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Kennt sich jemand mit RA-Gebühren aus?

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Mitglied inaktiv

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Unser Anwalt möchte für seine außergerichtliche Tätigkeit (max 1 Schreiben + 1 Telefonat) für 2 Sachen haben: 1. Sache nach Nr. 2500 VV, 13, 14 RVG 200 € zzgl. 20 € Auslagen 2. Sache nach Nr. 2500 VV, §§ 13, 14 RVG 100 zzgl. 20 € Auslagen. Auslagen haben wir damals auch in voller Höhe angesetzt, aber ich hab jetzt in der Tabelle geschaut, und keine Ahnung, wie der auf 200 € und 100 € kommt. Gegenstandswert 1. 1200 € und 2. 450 €


Mitglied inaktiv

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hmm, kann nur von unserem anwalt sprechen. der verlangt 10 % vom streitwert. das wäre in deinem fall dann für fall 1: 120 euro für fall 2: 240 euro ansonsten hilft nur fragen..


Mitglied inaktiv

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Hallo ich weiß leider nicht wie dein RA auf die Hohen Gebühren kommt. Ich arbeite im RA Büro und nach meiner Kenntnis darf er garnicht 20€ Auslagenpauschale nehmen bei der Höhe des Streitwertes. LG Bianca