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ist das Schwarzarbeit?

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Hallöchen miteinander, der Chef von meinem Mann meinte gestern meinen Mann erpressen zu müssen. Mein Mann war jetzt 3,5 Wochen krank wegen einer Schleimbeutelentzündung am Knie. Seit gestern ist er wieder auif Arbeit. Gestern meinte er, wenn er nochmal "so einfach krank macht" (haha, hab herzhaft gelacht :o//) könne ihm das den Job kosten (soll er doch, was besseres kann uns nicht passieren, das Mobbing geht schon ewig). Jetzt "erpresst" er ihn damit, wenn er wieder krank macht, meldet er seine "Schwarzarbeit". Aber ist denn das eine Schwarzarbeit?: Er macht für ein älteres Päärchen den Garten, also umgraben, Bäume beschneiden, Unkraut..., im Gegenzug repariert uns der Mann, der pensionierter Automechaniker ist, unser Auto, wenn was dran ist. Geld ist da, außer für Autoersatzteile, noch nie geflossen und wird auch nie fließen. Kann uns Männes Chef damit wirklich an den Karren pissen? Ich bin 100%ig der Meinung, nein. Aber mein Mann hat jetzt Schiss. Wie seht Ihr das? War hier nicht auch jemand vom Arbeitsamt hier? (schwoba-papa?) Wie siehst Du das? Denn wir bekommen ergänzendes Hartz 4. LG Steffi


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hi, aslo ich würde das als gefälligkeitsarbeit bezeichnen.was allerdings sein kann dass der chef deinem mann kündigen kann,wenn dein mann diese tätigkeit ausübt obwohl er krank gemeldet ist.denke ich jedenfalls.aber ansonsten für mich definitiv keine schwarzarbeit. lg steffi


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kam das jetzt so rüber? Nein, mein Mann hat das nie gemacht, während er krank war. Auch hat es nie seine Arbeit beeinträchtigt. Sowas wurde dann immer nach Feierabend oder am WE gemacht. LG Steffi


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naja so rüber kam das jetzt nicht,aber das wäre eine erklärung gewesen weshalb der chef deinen mann hätte erpressen können,denn das wäre ein kündigungsgrund.also wenn es nicht andem ist dann soll dein mann seinen chef mal"labern"lassen,denn es ist keine schwarzarbeit.keep cool ;-) lg steffi


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man könnte es auch als nächsten liebe bezeichnen,wenn man alten leuten hilft*muahhhhaaaaaaaahhhhaaa* scherz


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Wenn kein Geld fliest ist es keine Schwarzarbeit. ABER ich wäre als Chef auch angepisst wenn jemand eigentlich körperlich krank geschrieben ist, denoch sich körperlich betätigt. Und ich denke da kann man aus andern Gründen jemanden feuern. Z,b. Könnte dann ja jeder krank machen und in ruhe seine Wohnung renoviern. Überleg doch mal Chrissie


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um ganz sicher zu gehen rufst du einfach mal beim arbeitsamt an. ich bin mir aber ziemlich sicher das du da belächelt werden wrdest. Schwarzarbeit ist fr mich wenn jemand regelmäßig eine leistung erbringt ( meinetwegen bei ner oma putzen) und dafr mit geld entlohnt wird, das nicht versteuert ist. Selbst wenn du mal im garten hilfst und du mal nen 20er dafr bekommt, brauchst du damit ja nicht gleich zum finanzamt rennen. der chef deines mannes ist auf jeden fall ein ganz schönes arsch! Dann muss dein armer mann für den auch noch arbeiten. blöde sache


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erstmal danke ich Euch für Eure Antworten *braveinenKnicksmach* @aprilscherz2000, er hat nicht während seiner Krankheit irgendwo gearbeitet, er hat noch nicht mal hier zu Hause was machen können, außer im Internet zu surfen und TV zu schauen, denn er konnte vor Schmerzen nicht lange stehen und außerdem hatte er einen Gips mit Loch am Knie (zum Kühlen) ;o) @alle, ich danke Euch auch für die Paragraphen, werde sie heute meinem Mann mal zeigen, damit er sich nicht mehr einschüchtern lassen muß. LG Steffi


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Na, das ist ja wohl eher Gefäligkeit als SChwarzarbeit. Schwarzarbeit wird in § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der SChwarzarbeit definiert: § 1 Schwarzarbeit (1) Ordnungswidrig handelt, wer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfange erbringt, obwohl er 1. der Mitteilungspflicht gegenüber einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, einem Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung oder einem Träger der Sozialhilfe nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder der Meldepflicht nach § 8a des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht nachgekommen ist, 2. der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat oder 3. ein Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung). Dein Mann erbringt keine Werkleistungen in erheblichem Umfang. GLG RObina


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Hi, Definition von Schwarzarbeit laut lexexakt.de: Schwarzarbeit liegt vor, bei einer Tätigkeit als selbständiger Unternehmer ohne die erforderlichen Genehmigungen (wie z.B. Gewerbeanmeldung), bei einer selbständigen Tätigkeit ohne Ausstellung einer Rechnung um Steuerzahlungen zu vermeiden bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern die nicht der Sozialversicherung gemeldet sind um Sozialabgaben zu sparen, und bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis. Sollte der AG weiterhin so einen Stuss verzapfen, dann würde ich ihm ganz süffisant mit einer Anzeige wegen Verleumdung drohen - bei solchen Kalibern hilft das oft recht gut, um sich wieder Respekt zu verschaffen. Eine solche Gegendrohung ist übrigens wohl kaum ein Kündigungsgrund. Ach ja, immer schön mit Ort, Datum, Uhrzeit seine Attacken dokumentieren - das hilft einem vor dem Arbeitsgericht ungemein. LG Fiammetta


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würde ganz schnell mal was gegen das mobing tun . ärzte können auch schon krankheiten auf mobbing zurückführen . wichtig ist aber sich mal zu erkundigen denn er kann ihm nicht androhen er kündigt wenn er noch mal krank macht, aber anschließend.dazu braucht dein mann zeugen die, die drohung hören und bereit sind auszusagen . seid ihr in der gewerkschafft tragt euren fall dort vor . mir haben die schon gute dienste erwiesen , hatte das glück zeugen gehabt zu haben . gruß ute


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Hallo! >>>>Definition von Schwarzarbeit: Was ist Schwarzarbeit ? Eine Schwarzarbeit liegt nach allgemeinem Verständnis des Staates und unserer Gesellschaft dann vor, wenn eine Form einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anzeige- und Anmeldeepflichten, wie z.B. Steuern und Sozialversicherungen, ausgeübt wird. Durch die illegale Beschäftigung müssen erhebliche wirtschaftliche Vorteile in hohem Umfang erzielt werden. Es liegt Schwarzarbeit vor, wenn es sich um eine illegale, nicht angemeldete Tätigkeit mit erheblichen witschaftlichen Vorteil handelt. Es handelt sich auch um Schwarzarbeit, wenn es sich um eine unrechtmäßige Gewerbeausübung oder eine unerlaubte Handwerksausübunghandelt. Es liegt auch dann Schwarzarbeit vor, wenn Sozialversicherungsbeiträge oder etwaigeSteuern nicht rechtsmäßig abgeführt werden. Auch jegliche Form der Scheinselbstständigkeit erfüllt auch den Tatbestand der Schwarzarbeit.


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...vergessen: LG, Birgit und hier noch die Quelle: www.schwarzarbeit.com