Mitglied inaktiv
wegen sexuellen Missbrauchs??? Danke
ja, aber sofort!!! soweit ich weiss is die frist bei 10 jahren. bis dann der prozess ist, solltest dich also beeilen. egal um wen es geht, es tut mir schrecklich leid und ich weiss wie du dich fühlst. kannst mir gern eine pn schreiben. ![]()
Meines Erachtens ja, verjährt erst nach 25 Jahren (?)
http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/hilfe/gesetze/d_verjaehrung.htm Kommt auf den Fall an...
Also als ich 12 war wurde ich lange Zeit von dem Vater meiner ehemals besten Freundin missbraucht. nun bin ich 20.
Bei Minderjährigen fängt die Verjährung später an. Ich bilde mir ein, erst mit dem 18. Geburtstag. Damit trägt man der Tatsache Rechnung, daß Minderjährige selten aus eigenem Antrieb zur Polizei gehen (können). Gruß, Elisabeth.
.
ok. vielen Dank. Ich hab heute nacht geträumt dass ich den anzeige und nun erwäge ich es wirklich das doch noch zu tun.
Schau mal in den Link, mag hier nicht so gern darüber reden... gern per PN?
Die Verjährung für den Mißbrauch von Kindern ruht bis zum 18ten LJ dann, wenn die Tatbestände des § 225 StGB vorliegen, d.h. das Kind: "1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, 2. seinem Hausstand angehört, 3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder 4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist," ,d.h. die Verjährung beginnt erst dann, wenn ein Mensch 18 geworden ist. Die Verjährungsfrist für sexuellen Mißbrauch beläuft sich danach IMHO auf 10 Jahre, d.h. die Tat verjährt unter den obigen Voraussetzungen nicht vor Vollendung des 28ten LJ, ansonsten 10 Jahre nach Begehnung der Tat. Die Verjährungsfrist für Vergewaltigung beläuft sich m.W. sogar auf 20 Jahre u. ruht ebenfalls unter den Voraussetzungen des § 225 StGB. Ob die Voraussetzungen des Ruhens der Verjährung in Deinem Fall vorliegen vermag ich nicht zu beurteilen. Aber selbst wenn nicht verjährt der Mißbrauch erst 10 Jahre nach der Tat, so dass eine Verjährung jetzt noch nicht eingetreten sein dürfte. Liebe Grüße Ebba
muss ich da zur Polizei gehen oder muss man das per Privatanzeige beim anwalt machen?
ich würde dir den raten, zuerst mit einem anwalt zu gehen. auch bei der polizeilichen vernehmung sollte er dabei sein. ich bin auf dem sprung, aber ich schicke dir heute im laufe des tages mal einen link
danke :)
Es tut mir wahnsinnig leid für Dich! Wende Dich doch mal an ein Frauenhaus/Caritas/Beratungsstelle/Kinder- und Jungendnotruf etc. Bestimmt wird Dir dort erstmal behutsam weitergeholfen, die nötigen Schritte einzuleiten. Da ist die hemmschwelle vielleicht auch nicht so groß wie bei der Polizei... Ich wünsche Dir von Herzen alles Gute! Jana
du solltest das unbedingt machen. Schließlich wirst du nciht die einzige sein und bleiben. Hier geht es auch um den Schutz weiterer Kinder. Du kannst entweder Kontakt zu Hilfstellen aufnehmen, oder einfach gleich zur Polizei gehen. Die werden dir dann sowieso sagen wie das weitergeht.
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