Annimais
Liebe Gemeinde, Ich bin gerade am Boden zerstört, habe soeben erfahren, dass ich keine Sonderzahlung erhalte. Leider ist das eine große finanzielle Einbüße- besonders vor Weihnachten. Nun zum Vorgang: Ich bin seit 8 Jahren im öffentlichen Dienst angestellt und habe zum 30.11.2020 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da ich eine wohnortnahe Anstellung, nahtlos auch wieder im öffentlichen Dienst erhalten. Da ich nicht über den 01.12. hinaus beim alten AG angestellt bin, wird mir laut TV-L keine Sonderzahlung ausgezahlt. Entfällt es komplett oder wird es mir der neue AG nachträglich auszahlen? Bitte nur antworten, wenn ihr euch sicher seid. Ich danke für das Lesen und eure Hilfe! LG

Du wirst nichts bekommen. Oder hat der neue AG was mit dem alten zu tun? In der Industrie spricht man von Tochterunternehmen.
Passt das hier..? https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jahressonderzahlung-451-zwoelftelung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI2206828.html
Danke für diesen Artikel. Dann bekomme ich nichts. Fühle mich derart bestraft. Den Drops muss ich erstmal verdauen, hat für uns leider schwerwiegende Folgen... Aber auf dieser Welt gibt es schlimmeres Elend und Schicksale. Danke fürs lesen und antworten.
Das hättest Du aber doch vor Deiner Kündigung bedenken können oder war gar kein anderer Kündigungszeitpunkt möglich?
Aber darüber informiert man sich doch VOR Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags.... Ich verstehe nicht - blauäugig reingehen und sich dann beschweren. Tut mir trotzdem leid für dich. Beim nächsten Mal weist Du es besser.
ich hätte mich auch vorher erkundigt aber ich kenne den Fall nicht wenn das neue der Traumjob ist, das Alte ganz schrecklich dann wechselt man dennoch und lebt mit dem Verlust. Was mich mehr schockt ist die Aussage dass die Kinder jetzt keine Geschenke bekommen wie knapp muss man leben damit es sowweit kommen kann ? Der ÖD war ja nicht betroffen von Kurzarbeit... dagmar
Ich arbeite auch im ÄD und weiß, dass ich vor 31.12. nicht kündigen sollte wegen der Sonderzahlung. Eigentlich würde ich auch stark davon ausgehen, dass man das auch weiß, zumal du länger im ÖD angestellt bist als ich. Andernfalls hätte es der Personalrat dir mitteilen können, aber auch nur auf Anfrage von alleine sagt keiner was, weil man davon ausgeht das man es weiß
Es kommt noch ein bisschen auf die Verträge an,mein Mann arbeitet in Öffentlichen Dienst,aber ein kirchlicher Träger,dort ist es tatsächlich so er bekommt noch die Zulage da er zum 1.1.gekündigt hat,die Kollegin die einen Monat früher geht bekommt nichts .
Auch nicht, wenn ich nahtlos im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt bin? Ich wechsle von Hochschule zu einer Gemeindeverwaltung. Danke fürs antworten. Den Drops muss ich verdauen.
Nicht wenn es ein neuer Vertrag ist.
Sorry, da gibts nichts. Falscher Zeitpunkt für einen Wechsel. Sei froh, dass du einen sicheren Job im öD hast.
huhu wende Dich doch al an den Personalrat der kann Dir konkret was dazu sagen. Mein AG zahlt im ÖD keinerlei Sonderzahlung, weder Urlausbgeld- noch Weihnachtsgeld dagmar
Evtl. bekommst du 1/12 der Sonderzahlung, aber mehr sicher nicht, leider.
Warum sollte sie 1/12 erhalten wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Beim neuen AG, wenn sie da ab 1.12. beschäftigt ist.
Ah, ja, klar, das stimmt natürlich!
Leider auch nichts beim neuen Arbeitgeber https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/jahressonderzahlung.html Sie hat zwar Anspruch, im Bemessungszeitraum hat sie aber 0 EUR für jeden Monat.
Wenn man im Bemessungszeitraum noch nicht im Anstellungsverhältnis war, dann wird das erste volle Monatsgehalt für die Berechnung zugrunde gelegt.
Mein Vertrag ist auch nach TV-L und dort ist festgelegt dass für die Sonderzahlung (unter anderem) das Arbeitsverhältnis am 01.12. bestehen muss.
Wenn es ein Wechsel des Dienstherren ist bzw. Du die Dienststelle wechselst, dann bekommst Du nichts, der Wortlaut ist eindeutig. So hart es klingt: das hättest Du vorher klären müssen.
Ich bekomme nichts, dass ist nun Mal so- leider. Ich wurde vom AG falsch beraten, dort hieß es, wenn ich über den 01.10. angestellt bin, bekomme ich es. Es ist jetzt so wie es ist. Auch wenn es keine Geschenke für die Kinder gibt und das Minus nicht ausgeglichen werden kann...wir sollten nicht die Menschen vergessen, die an Not und Krankheit leiden. Geld allein macht nicht glücklich. Irgendwie werde ich es überstehen. Wünsche euch eine schöne und gesunde Zeit und genießt das Zusammen sein mit euren Liebsten! Danke nochmals!
Nach einem ähnlichen Erlebnis lasse ich mir sowas immer schriftlich geben - nur für die Zukunft. Dass deine Kinder nun keine Geschenke bekommen, ähm ja, das ist wohl sicher etwas dramatisiert. Man kann auch mit günstigen Dingen Freude machen. Schlaft erstmal drüber.
Keine Geschenke? Wir machen es bloß die Menschen die nie Weihnachtsgeld bekommen?
Na jetzt übertreibst du aber arg, keine Geschenke für die Kinder? Wieso denn? Welche Geschenke sind das denn üblicherweise bei euch dass man dafür eine Sonderzahlung benötigt? Vielleicht tun es je nach Alter auch ganz normale Geschenke, die du wie beinahe jeder andere auch der keine Sonderzahlung bekommt einfach vom normalen Gehalt kaufst. Im Moment kann man ja eh kaum anderweitig Geld ausgeben...
Das war jetzt ein hohes Lehrgeld. Über sowas informiert man sich doch VORHER! Gerade, wenn man wirklich drauf angewiesen ist. Ich meine - jetzt gehts doch auch mit dem informieren!
Ich wurde vom Personalrat falsch beraten. Hatte mich im Vorfeld informiert. Leider ist es nun , wie es ist .
Du kannst doch lesen und im TVL ist die Jahressonderzahlung klar geregelt. Das ist doch Deine eigene Verantwortung Dich zu informieren, anstatt Dich jetzt hinter falscher Beratung zu verstecken.
Im Übrigen gilt bei deinem neuen AG der TVöD und nicht der TVL. Lies mal im TVöD nach. Meiner Meinung nach bekommst du aber nichts.
Mit einem Aufhebungsvertrag habe ich keine Erfahrung aber mit Beurlaubungen damals habe ich die Jahressonderzahlung auf die Monate, die ich gearbeitet habe, angerechnet bekommen das heißt bei dir also 11/ 12
Dann wird das wohl stimmen - Sorry!
Denn ich war ja nur beurlaubt (noch im Arbeitsverhältnis)
.... vielleicht wirst Du ja doch noch überrascht!
Viel Erfolg!
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