Mitglied inaktiv
Hallo liebe Johanna, erstmal Frohe Weihnachten wünschen wir Dir und Familie! Ich muss dich kurz etwas fragen, was mir auf der Seele liegt... mein Mann ist ja im Juni diesen Jahres an einer schweren Lungenembolie ins KH eingeliefert worden, nachdem der Ortophäde grob fahrlässig gehandelt hatte - vielleicht erinnerst du dich?! Naja, jedenfalls haben wir eine Anwältin kontaktiert. Jetzt hat sie die Karteikarte von dem Orthopäde anfordert und er schreibt in der Kartie folgendes: 29.06.06 stat. ST. Josph KH 27.06.-28.06. ASK re. Knie: Pridiebohrung, 6 Wo. Abrollbelastung Diclo 50 u. Clexane 40 mitgegeben Pflaster + VB 07.07.06 18215 07.07.06 Praxisgebühr Rezept (#285940) 07.07.06 18311,18331,18211 07.07.06 (ICD:M17.9GR) Lat.Gonarthrose re., (ICD:M17.9ZR) Z.n. AS re. Knie 07.07.06 Fäden ex + OP-Pflaster, reizlos, Clexane 40 s.c. weiter bis Vollbelastung 14.07.06 18215,18220 14.07.06 AU: Folgebescheinigung bis 11.08.06 (#287545) Am 19.07. ist er mit Lungenembolie ins KH eingeliefert worden. Was bedeuten diese Zeichen? Er hat ihm Nie irgenetwas mitgegeben. Das alles wäre doch sonst nie passiert!!!! Im KH hat man ihm aufgeklärt, was passiert, wenn er kein Heparin spritzt! Aber der Orthopäde fand es nicht für nötig und wir Idioten haben ihm geglaubt!!! Was nun? War das alles umsonst? Dann hätte ich mir die Anwälting sparen können! Kann man theoretisch die Karteikarte im Nachhinein ändern, korriegieren, hinzufügen??? Ich danke dir für deine Hilfe LG Jessica
Sorry, ich bin nicht Jovi, aber laut der Kartei hätte man Euch Clexane zum spritzen mitgegeben die er sich spritzen sollte, bis er sein Bein voll belasten kann, das ist normalerweise auch so üblich! Bei meinem Mann mußte ich zusätzlich unter der Clexane-Therapie noch 2 mal wöchentlich Blut entnehmen, damit wurde die Gerinnung getestet! Wie ich as entnehme habt ihr aber gar kein Clexane bekommen, somit wurde evtl die Kartei gefälscht? Ich weiß nicht, in wie weit sich so etwas vielleicht Abrechnungstechnisch nachvollziehen lässt bei der Kasse!!
Hallo, und frohes est. Tja klar kann ich mich an den Fall deines Mannes erinnern und Clexane wär ja auch das nötige Heparinderivat gewesen ( glaube der Wirktoff heisst Enaparin, also genau richtig. Aber ebenfalls kann ich mich erinnern -ich bin nämlich unsere ganzen Mails nochmal durchgegangen - das du geschrieben hast das er gar nichts bekommen hat!!!!! Und ich dir daraufhin eben sagte das dürfe besonders bei otrtho und uro OP´s nicht der Fall sein, ja schon fast grob fahrlässig. Die Nr. Sind Abrechnungsnummern die ich auch nicht weiß gibts aber ein GÖÄ Liste um nachzusehen. Aber um das geht es nicht er schreibt Clexane mitgegben und s.c. ( subcutan =ins Unterhautfettgewebe) spritzen und das wurde deinen Angaben nach nicht mitgegeben. Auch nicht das er euch ein Rezept gab und es euch wärmstens ans Herz legte sonst gehe ich davon aus hättet ihr das getan. Noch dazu war es um diese Jahreszeit ziemlich warm und schon allein aus diesem Grund sehr wichtig gewesen ( gr. Wasserverlust durch schwitz7en, Untätigkeit weil Bein nicht voll belastet werden darf etc). Tja, wie soll man dem guten nachweisen, dass er euch dies nicht gtesagt hat. Ich bin zwar kein PC Hacker aber ich denke man kann das nachträglich einfügen. Dann müsste es auch zurückfolgbar sein wg. Abrechnung mit KK. Jetzt geh ich aber davon aus das der Arzt ein Standart Programm hat wo er die betr. Nr. nur noch markieren und einfügen muß. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er sofort nachdem er das "eingetragen hat- (oder nicht?) dies zur Abrechnung gegeben hat. In der Regel lassen sie sich damit Zeit (Dummerweise war auch kein Quartalsende sonst hätte man eher auf eine zügigere Beabeitung spekulieren können und es kann gut sein dass die Karte deines Mannes noch gut 2 Mon . IV (nächstes) Quartal fängt am 01.10.06 erst an) rumlag und im "Nachhinein korrigiert wurde, da ja noch keine Eile bestand. Also: Die einzige Möglichkeit des Nachweises, dass dein Mann KEIN HEPARIN/ODER HEPARINÄHNLICHEN STOFF WIE CLAXANE bekommen hatte wäre die Bestimmung des sog. PTT Wertes ( Partielle Thromboplastin wert!!!!!). Allso. Dein Mann kam am 19.7. ins KH und meines Wissens wird bei jeder Neuaufnahme auch diese PTT im KH mitgemacht. Sollte also dieser PTT Wert vom 19.7 nachweisen können ( der Nachweis gehöert fast zur Routine, also gehe ich davon aus das er gemacht wurde!), dass dein Mann dieses Heparinderivat nicht bekommen hatte, dannwäre das schon mal ein erster Erfolg. In wie weit er natürlich seine Unterlagen fälschen kann weiß ich nicht, aber das Krankenhaus muss die Werte herausgeben und dann könnte man am Blut kontrollieren ob dein Mann es bekommen hat oder nicht. Außerdem wenn er euch ein Rezept gegeben hätte, dann hättet ihr das R. wohl bei der Kasse eingereicht, oder wäre von der Apotheke an die Kasse weitergfeleitet worden. Außer er behauptet stur und steif er habe euch das R gegeben und ihr hättet es nur nicht so ernst genommen. Tja wie will man dann das Gegenteil belegen. Aber versucht erst einmal die KH-Akte mit dem "Aufnahmelabor" so heisst das wo der PTT Wert mitbesimmt wurde zu bekommen. Dann kann man weitersehen. liebe Grüße und trotzdem ein frohes Fest. Johanna
Erstmal vielen Dank für deine Hilfe! Wir haben ja eine Anwältin von der Rechtschutz, sie ist selbst Dr. für Arzthaftungsrecht! Mir hat sie den Eindruck gemacht, das sie gut ist! Und auch sie hat gesagt, er habe grob fahrlässig gehandelt! Ich werde ihr das mit dem PTT Bericht erzählen, aber eigentlich gehe ich davon aus, das sie selber darauf kommen müsste??!! Mhhh, ich kann ihr doch aber vertrauen oder? Sie ist doch auf unserer Seite, oder?! Sie wurde mir von unserer Versicherung empfohlen mit einer guten Gewinnrate!!
Ich weiß nicht ob sie mit der med. Materie so vertraut ist , um das mit der PTT zu wissen, denn das ist schon Hämatologisches Fachwissen und man müsste schon zumindest Krankenschwester /Pfleger sein um das zu wissen. Aber ich denke dass sie euch sicher Helfen kann. Wenn sogar ein Anwalt von grob fahrlässig sprich, ich als Mediziner tu es auf jeden Fall. Aber vielleicht tu ich ihr unrecht und sie weiß es doch. Aber du solltest es auf alle Fälle erwähnen! nochmal alles Liebe euch allen Johanna
Ja, das werde ich! Mal sehen was sie dazu sagt! Den Gutachter der Krankenkasse hat sie erstmal wieder zurückgepfiffen, und uns geschrieben, wir sollen das Rezept ihr schicken, dabei wäre interessant, ob er darauf auch Clexane verschrieben hatte!!!! Telefonisch konnte ich sie vor Weihnachten nicht mehr erreichen, schikce ihr ein Fax mit dem Vorschlag!!! Das alles macht mich wütend, wenn er damit durch kommt!!!! Mein Mann wäre fast gestorben, das kann doch nicht sein? Es kann doch auch nicht sein, das er als Opfer in der Beweispflicht ist??! Wo leben wir denn???? LG JEssica
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