dr.snuggles
ein mietverhältnis per email zu kündigen? fragt snuggles
kommt drauf an. schriftform heißt schriftlich (brief) mit unterschrift. textform - email genügt. steht was dazu im vertrag? im zweifen vorab per mail, ggf wg fristwahrung, mit avis dass schriftlich zeitgleich losgeschickt wird.
Chef sagt nein Unabdingbar schriftlich *empfiehlt* alex
Glaube nur ein Fax wäre "rechtens" - ich würds definitv schriftlich machen, dann bist du auf der sicheren Seite
mit Zeugen direkt in den Briefkasten, wenn es auf dem Stichtag noch eilig zugestellt werden muss.
Per Post und am besten sogar als Einschreiben mit Rückschein.
...sondern Einwurfeinschreiben, das gilt als zugestellt, sobald es eingeworfen ist.
Liebe Snuggles, also ich meine, mich zu erinnern, dass E-Mail-Kündigungen gerichtlich nicht anerkannt wurden! Wir haben unserem Gaslieferanten gekündigt, wollte ich auch per E-Mail machen, weil die Frist so knapp war - und nach etlichem Lesen habe ich ein Kündigungsschreiben verfasst (Einwurfeinschreiben), das ich vorab per Fax geschickt hatte.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform und einer eigenhändigen Unterschrift. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht eigenhändig. Da man einem pdf nicht ansieht, ob es sich um eine eigenhändige oder gescannte Unterschrift handelt, kann einer solchen Kündigung widersprochen werden.