Mitglied inaktiv
END!!! Hallo, meine Frage: Ich kann ab Febr. 08 eine Einzelumschulung beginnen, mein zukünftiger AG möchte mir aber keinen Lohn zahlen. Anspruchsdauer auf ALG I habe ich bis 26.4.2008. Bekomme ich dann während der Umschulung meinen Lohn dann vom AA oder bekomme ich tatsächlich nichts??? Kosten wie Fahrten, Lehrgangsgebühren, Kinderbetreuung etc. werden ja auch komplett übernommen. Die Massnahme beginnt ja im Zeitraum, wo ich noch anspruchsberechtigt bin. In diesem Bildungsgutschein steht: ALG wird nicht weitergezahlt, wenn Vorraussetzungen für Anspruch entfallen(Nebenbeschäftigung mehr als 15Std., Anspruch bei Beginn der Massnahme erschöpft ist. Ich blick das nicht. Vielleicht kann mir hier jemand helfen?! LG Tanja
Hallo! Also ich an deiner Stelle würde einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen. Wie du ja schreibst, übernehmen sie Fahrtkosten etc. Da müßten die das ja wissen, wie das läuft. Und wenn die sagen dein Chef muß dir Geld geben mußt du dich halt mit dem nochmal auseinandersetzen. Welchen Grund nennt er, daß er dich da nicht bezahlt? Ist das eine Umschulung die vom Arbeitsamt ausgeht?? Zählt eine Umschulung als Nebenbeschäftigung? Dann muß dir der neue AG auch Geld zahlen, weil ja dann wohl das ALG nicht greift. piggeldy
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