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jemand mal über LBS Haus gekauft? Frage hab !

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jemand mal über LBS Haus gekauft? Frage hab !

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Hallo ihrs ! Wir beabsichtigen über die LBS ein Haus zu kaufen. Nun stehen im Grundbuch noch einiges an Schulden, die wir natürlich nicht übernehmen wollen. Unser LBS-Makler sicherte uns mündlich zu, dass die LBS Objekte (Häuser, etc.) IMMER lastenfrei verkauft, d.h. Grundbuchschulden werden gelöscht. Nun wollte ich von ihm einen Kaufvertragsentwurf (um was schriftliches in der Hand zu haben) .... den bekomm ich aber erst, wenn ich die Kaufabsichtserklärung unterschrieben hab (wird beim Notar gemacht und kostet wohl viel Geld). Da liegt jetzt aber das Problem: Unterschreib ich das Teil und das mit der Grundschuldlöschung steht nicht drin, und ich spring vom Kauf noch ab .... zahl ich die Maklerprovision trotzdem. Nun meine Frage: Was tun ? Ist das wirklich das Prozedere der LBS, dass die IMMER lastenfrei verkaufen? LG Ileana P.S. Die jetzigen Besitzer wollen verkaufen, da sie in die Schweiz ziehen (arbeitsbedingt).


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Das Haus, das wir gekauft haben, war bis zur Schornsteinspitze beliehen. Aber, durch unser Geld konnten die Vorbesitzer ihre Schulden zahlen. Dafür haben wir dann aber wieder Kredite aufgenommen. Wo kriegt man denn heute noch ein schuldenfreies Haus??? Das ganze Prozedere ist Sache des Notars. Trini


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bei uns (es ging um ein grundstück mit schulden drauf in höhe von 260.000 €) wurde beides auf einmal beim notartermin gemacht. wir haben den kaufvertrag unterschrieben und zeitgleich die löschung der grundschuld. lg two_kids


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Hallo Ihr beide! Danke erstmal für die schnellen Antworten. Mir ging es ja nur darum, ob ich dem Makler glauben kann, wenn er uns MÜNDLICH versichert, dass die Grundschuldlöschung erfolgt, wenn der Kaufvertag unterschrieben wird. LG Ileana


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Nein, kannst Du nicht. Maklern glaube ich nie irgendetwas, Bankern und Notaren aber auch nicht. Die Löschung der Grunschulden ist aber Teil des Kaufvertrages, da steht das drin und wenn es nicht drin steht, dann muß der Notar das halt ändern.


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Hallo, also selbst, wenn die Löschung nicht im Kaufvertrag beantragt sein sollte (wird es aber, ist Standard: der Notar wird mit der Löschung beauftragt, die Ablösung wird aus Eurem Kaufpreis an die eingetragenen Banken gezahlt - die wiederum erteilen gegen diese Zahlung Zug um Zug Löschungsbewilligungen), kannst du immer noch während der Beurkundung den Notar danach fragen und dich nach dem genauen Ablauf erkundigen. Ganz selten werden eingetragene Belastungen übernommen, in den allermeisten Fällen werden die im Grundbuch eingetragenen Belastungen gelöscht. Eure Bank wird schon dafür sorgen, dass sie mit ihrer Grundschuld an die erste Stelle im Grundbuch kommt. Das läuft wirklich ziemlich automatisch ab! Schöne Grüße und Spaß im neuen Haus wünscht Marta


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Hallo ! Vielen Dank an Euch alle !!!! Sind nun erst mal unwahrscheinlich beruhigt .... haben uns sofort in das Häuschen verkuckt und wäre schade, wenns deshalb nicht geklappt hätte . LG Ileana


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eure bank gibt euch gar kein geld, wenn noch alte schulden auf dem teil sind. das regeln die banken untereinander. vor allem aber: das ist job eures notars, sich da drum zu kümmern, u.a. deshalb bezahlt ihr ihn teuer. er besorgt einen grundbucheintrag und schaut, was sachlage ist und informiert euch und regelt das, damit es am ende frei von irgendwelchen alten rechten ist. u.a. ist darauf zu achten, dass z.b. vorkaufsrechte (z.b. von der stadt) beseitigt werden. !! in amtsdeutsch: der noter muss für lastenfreiheit sorgen !!


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...im grundbucheintrag muss sog. lastenfreiheit in allen einträgen bestehen. - so heisst es exakt.