Mitglied inaktiv
Unser Anwalt möchte für seine außergerichtliche Tätigkeit (max 1 Schreiben + 1 Telefonat) für 2 Sachen haben: 1. Sache nach Nr. 2500 VV, 13, 14 RVG 200 € zzgl. 20 € Auslagen 2. Sache nach Nr. 2500 VV, §§ 13, 14 RVG 100 zzgl. 20 € Auslagen. Auslagen haben wir damals auch in voller Höhe angesetzt, aber ich hab jetzt in der Tabelle geschaut, und keine Ahnung, wie der auf 200 € und 100 € kommt. Gegenstandswert 1. 1200 € und 2. 450 €
hmm, kann nur von unserem anwalt sprechen. der verlangt 10 % vom streitwert. das wäre in deinem fall dann für fall 1: 120 euro für fall 2: 240 euro ansonsten hilft nur fragen..
Hallo ich weiß leider nicht wie dein RA auf die Hohen Gebühren kommt. Ich arbeite im RA Büro und nach meiner Kenntnis darf er garnicht 20€ Auslagenpauschale nehmen bei der Höhe des Streitwertes. LG Bianca
Die letzten 10 Beiträge
- Reporter ohne Grenzen und Österreich
- Friedrich Merz und Bärbel Bas
- Darf ich auswandern...
- Der fesche Herr Sellner, der erfolgreich gegen sein Aufenthaltsverbot in D klagte...
- Kostgeld(?)
- AfD auch in MV vorne, CDU unter 5%
- Gefahr durch KI
- Bundeswehr
- Wie lange noch Kanzler Merz?
- Ich mache mal hier oben weiter - zum Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt