig rumsitzen lassen natürlich ;o). Schau, es ist genau vorgegeben, was jedes Ersatzteil kostet, und es ist genau vorgegeben, wieviel Arbeitswerte (AW) für jeden Handgriff des KFZ-Mechanikers angerechnet werden dürfen. Da ist kein Spielraum für Mauscheleien. Finde ich eigentlich absolut logisch, oder? Ich habe in diesen 15 Jahren in der Versicherungsbranche nicht einen einzigen Streit um ein Gutachten erlebt, weder um unsere Gutachter noch um die anderer Gesellschaften noch um freie Gutachter. Spätestens wenn die Werkstattrechnugn erheblich vom Gutachten abweichen würde, fiele doch jede Schwindelei auf. Es würde ein Gegengutachten eingeholt, der 1. Gutachter würde verklagt und ist riskiert seinen Job. Macht nicht wirklich Sinn, oder?


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hi oma, ich weiß und glaub halt nicht, dass das alles wirklich so schön ist, wie du geschrieben hast (nicht dass du mich jetzt anlügen würdest:-)), aber ich denke doch, dass die versicherungen gewissen sparzwängen unterworfen sind und die gutacher nach dieser linie arbeiten, nun gut, du kennst dich da wohl besser aus. mein mann musste übrigens mal prozessieren, weil die gegnerische versicherung die kosten der wertminderung seine autos durch den unfall (merkantilen minderwert, sagt dir bestimmt was!) nicht übernehmen wollte, obwohl sie dazu verpflichtet war. begründung: das auto würde sich so gut verkaufen (war ein golf gt..?), dass es hier keinen merkantilen minderwert gebe. war natürlich ein schmarrn und letztendlich mussten sie doch zahlen. hätte sich mein mann nicht doch ein wenig ausgekannt und keinen unabhängien sachverständigen gehabt, hätte er die aussagen der gegnerischer versicherung einfach geglaubt. ergo: hätte er einen gutachter dieser versicherung akzeptiert, wäre die sache mit diesem merk. mw garantiert unter den tisch gefallen. lg


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Bei euch ging es aber um eine Entscheidung der gegnerischen Schadenabteilung, nicht um ein falsches Gutachten. Und genau darüber reden wir hier doch. Ich kann dir exakt sagen, wie es bei uns gelaufen ist. Wenn ein Geschädigter angerufen hat, ob ein Gutachter von uns kommt oder er selbst einen beauftragen soll, haben wir kurz in der Schadenabteilung nachgefragt, ob einer unserer Gutachter kurzfristig kommen kann. Waren gerade alle ausgebucht, haben wir den Geschädigten informiert, dass er sich bitte selbst um einen Gutachter kümmern möge. Weil es für uns regulierungstechnisch völlig wurscht war, welcher Gutachter nun beauftragt wird. Da jede Gesellschaft aber nunmal eigene Sachverständige beschäftigt, sollen diese auch was tun für ihr Geld. Ich hab nun noch schon zweimal beschrieben, dass alle Gutachter exakt dasselbe tun. Es würde einfach keinen Sinn machen, die Reparaturkosten im Gutachten zu niedrig anzusetzen, weil das dann in der Werkstatt moniert würde. Wenn also der Gutachter für das Ausbauen einer Tür 10 AW einsetzt, wird die Werkstatt dieselbe Zahl in ihrer Rechnung für den Ausbau der Tür einsetzen (ist natürlich abhängig vom Autotyp). Und zwar nicht, weil die Werkstatt das Gutachten vorliegen hat und sich an dessen Vorgaben hält, sondern weil es eben für den Ausbau der Tür bei diesem Modell nicht mehr als 10 AW gibt. Fertig. Wo bleibt da Spielraum? Was natürlich nicht heißt, dass auch ein Gutachter sich nicht mal irren kann oder in der falschen Spalte nachschaut. Ist mir als Geschädigter auch passiert, allerdings hat sich der Gutachter zu meinen Gunsten vertan und mir für einen Reifen 400 DM (!) angerechnet. Das habe ich aber für den ganzen Satz gezahlt, er hat einfach vergessen, die 400 durch 4 zu teilen. Und da ich ein ehrliches Menschenkind bin, habe ich das reklamiert, das Gutachten entsprechend ändern lassen und der gegnerischen Versicherung damit 300 DM gespart ;o). LG Marion


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Hallo die Vorgehensweise ist o.K.. Du brauchst keinen Zeugen und keinen Kostenvoranschlag. Wenn Du Dein Auto dann in eine Werkstatt gibst, kannst Du immer noch die konkret angefallenen Kosten abrechnen. Allerdings solltest Du Dir dann zuvor die Kosten angeben lassen, denn wenn diese zu sehr vom Gutachten abweichen, könnte es Schwierigkeiten geben. Du kannst Dir aber auch von der gegnerischen Versicherung eine Werkstatt nennen lassen. Wenn Du das Auto nicht reparieren lassen willst, bekommst Du das, was der Gutachter festgesetzt hast. WEnn er da war und Du nicht weißt, was Du weiter tun sollst, kannst Du ja noch mal posten. Gibt ja genug Rechtskundige hier ;-) GLG Robina