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Kennt sich wer mit Erbschaftsregelung aus?

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Hallo, Wer ist im Zweifelsfall an erster Stelle erbberechtigt, Kinder oder Eltern oder beide gemeinsam und gleichberechtigt? Da ich als "nur" Lebenspartnerin keine Rechte habe, wäre es für mich zumindest wichtig zu wissen, dass die Kinder an erster Stelle stehen. :-( Ich hoffe nicht, dass irgendwann mal der Katastrophenfall eintritt, möchte aber informiert sein. *aufholzklopf* Viele Grüsse, Chrissie


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Der Ehegatte und dann die Kinder. Die Eltern kommen erst in der 2. Erbfolge dran.


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also wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es darum, wer im Ernstfall das Erbe in der gesetzlichen Erbfolge deines Lebenspartners antreten würde: für den Fall, dass ihr nicht verheiratet seid, erben die Kinder alles (bin mir da zu 95 % sicher), Kinder gehen immer vor Eltern; solltest du mit ihm verheiratet sein, bekommste natürlich neben den Kindern auch was ab; solltet ihr verheiratet und ohne Kinder sein, erben seine Eltern und du ich hoffe, das war vertändlich, lg und alles Gute, dass der Ernstfall nicht in nächster Zukunft eintritt, jule


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Danke Euch! Das beruhigt mich ungemein. Mein Partner hat nämlich "Raffi"-Eltern. :-((( Wir sind nicht verheiratet, deswegen ist es mir wichtig, dass die Kinder unbedingt die Erben sind. LG!


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trotzdem solltest du dich darum kümmern, auch abgesichert zu werden. Eine Bekannte von mir hat 15 Jahre mit ihren Kindern mit ihrem Lebensgefährten (sehr gut situiert) in einem Haus gelebt. Sie hatten die klassische Frau/Mann Rollenverteilung. An Testament hatte keiner gedacht. Nachdem er überraschend gestorben war, war sie Mittel- und Obdachlos.


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http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/GesetzlicheErbfolge/gea.htm Da siehst du sehr gut, dass die Eltern nur in dem Falle erben, wenn KEINE Kinder da sind. Du musst natürlich testamentarisch bedacht werden.


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... um mich mache ich mir keine Sorgen. Ich kann sehr gut für mich selbst aufkommen aber unsere Kinder sollen zumindest für die Zukunft immer versorgt sein. Sie sind ja noch klein und werden noch die nächsten 18 Jahre wahrscheinlich finanzielle Unterstüzung benötigen. LG!


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Krueml, im schaffenskraftzenith seines Lebens sagt man immer, ich sorge für mich selber. das ehrt dich. würd ich genau so sagen. aber: es gibt so viel unvorhersehbares. ich würde an eurer stelle trotzdem eine partnerschaftliche vereinbarung für den fall der fälle treffen. da sei mal nicht zu selbstlos. was ist, wenn du krank wirst und deine kinder rein körperlich nicht mehr versorgen kannst und kein eigenes geld mehr verdienen kannst? und grade wenn du weisst, dass da schon geier auf dem trockenen ast hocken und starren - würd ich alles, was geht, schriftlich niederlegen. glaub mir. ich weiss aus eigener schlimmer erfahrung, dass menschen in nächster familie zu allem fähig sind, schon für kleine 4-stellige summen.


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Und wenn ihr noch so jung seid, denkt darüber nach, Testamente anzufertigen. Das muss nicht notarisch sein und kann ja jederzeit geändert, vernichtet, etc. werden. Es muss nur handschriftlich sein und mit Datum verfasst werden. Ohne Testament erbst du als "nur Lebenspartnerin" nichts. Die Kinder bekommen in jedem Fall ihr Pflichtteil (50%; also z.B. bei zwei Kindern jeweils 25%). Übrigens auch mit Testament. Das lässt sich nicht aushebeln. Ohne Testament bekommen sie tatsächlich alles.


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das ist mir aber neu. Als meine Eltern (ohne Testament) starben, lebten jeweils ihre Mütter (also meine Omas) noch. Da wäre aber gar keine auf die Idee gekommen, was vom Erbe haben zu wollen. Das Erbe ging durch 3 (ich habe 2 Geschwister) und gut ist. Und da ja kein Testament vorhanden war, ging alles seinen offiziellen Weg über den Notar. Und der hätte uns schon gesagt, wenn die Eltern da noch Rechte gehabt hätten. Ich bin ziemlich sicher, sobald leibliche oder adoptierte Kinder da sind, geht die Erfolge nur runter und zur Seite (wenn verheiratet). Aber nicht mehr nach oben zu den Eltern. Warum setzt Ihr aber denn kein Testament auf? (oder noch einfacher-heiratet?) Grüßle Silvia


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es erben aus dem Erbrecht in erster Linie Ehegatte und die Kinder. Jeweils zu gleichen Teilen, der Ehegatte aber nicht unter einem Viertel! DAZU bekommt der Ehegatte ein weiteres Viertel aus den Vorschriften des Familienrechts. Also bekommt der Ehegatte mindestens die Hälfte! Ehegatte und die Kinder sind Erben erster Ordnung. Sollte es keine geben (und nur dann)sind die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen Erben zweiter Ordnung. Wenn kein Trauschein Vorhanden ist, dann sollten die Eltern den jeweils anderen als Alleinerben in einem Testament einsetzen. Die Kinder haben in jedem Fall einen Anspruch auf einen Pflichtteil, was die Hälfte des Vermögens bedeutet. Aber Vorsicht Erbschaftssteuer.


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Bei uns ist die Situation ja aehnlich (mal abgesehen, dass es kaum was zu erben gibt) und wir haben deswegen vor ein paar Monaten ein Testament gemacht. Bei uns koennte man sich zwar auf beide Elternpaare verlassen, dass die das Erbe an den ueberlebenden Partner uebergeben aber uns ging es hauptsaechlich darum zu regeln was mit unseren Kindern passiert sollten wir beide sterben. Das ist ja nicht ganz unwahrscheinlich, da reicht ein Autounfall. Ich fuehle mich viel besser seit wir das offiziel geregelt haben. VG, D