Elternforum Aktuell

Kennt sich jemand...

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... mit Erbrecht aus??? Bräuchte da mal einen Rat!!! Mein Vater starb im letzten Jahr mit 51 Jahren. Ich habe seine Frau gefragt ob ich eine Sterbeurkunde haben könne, weil ich diese gerne in mein Stammbuch heften möchte. ( Mein Vater wollte keinen Kontakt zu seinen Kindern, weil er immer dachte wir wollen ihn nur ausnehemen) Nun hat seine Frau mich gefragt was ich denn mit der Urkunde wollte, das sie mir gerne eine zusenden würde, aber hat dann auch gleich geschrieben das wir gar nicht erst versuchen brauchen etwas zu erben, da er nichts hatte, und der Unterhalt (der uns nun mal zustand) schon genug Geld verbraucht hätte. Und dann fing sie an zu schreiben das wir uns ja an den Kosten für einen Stein beteidigen könnten, denn es war ja schließlich unser Vater. ( Bei der Beerdigung wurde vom Redner gesagt wie toll er sich doch um seine Kinder gekümmert hätte, und sich auch rührend um die Enkel gekümmert hat) Nur wir Leiblichen Kinder hatten nichts davon, er wußte nicht einmal das ich Verheiratet bin und einen Sohn habe, auch das meine Schwester zwei Kinder hat, hat ihn nie interessiert. Aber für Ihre Kindern mag er ein super toller Vater gewesen sein, aber wie gesagt nicht für uns Leiblichen!!!!!!!! Ich könnte K...... weil ich nicht weiß was ich nun machen soll!!!!!!!!!! Hat sie ein Recht dazu irgendwelche Kosten einzufordern????? Sorry fürs zulabern, aber ich verzweifel hier bald!!!!!!!!!!! Lg Ramona Würde mich freuen wenn jemand einen Rat für mich hat!!!!!!!!!!!!


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hallo, soviel ich weiß,braucht man einen erbschein.und leibliche kinder erben mit.selbst wenn er euch enterbt haben sollte,steht euch ein pflichtteil zu.zu der anderen frage wegen dem stein kann ich dir nichts sagen. liebe grüße,silke


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Also wenn nullkommanull hinterlassen wird, kann es schon sein, dass die Erben für die Begräbniskosten aufkommen. Aber solange Du nicht weisst, was Dein Vater hinterlassen hat, würde ich auch nicht mitfinanzieren. Du bist gesetzlicher Erbe: Hast also auch ein Recht, zu erfahren, was Dein Vater hinterlassen hat. Enterbt kann man nur werden, wenn man den Erblasser nachweislich umbringen wollte. Das dürfte bei Euch ja nicht der Fall sein. Wenn Dein Vater kein Testament hinterlassen hat, erbt die Witwe die Hälfte. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Ganz grob gesagt. Ich an Deiner Stelle würde mich nicht darauf verlassen, was die Witwe sagt. Nämlich dass nichts da sei. Im Gegenteil, so immer wieder die Erfahrung, deutet ihr von vorne herein abwehrender Brief sogar darauf hin, dass sehr wohl Hinterlassenschaft da ist. Und darauf hast Du als Kind ein Recht. So einfach ist das. Manchmal ist es sogar so, dass hinterbliebene Erbschleicher falsche Angaben in den auszufüllenden Formularen machen, und vorhandene Güter einfach verschweigen. Also erkundige Dich eingehend an offiziellen Stellen darüber, wie die Vermögensverhältnisse Deines Vaters waren. Zumindest Versicherungen, Wertpapiere und Sparbücher lassen sich nachweisen und nicht so einfach unterschlagen. Wenn er z.B. Geld nur auf seinen Namen angelegt hatte, und von der Witwe nach seinem Tod an sich genommen wurden, ist das schon widerrechtlich und kann belangt werden. Denn das fällt mit der Sekunde seines Todes alles in die Erbmasse. Bewegliche Güter aber kannst Du in den Wind schreiben. Aber da Du ja anscheinend wenig mit Deinem vater zu tun hattest, dürften Dir persönliche Gegenstände egal sein.


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Ich hatte zwar keinen Kontakt zu meinem Vater, aber nur weil er das so wollte! Mir würde etwas Persöhnliches ja völlig hinreichen,( Ich liebe meinen Vater trotz allem, ist doch mein Papa !!) aber ich habe nach der Aussage von Ihr so ein Komisches Gefühl in der Magengegend... ( Eine Tante von mir sagte auf der Beerdigung zu mir, wir sollen uns an seine Frau halten weil er wohl eine höhrere Lebensversicherung hatte) Aber das würde ich mich nie trauen zu fragen, obwohl ich mich vieleicht auch irgendwann ärgern würde.


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soweit ich weiß, fällt eine lebensversicherung nicht in den zu-erben-topf - sie steht nur dem begünstigten, der drin steht, zu.


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Natürlich liebst Du ihn. Das macht ja alles noch schwerer. Er war Dein Vater. Bez. Lebensversicherung stimmt es, glaube ich, dass der in der Police als Begünstigter angegebene die Summe erhält. Nur: Weisst Du, ob er nicht vielleicht eins seiner Kinder oder gar Enkel angegeben hat? Bevor ich das nicht selbst schwarz auf weiss gesehen hätte, würde ich kein Wort glauben. Nirgendwo als beim Erben wird so viel belogen und betrogen und unentdeckt gemordet. Das sagen sogar Pathologen. Also gehe den offiziellen Weg und erkundige Dich auf dem zuständigen Amt. Ich weiss jetzt nicht, wie das heisst, aber es ist, soweit ich weiss, in dem Kreis, in dem Dein Vater lebte. Nachlassamt o.ä. Trau Dich. Es ist Dein Recht. Und wenn Du es nicht für Dich willst, dann für Deine Kinder; es war ihr Großvater. Erbrecht hat schon seinen Sinn. Es soll nicht nur die Erbberechtigten auf gleicher Lebensebene (Gatten) bedenken, sondern auch die Nachkommen. Völlig zurecht.


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ja, leider könntet ihr möglicherweise als ERBBERECHTIGTE kinder genauso zu aus der beerdigung entstehenden kosten heran gezogen werden, wie ihr auch ein recht auf einen pflichtteil habt - allerdings denke ich nicht, dass ein teurer grabstein unbedingt notwendig ist. d.h. meines erachtens, dass ihr eigentlich nichts dazu geben müsst. dennoch würde ich den teufel tun bei einer solchen stiefmutter, die euch zwar nicht am vermögen partizipieren lassen will, aber dennoch eine finanzielle verpflichtung aufdrücken möchte, nicht mehr auf meinen pflichtteil verzichten. wenn ihr das erbe nicht ausgeschlagen habt, steht euch als kindern ein pflichtteil einfach zu! die dame hat doch eure erbberechtigung durch ihre forderung so zu sagen selber anerkannt. noch etwas: hat euer vater seiner frau oder deren kindern in den vergangenen 10 jahren etwas überschrieben oder geschenkt, zählt das auch noch zur erbmasse. wenn sie also behauptet, da sei kein vermögen, würde ich überprüfen lassen, was in den 10 jahren bis zu seinem ableben in ihren besitz übergegangen ist. meist halten witwen in solchen konstellationen sich auch für so schlau, noch mal schnell das gemeinsame sparbuch leer zu räumen oder das gemeinsame ferienhäuschen zu verticken - egal... sie macht sich dadurch sogar strafbar. durch unterhaltszahlungen an euch ist GAR NICHTS abgegolten. diie zählen auch nicht zur erbmaße... hat der vater bspw. den kindern der neuen gattin ein studium finanziert, dann zählen hierzu geleistete zahlungen in seinen letzten zehn lebensjahren noch sehr wohl zu EUREM erbe. ich hoffe, dass das einigermaßen plausibel beschrieben ist...