Mitglied inaktiv
Ich fuhr gerade an einer re vor li-Kurve als rechtskommendes Fahrzeug und wollte nach links abbiegen.Von li kam ein Herr gefahren, der scheinbar gerade aus wollte und mich nicht sah. Ich selbst sah lediglich ob auf der re Seite ein Fahrzeug kommt und fuhr in die Kreuzung ein. Dann krachte es gewaltig, wir beide sahen uns zwar, konnten aber beide nicht mehr bremsen. Gut, ich dachte der Fall sei eindeutig, der Mann behauptete ich wäre gerast (was ein Witz ist, denn man kan auf dieser engen Straße nicht rasen). Er wollte die Polizei holen. Da es in meiner Ortschaft geschah und ich wieder kein Handy dabei hatte, verlies ich die Unfallstelle um im Kiga und Schule bescheid zu geben und um die Poizei zu verständigen. Als ich zurückkam war diese bereits da und räumte mir die volle Schuld ein, weil ich zu weit links, also nicht in meiner re Spur fuhr. Dies stimmt auch und das räume ich auch ein, aber ich fuhr 1. nicht vollständig auf der li Seite und 2. finde ich es den totalen Käse, denn meiner Meinung nach muß der, der von links kommt abbremsen und nach re schauen. Der Mann behauptete nun auch plötzlich dass er re abbiegen wollte, hat aber weder gebremst, noch nach re gelenkt, noch geblinkt, noch stand sein Fahrzeug nach rechts. Beide Straßen sind übrigens so schmal dass man eh aufeinander Rücksich nehmen muß beim aneinander vorbeifahren und wäre ich mit einem LKW unterwegs gewesen, hätte er mich auch gerammt wenn ich vollständig und total rechts an der Wand entlang gefahren wäre. Und noch eine Frage, darf die Polizei eigentlich den Schuldigen feststellen? Ich dachte die dürfen nicht werten, sondern lediglich den Unfall aufnehmen.
Hey EM! Was machst du denn für Sachen? Hauptsache, dir und dem Mann ist nichts passiert? Sind keine Zeugen vorhanden? Dann steht wohl Aussage gegen Aussage und die Polizei kann nur nach den Spuren werten würde ich sagen. Bist du weggefahren nach dem Unfall oder gelaufen? Die Fahrzeuge müssen doch genauso stehen bleiben, deshalb frage ich. Und ich als Radfahrerin kenne mich nicht damit aus, was die Polizei vorher darf und was nicht :-) LG Heike
Wir haben beide die Autos nicht mehr berührt und wie sie so da standen, sah die Sache für mich eindeutig aus, nämlich dass er meine Vorfahrt missachtete, das hätte er auch wenn ich weiter rechts gekommen wäre. Ja, eigentlich müssen die die Spuren aufnehmen und auch vermessen, üder die Schuld urteilt dann die Versicherung meines Erachtens.
Oooops, sorry das zu lesen! Bin auch froh, dass du heile geblieben bist!! Also, damals, als ich noch Auto fuhr, hatte ich auch mal einen Unfall, und gleich nachdem die Polizei eintraf, wurde ich von eben jeder gerügt, ich hätte einen Fahrspurwechselfehler begangen. Ich fand das auch dreist, denn ich hatte alles richtig gemacht - der andere war mit überhöhter Geschwindigkeit von hinten angerast gekommen und hatte mich abgedrängt. Vor Gericht bekam ich letztendlich Recht und hatte keinerlei Kosten zu tragen. Ich drück dir die Daumen - leider bin ich auf dem Gebiet nicht firm!
für verkehrsrecht das kanns nicht sein Lg
Du machst aber auch Sachen *inDeckunggeh* Soweit ich weiss steht aber doch auf dem Unfallaufnahmebogen für die Polizisten auch anzukreuzen "Unfallverursacher", oder? Also müssen sie doch wenn sie ihn korrekt ausfüllen müssen die Schuldigkeit feststellen, oder? Sorry, ich bin mir auch unsicher, aber das letzte Mal dass ich so einen Bogen gesehen habe war GsD noch in meiner aktiven versicherungskaufleutszeit. Dennoch musst du deiner Versicherung mitteilen, dass du das anders siehst. Und DU, BP, hast Post, aber sowas von welche! LG, alex
egal was die Polizei oder Andere sagen. Klappe Halten!! ich maile Dich an.
steig da nicht ganz durch, kann mir kein Bild machen. Ich kann dir aber definitiv sagen, dass die Polizei nur als Zeuge an den Unfallort gerufen wird. Sie nimmt nur den U-Bericht auf. Mein Mann hatte vor Jahren einen Unfall, auch ziemlich kompliziert, wir waren sichen er wäre unschuldig. Die Polizei aber räumte ihn zu 100% die Schuld zu. Letztendlich wird es von der Versicherung entschieden und unsere hat entschieden das er nur zu 70% Schuld wäre und hat den vollen Schaden des Gegners nicht übernommen. Ich kann mir aber vorstellen, das du Probleme bekommst, weil du dich vom Unfallort entfernt hast. Weshalb wieso warum, das interessiert die Zuständigen leider nicht, auch nicht ob der Gegner damit einverstanden war.
Hallo, Zum Glück ist euch nichts passiert, aber ein Unfall ist natürlich immer blöd! Zum "Fall" selbst (kenne mich einigermaßen aus): Wie blöd es auch klingt: wenn mal wieder so was passiert, sei vorsichtig mit dem Entfernen vom "Tatort", auch wenn es aus völlig nachvollziehbaren Gründen nötig war; ich habe mehr als einmal erlebt, dass man zusätzlich ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" aufgedruckt bekam. Polizisten müssen tatsächlich in Prinzip die -vermeinte- Unfallhergang objektiv in ihrem Bericht festlegen: es sind aber auch Menschen und somit findet eine Wertung zwischen den Regeln schon mal statt. Daran ist eine Versicherung aber natürlich nicht gebunden: die klärt selbständig die Schuldfrage. Ohne weitere Unterlagen/Unfallskizze ist es schwierig hier irgendetwas hinsichtlich der Schuldfrage zu sagen, aber: "...Von li kam ein Herr gefahren, der scheinbar gerade aus wollte und mich nicht sah. Ich selbst sah lediglich ob auf der re Seite ein Fahrzeug kommt und fuhr in die Kreuzung ein..." "... 2. finde ich es den totalen Käse, denn meiner Meinung nach muß der, der von links kommt abbremsen und nach re schauen..." So simpel liegt es nicht. Denn: Den Vorfahrt muß man KRIEGEN und nicht NEHMEN. Also muß man sich auch als vorfahrtsberechtigte immer vergewissern, dass die andere Partei einem die Vorfahrt auch gibt. Also: Schauen! Wenn ich deine Erklärung gut verstehe, hast du das Auto zwar gesehen, bist aber trotzdem losgefahren, ohne "gecheckt" zu haben, dass er auch angehalten hat. Damit hast du rechtlich schon einmal ein Mitschuld am Unfall. Außerdem befuhrst du -teils- die linke Straßenhälfte. Das wirkt in Kombination mit der Behauptung der Gegenseite er hätte rechts abbiegen wollen ebenfalls in deinem Nachteil. Mein Rat: suche dir einen fähigen Rechtsanwalt und falls die Polizei sich bei dir meldet für eine Einlassung, dann berichte denen höflich, dass die Einlassung nur über deinen Rechtsanwalt erfolgen wird. LG Hennesy
Hm, also meines Wissens nach muss man bremsbereit sein, d.h. aber nicht das man abbremsen muss. Und wenn man bei re vor li Vorfahrt hat, darf man langsam einrollen. So hab ichs in der Fahrschule gelernt. Aber ist auch schon fast 11 Jahre her da ändert sich vieles.
hoffe ich, dass dir die Rübe nicht dröhnt. Falls doch, ab zum Arzt, is klar ne? Und falls du morgen Kopfweh bekommst oder so auch. Denn so ein Schleudertrauma hast du schneller als du kucken kannst. Aber das muss ich dir hoffentlich nicht erzählen! Zu dem Unfallfragebogen. Aus meiner Arbeit beim Anwalt (u.a. Verkehrsrecht)weiß ich, dass der Unfallbeteiligte, der an erster Stelle im Unfallbericht steht, das - aus polizeilicher Sicht - Opfer darstellt und der an zweiter Stelle als Unfallverursacher gilt. Was aber nicht heißt, dass es so und nicht anders war. Eben nur, wie es für die Polizei den Anschein hatte. Insofern ist es tatsächlich so wie Juli sagt, KEINE Aussage am Unfallort machen. Kein Schuldeingeständnis, nichts. Du wirst innerhalb der nächsten Tage einen Unfallfragebogen zugesandt bekommen, auf dem du dich schriftlich nochmals zur Tat äußern kannst. Falls du eine RSV hast, dann würde ich zum Anwalt gehen. Denk positiv. Gut, dass die Kids noch nicht an Bord waren und gut, dass dir nichts passiert ist. *umarm* LG MT
Die genaue Schuldfrage lässt sich so nicht klären. Das werden Versicherungen und evtl. Anwälte/Gerichte tun. Aber: Du kannst doch nicht, ohne nach links zu schauen, aus der Straße heraus fahren. Man hat die Pflicht, sich zu vergewissern, ob auch wirklich alles frei ist. Ansonsten fällt man in so einer Situation z. B. auch durch die Fahrprüfung. Eine Teilschuld hast Du also auf jeden Fall. Und die vergrößert sich noch durch die Nutzung der anderen Spur.
n
Hallo einstein-mama, soweit ich weiss kann man per Gutachten feststellen lassen, ob derjenige geblinkt hat. Ich würde auf jeden Fall auch einen Anwalt einschalten. Alles Gute! LG G.
hast du eine verkehrrechtsschutzversicherung??? tu da net lang rum, anwalt und gut is.
Hast Post! Und alle Anderen, ich habe den Unfallort zwar verlassen, aber das Auto so stehen lassen wie es war. Die alleinige Schuld kann ich auch dann nicht bekommen, wenn ich NICHT nach links geschaut hätte, denn der Gegner hatte ja überhaupt nicht geschaut ob einer von rechts kommt. Blinker habe ch auch nicht gesehen und abgebremst ist er erst als er mich sah. Ich bin der Meinung wenn man nach rechts in eine Straße abbiegt bremst man mind. auch schon vorher ab. Und wie erwähnt, ich hätte auch ein breiterer LKW sein können.
hallo em - das tut mir leid das dir dieser unfall passiert ist - ich hoffe dir geht es verhältnismäßig gesehen gut !! --------- den einzigen sinnvollen rat den man dir jetzt noch geben kann NIMM DIR EINEN ANWALT DER AUF VERKEHRSRECHT spezialisiert ist und geh zu einem arzt und lass dich untersuchen --------- die punkte die gegen dich sprechen- ist das entfernen vom unfallort und das einräumen von einer teilschuld bzw. schuldeingeständnis - das kann im fall einer gerichtsverhandlung dumm für dich laufen ( hoffe du verstehst es nicht falsch) mfg mma
Das ist Shit, denn ich habe ja zugestimmt das ich zu weit links war. Aber wenn man links abbiegt, ordnet man sich gewöhnlich auch links ein?!?
hallo nee - sei doch nicht gleich so grandig aber es wird gegen dich ausgelegt - man sollte am unfallort nichts sagen - denn sonst wird alles gegen dich verwendet mfg mma
Das ist ja mehr als mies, denn 1. war ich offensichtlich im Schockzustand (sagen wir so, ich war kurzfristig wirklich suizidal...weil ich es nicht fassen konnte) und 2. wer widerspricht schon der Polizei. Das man da besser gar nix agt, wußte ich nicht:((( Nein, es geht auch nicht gegen Dich sondern gegen die Situation.
hallo achso - dachte schon - ja - es ist auch wenn es dir nicht wirklich hilft- dumm gelaufen - deswegen geh zum arzt und nimm dir einen guten anwalt - wer weiß was der unfallgegener in deiner abwesenheit gemacht oder gesagt hat mfg mma
mfg mma ramotswe hilft dir vielleicht weiter :-))
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