Mitglied inaktiv
Hallo,
ich muß das hier nun auch mal zum Frustablassen nutzen.
Fand in der Post gerade einen dicken Brief.
Neuer (einseitiger) Vertrag... über den ich ja auch keine Details sagen dürfte, sonst gibt es ne Vertragsstrafe^^
Noch bin ich ~6 Monate in Elternzeit..nun gilt der Vertrag rückwirkend zum 01. diesen Monats, Kündigung VOR Dienstantritt ist unzulässig und wird mit einer Vertragsstrafe belegt...super.. ich weiß noch gar nicht, ob ich da mangels Auto weiterarbeiten kann...
Und nun kommt der richtig gute Hammer => Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld sind gestrichen, Überstunden werden nur noch vergütet, wenn von GANZ oben das OK für die Überstunden kam (also unbezahlte Überstunden!!!) und ich erhalte BRUTTO ab sofort ~300€ !!!!!
grrrr... ich bin gerade angepieselt und weil ich bis vor einiger Zeit mit dem Kleinen kurz gepennt habe (sprich, übermüdet bin)... ist das heute so OK, den Vertrag einseitig erheblich zu ändern.. und vor allem die Vertragsstrafen einzubauen?
Im Prinzip gehört eine Vertagsänderung zu den Kündigungen. Es gelten die alten Bedingungen so lange, bis der Vertrag ausgelaufen, oder gekündigt ist. Dir einen neuen Vertrag zu geben, zählt somit als Kündigung., Das Problem ist, dass dir damit auch die Vorteile einer Langzeitangestellten flöten gehen, da du ja nun nach einer Kündigung zu neuen Bedingungen wieder eingestellt wurdest. Auf JEDEN Fall solltest du diesen Vertrag sowie deinen Alten einem Anwalt zur Überprüfung vorlegen. Dein AG versucht natürlich mit dem neuen VErtrag deine REchte auszuräumen.
Und das ist übrigens DER Arbeitgeber, der mir seit Bekanntgabe der Schwangerschaft damals jeden Tag nahelegte selber zu kündigen...sei einfacher für die Buchhaltung. Dies tat ich nicht und ab da fing das Mobbing von oben an Na wenigstens entfällt die Probezeit Und kann mir mal jemand was zur Vertragsstrafe sagen? Sowas (auf die Kündigung vor Arbeitsantritt) habe ich nämlich noch nie gelesen... Ich weiß halt wirklich nicht, ob ich da überhaupt nochmal anfange.... oder wie das nun mit dem Unterschreiben sein soll... Übrigens bin ich die Einzige, die diesen Vertrag bekommen hat ;-O Naja.. also falls mir nochmal jemand erzählen will, es gibt keine unterbezahlten Jobs in Deutschland, dann werde ich echt zum Tier. ~300€ Brutto für Teilzeit... grrr
Das kannst du dir ja immer noch überlegen. Auf jeden Fall solltest du so lange bis du dich entschieden hast, auf dein REcht pochen. Angenommen du willst den JOb gar nicht mehr, dann hast du sowieso die besten Vorraussetzungen, dich gegen die Änderungskündigung zu stellen. Du kannst dir dann nebenbei in Ruhe einen neuen Job suchen und überlegen was du machen möchtest. Allerdings, so wie es aussieht, solltest du dich dringend nach rechtlicher HIlfe umsehen. Gibt es in dieser Firma einen Betriebsrat?
Danke...erst jetzt gesehen. Eben, ich weiß es noch nicht..hängt ja auch vom Fahrtweg ab. Ich weiß nur nicht, ob ich das nun sofort unterschreiben muß... Betriebsrat? Ich denke (vermute) schon ^^ die wurden ja übernommen und ich Fauli habe da noch gar nicht weiter nachgesehen, wie das intern nun alles nach der Übernahme so aussieht
So ist das nicht zulässig. Wenn kann man das nur über eine Änderungskündigung machen, der Du aber zustimmen müsstest. Stimmst Du ihr nicht zu, könnte es dann auf eine richtige Kündigung hinauslaufen. http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/aenderungskuendigung.htm