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ist rechtens

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dr.snuggles

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ein mietverhältnis per email zu kündigen? fragt snuggles


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

kommt drauf an. schriftform heißt schriftlich (brief) mit unterschrift. textform - email genügt. steht was dazu im vertrag? im zweifen vorab per mail, ggf wg fristwahrung, mit avis dass schriftlich zeitgleich losgeschickt wird.


KlaraElfer

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Chef sagt nein Unabdingbar schriftlich *empfiehlt* alex


taram

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Antwort auf Beitrag von KlaraElfer

Glaube nur ein Fax wäre "rechtens" - ich würds definitv schriftlich machen, dann bist du auf der sicheren Seite


donnalüttchen

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Antwort auf Beitrag von KlaraElfer

mit Zeugen direkt in den Briefkasten, wenn es auf dem Stichtag noch eilig zugestellt werden muss.


kraehe2008

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Per Post und am besten sogar als Einschreiben mit Rückschein.


Curly-Cat

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Antwort auf Beitrag von kraehe2008

...sondern Einwurfeinschreiben, das gilt als zugestellt, sobald es eingeworfen ist.


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Liebe Snuggles, also ich meine, mich zu erinnern, dass E-Mail-Kündigungen gerichtlich nicht anerkannt wurden! Wir haben unserem Gaslieferanten gekündigt, wollte ich auch per E-Mail machen, weil die Frist so knapp war - und nach etlichem Lesen habe ich ein Kündigungsschreiben verfasst (Einwurfeinschreiben), das ich vorab per Fax geschickt hatte.


shinead

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Eine Kündigung bedarf der Schriftform und einer eigenhändigen Unterschrift. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht eigenhändig. Da man einem pdf nicht ansieht, ob es sich um eine eigenhändige oder gescannte Unterschrift handelt, kann einer solchen Kündigung widersprochen werden.