Mitglied inaktiv
...zwischen Arbeitslosen und nicht Erwerbstätigen? Bin gerade am Durchackern der aktuellen Shell-Studie, da wird differenziert, aber ich kann keine Erklärung finden. Vielleicht gibt es ja ne allgemein gültige Definition oder so. Grüße, limace
arbeitslos sind die Bezieher von Leistungen der Arbeistagentur (ALG 1 und 2) die dem Arbeistmarkt zur Verfügung stehen. Nicht erwerbstätig sind alle, die nicht arbeiten wollen oder können. Trini
Das ist knifflig, aber ich glaube auch arbeitslos= arbeitssuchend nicht erwerbstätig= nicht arbeitssuchend (Hausfrauen, Erziehungszeit, Behinderte...) LG, Andrea.
Es gibt ja auch z. B. Ehefrauen sehr gutverdienender Männer, die gar nicht arbeiten wollen. Denen würden eh keine Harzt IV-Leistungen zustehen, weil der Mann zuviel verdient, und da sie ja auch keinen Job vermittelt bekommen wollen, beantragen sie auch nix! Also sind sie nicht erwerbstätig, aber nicht arbeitslos bzw. arbeitssuchend.
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