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Kann der Vermieter bestimmen, welche Wäsche ich im Trockenraum trockne?

Kann der Vermieter bestimmen, welche Wäsche ich im Trockenraum trockne?

asti_2

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Hallo, folgender Fall: Die Waschmaschine eines Bekannten ist kaputt, er hat mich gebeten seine Wäsche mitzuwaschen. Habe die Wäsche Sonntag gewaschen, aufgehängt, gestern abgenommen und dem Bekannten gebracht. Heute morgen finde ich an der Wäscheleine einen Zettel des Vermieters "Hier ist kein Platz für Türkenwäsche" Die Wäsche hat keinen Platz von Anderen weggenommen, weil ich meinen Teil im Keller zum Trocknen habe, den nur ich benutze. Wie würdet ihr euch verhalten? VG asti


shinead

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Antwort auf Beitrag von asti_2

Nein, der Vermieter kann nicht bestimmen, welche Wäsche du wäschst. Ausnahme: wenn du eine gewerbliche Wäscherei im Keller eröffnest, darf er natürlich widersprechen. Das ist schlichtweg ausländerfeindlich. Das würde ich ihm/ihr auch gnadenlos ins Gesicht sagen! Natürlich würde ich auch die sachlage kommentieren und ihm mitteilen, was ich von diesem Zettel halte. Woran erkennt man eigentlich "Türkenwäsche"? *grübel*


asti_2

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich bin im Moment wirklich noch etwas sprachlos, und weiß nicht wie ich ihm gegenüber treten soll..... Finde leider auch kein entsprechendes Urteil. Wie gesagt, ich nehme ja niemandem Platz zum trocken weg.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von shinead

*Polemik an" Vermutlich, wenn des nach dem Vermieter ginge, an einem aufgenähten Halbmond *Polemik aus* Ansonsten ist es auch mMn wie Shinead schon schrieb.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von asti_2

Asti, die Wohnung und zB auch der Trockenkeller, ebenso wie der Keller, wurden dir zum (bestimmungsmässigen) Gebrauch überlassen. Selbstverständlich gehört dazu zB Besuch zu empfangen, auch über längere Zeit oder dessen Wäsche zu waschen und zu trocknen, aber auch aus Gefälligkeit anderer Menschen Wäsche zu waschen und zu trocknen. Mach Dir keine weiteren Gedanken dazu, ob dieser Mensch dir das verbieten darf.


Vio-1

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Antwort auf Beitrag von Ebba

kauf ein paar T-Shirts: http://www.linke-t-shirts.de/Frieden-Antirassismus_index157104.htm und häng sie schön auf Deine Wäscheleine :-) Oder schenk ihm dieses hier: http://www.taz.de/!75944/ Fassungslose Grüße


Falknerin

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Antwort auf Beitrag von Vio-1

Der Vorschlag ist klasse! Ha! "Türkenwäsche" - sonst noch was? Ts....


Falknerin

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Antwort auf Beitrag von Falknerin

ODER Du tust ihm eine Packung hiervon in den Briefkasten: http://www.antiidiotikum.de/


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von asti_2

So wie sich diese nette Mitteilung liest, geht es dem Vermieter nicht darum, dass Du fremde Wäsche dort aufgehangen hast, sondern, dass der Besitzer wohl Türke ist. Du kannst diese Mitteilung geflissentlich ignorieren, es ist Dein gutes Recht, aus Gefälligkeit fremde Wäsche zu waschen und zu trocknen, das gehört m.E. zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Ob Du diese fremdenfeindliche Äußerung akzeptieren willst, steht auf einem anderen Blatt. Entweder Du sprichst den Vermieter darauf an und riskierst Krieg mit ihm oder Du schluckst es einfach und tust als ob es den Zettel nie gegeben hätte. Silvia


asti_2

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

jetzt bin ich etwas beruhigter. Das mit den T-Shirts ist eine sehr gute Idee:-) Was ich im endeffekt jetzt mache, weiß ich noch nicht, aber ich ganz mich bestimmt nicht ruhig verhalten


shinead

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Antwort auf Beitrag von asti_2

>>aber ich ganz mich bestimmt nicht ruhig verhalten DAS nennt sich Zivilcourage, die wir immer so gerne von anderen fordern wenn ein Mensch auf dem Bahnsteig verprügelt wird, oder ein Asylantenheim brennt. Nichts machen, um keinen "Krieg" zu provozieren ist duckmäuserisch, das hatten wir erst Anfang des letzten Jahrhunderts!


kemax

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Antwort auf Beitrag von shinead

was er in fremder Wäsche zu suchen hat? Unterstelle ihm doch einfach mal, dass er seine Nase an fremde Schlüpfer reibt. Aber nee, dass geht garnicht. Würde ich mir echt verbitten lassen. Die o.g. Idee mit den Sprüche- TShirt find ich klasse...


minimann

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Antwort auf Beitrag von asti_2

Neugierige Frage. War es wirklich Wäsche von einem Türken? Unfassbar.


ElliMcBeer

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Antwort auf Beitrag von minimann

oder du druckst das hier aus und hängst das daneben .....

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asti_2

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Antwort auf Beitrag von minimann

Wenn wir es ganz genau nehmen, war es die Wäsche eines Kurden. Ich denke mal, mein Vermieter hat gesehen, wie wir die Wäsche am Sonntag ins Haus getragen haben.


Falknerin

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Antwort auf Beitrag von asti_2

Genau, mach doch den Zettel dran "Dies war die Wäsche einer durch die Türkische Regierung unterdrückten Minderheit" - aber das wird er wohl eh nicht kapieren.... Mit was für Leuten Du Dich auch einlässt, also wirklich! *ironieoff*


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von asti_2

finde ich... bist du mit dem vermieter alleine in dem haus oder kann es noch ein anderer mieter gewesen sein? woher will er wissen das es die wäsche von einem ausländer war? das mit den t-shirts klingt gut. alternativ würde ich auf seiner leine den zettel hängen ausländerfeindlickeit ist hier nicht erwünscht oder sowas in der art (befürchte aber das das zu einem kleinkrieg führt,allerdings würde ich in so einem haus eh weniger gerne wohnen wollen) folgen hat das wie schon geschrieben hier absolut keine für dich


dr.snuggles

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dummer kleiner nazi. hast du den zettel noch? grrrr, normalerweise neige ich nicht zu drastischen mitteln, aber irgendwas muss man da doch tun? hach ich weiß auch, außer dass ich geladen bin und jetzt halb kreuzberg bei mir waschen lassen würde.


Falknerin

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Hihi, DAS ist doch auch noch eine Idee. Vielleicht hat der Freund noch Verwandte, die alle mal eben bei asti waschen gehen. LOL


asti_2

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Ich lebe in einem Zweifamilienhaus......unten der Vermieter, oben ich.


asti_2

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

aber sicher habe ich den Zettel noch.....wer weiß, wofür ich den noch brauche


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von asti_2

okay das beantwortet leider meine frage. was für ein dummer mensch,einfach nur dumm dann kannst du leider auch nicht so wirklich agieren ohne das es in einen immensen stress ausartet. bei solchen leuten kann ich mir dann nämlich auch gut vorstellen das nach irgendeiner aktion das zusammenleben zur hölle werden kann. mennö..wenn man mal öfter im leben könnte wie man wollte


FrauKrause

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wenn Du mit ihm alleine unter einem Dach wohnst, würde ich mir Kommentare verkneifen. Schönen Tag und guten Weg und das wars. Allerdings würde ich, sofern nötig, die Wäsche weiter waschen und das einfach ignorieren. LG fk


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von asti_2

.... daß der Vermieter Dir ohne Angabe von Gründen alleine mit einem Hinweis auf das "gestörte Vertrauensverhältnis" (und er muß nicht begründen, warum das Vertrauensverhältnis gestört ist) kündigen kann. Das ist eine Sonderregelung bei einem Mietverhältnis in einem Zwei-Parteien-Haus, wenn der Vermieter auch in dem Haus wohnt. Wenn Du also da wohnen bleiben willst oder mußt, dann solltest Du leider die Füße still halten. Und wenn Du DRINGEND da wohnen bleiben mußt, dann würde ich auch die Wäsche des Freundes dort nicht mehr trocknen. Denn, rein rechtlich: Auch wenn Dein Vermieter Dir nicht verbieten kann, Türken- oder Arierwäsche in Deinem Trockenkeller zu trocknen, so kann er Dir eben - siehe oben - ohne Angabe von Gründen kündigen.


Nikas

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Strudel, echt, so einfach? ich weiss von Bekannten, dass die in ihrem Haus ihre Mieter ganz schwer rausbekamen. und dort war es so, dass die Mieter Stunk machten.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Nikas

Wohnten die Vermieter denn selber mit in dem Haus?


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

§ 573 a Erleichterte Kündigung des Vermieters (1) 1 Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2 Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. (2) 1 Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist. (3) 1 In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird. (4) 1 Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

wohnen wollen. Man sieht ja, welche Rechte man da hat, KEINE. Puuhhh, jetzt muss sich die AP das auch noch gefallen lassen. LG fk


Nikas

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Antwort auf Beitrag von asti_2

Sag ihm, dass Du Türken als Freunde hast und ob Du deswegen jetzt aussziehen musst. Du wirst es Dich nicht trauen. Aber GENAU DA fängt das Sichnichttrauen an, und wo es enden kann, haben wir Deutschen aller Welt ja extremst gezeigt. Heb den Zettel auf, häng ihn noch mal hin, wie Du ihn fandst, filme es und stells in youtoube. Nenn das Video Deutschland 2011.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Nikas

Den Vorschlag finde ich richtig gut. Freundlich sagen wie es ist. Ansonsten würde ich mal spaßeshalber eine Mönchskutte oder so was "waschen" und aufhängen, eine Biker-Kutte, eine Lackfetischmontur und ein Baströckchen... Lg Fredda


Strudelteigteilchen

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Ich glaube, Leder, Lack und Bast sind nicht maschinenwaschtauglich. Aber ich bin mir sicher, ein anständiges Baströckchen hat einen Einnäher mit den richtigen Waschvorschriften - da muß man halt mal reinschauen.


dolunay

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Dem würde ich die Wäscheleine um die Ohren hauen!


anbin39

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Oder eine Peitsche. "Die isch aber noch nicht trocken!"


jake94

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Antwort auf Beitrag von anbin39

...dass er es Dir nicht mal ins Gesicht sagt! Das mit den T-Shirts aufhängen finde ich eine tolle Idee, ebenso den Typen ansprechen und ihm freundlich sagen, dass der Kurde ein Freund von Dir ist. Aber musst Dich halt auf einen Krieg gefasst machen. Zum Kotzen sowas, wirklich haarsträubend . Glaube, dass beschäftigt mich heute noch den ganzen Tag lang... LG Kerstin


asti_2

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Antwort auf Beitrag von jake94

@ jake94 glaub mir, mich hat es auch den ganzen Tag beschäftigt. @ all mir geht es inzwischen auch nicht mehr darum, ob mein Vermieter mir etwas kann, sprich kündigen, ich verstehe nur nicht, wie ein Mensch so denken kann Habe heute vormittag noch beim Mieterbund angerufen, die wollten,das ein Schreiben an den Vermieter mit einer "Abmahnung" rausgeht, weil so etwas gar nicht geht. Er könne es mir nicht verbieten. Nachmittag habe ich mit einer mir bekannten Anwältin geredet, die auch meinte er könne mir nichts, ich solle es ignorieren. Sollte so etwas nochmal vorkommen, solle ich mir allerdings schon mal überlegen, ob ich ihm nicht doch etwas schriftliches zukommen lasse. Habe meinen Vermieter heute vormittag nicht gesehen, danach war ich bis 20 Uhr in der Arbeit, aber er scheint nicht zu Hause zu sein. Was ich jetzt im Endeffekt mache, ich weiß es nicht. Ich weiß nur, das ich ihn auf jeden Fall darauf ansprechen werde. VG asti


Hannehoch6

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Antwort auf Beitrag von asti_2

ich hätte den Zettel zur Polizei gebracht und Strafanzeige gestellt.