Elternforum Aktuell

Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L

Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L

Annimais

Beitrag melden

Liebe Gemeinde, Ich bin gerade am Boden zerstört, habe soeben erfahren, dass ich keine Sonderzahlung erhalte. Leider ist das eine große finanzielle Einbüße- besonders vor Weihnachten. Nun zum Vorgang: Ich bin seit 8 Jahren im öffentlichen Dienst angestellt und habe zum 30.11.2020 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da ich eine wohnortnahe Anstellung, nahtlos auch wieder im öffentlichen Dienst erhalten. Da ich nicht über den 01.12. hinaus beim alten AG angestellt bin, wird mir laut TV-L keine Sonderzahlung ausgezahlt. Entfällt es komplett oder wird es mir der neue AG nachträglich auszahlen? Bitte nur antworten, wenn ihr euch sicher seid. Ich danke für das Lesen und eure Hilfe! LG

Bild zu Keine Sonderzahlung- rechtens? TV-L - Aktuelles

DanniL

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Du wirst nichts bekommen. Oder hat der neue AG was mit dem alten zu tun? In der Industrie spricht man von Tochterunternehmen.


Leena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Passt das hier..? https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jahressonderzahlung-451-zwoelftelung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI2206828.html


Annimais

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Leena

Danke für diesen Artikel. Dann bekomme ich nichts. Fühle mich derart bestraft. Den Drops muss ich erstmal verdauen, hat für uns leider schwerwiegende Folgen... Aber auf dieser Welt gibt es schlimmeres Elend und Schicksale. Danke fürs lesen und antworten.


Tigerblume

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Das hättest Du aber doch vor Deiner Kündigung bedenken können oder war gar kein anderer Kündigungszeitpunkt möglich?


kirshinka

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Aber darüber informiert man sich doch VOR Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags.... Ich verstehe nicht - blauäugig reingehen und sich dann beschweren. Tut mir trotzdem leid für dich. Beim nächsten Mal weist Du es besser.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kirshinka

ich hätte mich auch vorher erkundigt aber ich kenne den Fall nicht wenn das neue der Traumjob ist, das Alte ganz schrecklich dann wechselt man dennoch und lebt mit dem Verlust. Was mich mehr schockt ist die Aussage dass die Kinder jetzt keine Geschenke bekommen wie knapp muss man leben damit es sowweit kommen kann ? Der ÖD war ja nicht betroffen von Kurzarbeit... dagmar


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Ich arbeite auch im ÄD und weiß, dass ich vor 31.12. nicht kündigen sollte wegen der Sonderzahlung. Eigentlich würde ich auch stark davon ausgehen, dass man das auch weiß, zumal du länger im ÖD angestellt bist als ich. Andernfalls hätte es der Personalrat dir mitteilen können, aber auch nur auf Anfrage von alleine sagt keiner was, weil man davon ausgeht das man es weiß


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Es kommt noch ein bisschen auf die Verträge an,mein Mann arbeitet in Öffentlichen Dienst,aber ein kirchlicher Träger,dort ist es tatsächlich so er bekommt noch die Zulage da er zum 1.1.gekündigt hat,die Kollegin die einen Monat früher geht bekommt nichts .


Annimais

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Auch nicht, wenn ich nahtlos im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt bin? Ich wechsle von Hochschule zu einer Gemeindeverwaltung. Danke fürs antworten. Den Drops muss ich verdauen.


Tigerblume

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Nicht wenn es ein neuer Vertrag ist.


Tonic2108

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Sorry, da gibts nichts. Falscher Zeitpunkt für einen Wechsel. Sei froh, dass du einen sicheren Job im öD hast.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

huhu wende Dich doch al an den Personalrat der kann Dir konkret was dazu sagen. Mein AG zahlt im ÖD keinerlei Sonderzahlung, weder Urlausbgeld- noch Weihnachtsgeld dagmar


Feuerschweifin

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Evtl. bekommst du 1/12 der Sonderzahlung, aber mehr sicher nicht, leider.


Tigerblume

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Warum sollte sie 1/12 erhalten wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?


IngeA

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Beim neuen AG, wenn sie da ab 1.12. beschäftigt ist.


Tigerblume

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von IngeA

Ah, ja, klar, das stimmt natürlich!


KKM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Leider auch nichts beim neuen Arbeitgeber https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/jahressonderzahlung.html Sie hat zwar Anspruch, im Bemessungszeitraum hat sie aber 0 EUR für jeden Monat.


Tigerblume

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von KKM

Wenn man im Bemessungszeitraum noch nicht im Anstellungsverhältnis war, dann wird das erste volle Monatsgehalt für die Berechnung zugrunde gelegt.


Tigerblume

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Mein Vertrag ist auch nach TV-L und dort ist festgelegt dass für die Sonderzahlung (unter anderem) das Arbeitsverhältnis am 01.12. bestehen muss.


Berlin!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Wenn es ein Wechsel des Dienstherren ist bzw. Du die Dienststelle wechselst, dann bekommst Du nichts, der Wortlaut ist eindeutig. So hart es klingt: das hättest Du vorher klären müssen.


Annimais

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Ich bekomme nichts, dass ist nun Mal so- leider. Ich wurde vom AG falsch beraten, dort hieß es, wenn ich über den 01.10. angestellt bin, bekomme ich es. Es ist jetzt so wie es ist. Auch wenn es keine Geschenke für die Kinder gibt und das Minus nicht ausgeglichen werden kann...wir sollten nicht die Menschen vergessen, die an Not und Krankheit leiden. Geld allein macht nicht glücklich. Irgendwie werde ich es überstehen. Wünsche euch eine schöne und gesunde Zeit und genießt das Zusammen sein mit euren Liebsten! Danke nochmals!


Tini_79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Nach einem ähnlichen Erlebnis lasse ich mir sowas immer schriftlich geben - nur für die Zukunft. Dass deine Kinder nun keine Geschenke bekommen, ähm ja, das ist wohl sicher etwas dramatisiert. Man kann auch mit günstigen Dingen Freude machen. Schlaft erstmal drüber.


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Keine Geschenke? Wir machen es bloß die Menschen die nie Weihnachtsgeld bekommen?


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Na jetzt übertreibst du aber arg, keine Geschenke für die Kinder? Wieso denn? Welche Geschenke sind das denn üblicherweise bei euch dass man dafür eine Sonderzahlung benötigt? Vielleicht tun es je nach Alter auch ganz normale Geschenke, die du wie beinahe jeder andere auch der keine Sonderzahlung bekommt einfach vom normalen Gehalt kaufst. Im Moment kann man ja eh kaum anderweitig Geld ausgeben...


kirshinka

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Das war jetzt ein hohes Lehrgeld. Über sowas informiert man sich doch VORHER! Gerade, wenn man wirklich drauf angewiesen ist. Ich meine - jetzt gehts doch auch mit dem informieren!


Annimais

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kirshinka

Ich wurde vom Personalrat falsch beraten. Hatte mich im Vorfeld informiert. Leider ist es nun , wie es ist .


Tigerblume

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Du kannst doch lesen und im TVL ist die Jahressonderzahlung klar geregelt. Das ist doch Deine eigene Verantwortung Dich zu informieren, anstatt Dich jetzt hinter falscher Beratung zu verstecken.


Kaiserschmarrn

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Im Übrigen gilt bei deinem neuen AG der TVöD und nicht der TVL. Lies mal im TVöD nach. Meiner Meinung nach bekommst du aber nichts.


knödelchen00

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annimais

Mit einem Aufhebungsvertrag habe ich keine Erfahrung aber mit Beurlaubungen damals habe ich die Jahressonderzahlung auf die Monate, die ich gearbeitet habe, angerechnet bekommen das heißt bei dir also 11/ 12


knödelchen00

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von knödelchen00

Dann wird das wohl stimmen - Sorry! Denn ich war ja nur beurlaubt (noch im Arbeitsverhältnis)


knödelchen00

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von knödelchen00

.... vielleicht wirst Du ja doch noch überrascht! Viel Erfolg!