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Inkasso??

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Ich bin gerade völlig irritiert: Ich habe Ende Oktober etwas bei einem Online_versand bestellt, wo ich schon seit vielen Jahren Kunde bin und offensichtlich erstmalig vergessen, die Rechnung zu bezahlen. Allerdings habe ich nie eine Mahnung bekommen. Jetzt wollte ich wieder bestellen und habe eine Mail erhalten, dass es noch eine offnene rechnung gibt. Da ich mich immer noch nicht erinnert habe, habe ich angerufen: angeblich habe ich zwei Mahnungen bekommen-erst sagte die Dame schriftlich und dann plötzlich per Mail. Auf jeden Fall ist es jetzt ins Inkasso gegangen habe ich dann erfahren. Kriege ich da etwa einen Schufaeintrag? Hilfe...


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Hab da gerade ärger im NOVEMBER bezahlt, im JANUAR Inkasso im Briefkasten, also ich zack zack meinen kontoauszug hingesandt (Ist ja BEZAHLT) Jetzt übergehen die das einfach... Nun drohen sie mit Gericht , und ich lass sie machen *g* Hab bezahlt, habe den nachweiss eingereicht, und Quelle sieht mich niewieder Bezahle SOFORT den offenen betrag, denn NOCH hast du kein inkasso schreiben Lg Tina


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Nein, das war mytoys. Allerdings hatte ich mit otto auch mal Ärger und hinterher stellte sich raus, dass sie es auf ein Sammelkonto gebucht haben, weil sie es nicht zuordnen konnten (dabei habe ich deren Vordruck benutzt und alles richtig ausgefüllt), die waren aber nachher sehr nettund haben sich entschuldigt und mir die Telefonkosten erstattet...


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Mytoys schickt 2 Mahnungen per Mail, dann eine per Post. Danach erst Inkassodienst.


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Mail kann ich verpasst haben, weil ich meine Mails unregelmäßig lese und die dann irgendwann weg sind, aber den Brief müsste ich doch bekommen haben.. Egal-es ist peinlich sowieso und hoffentlich nach der Zahlung, die ich gerade getätigt habe, erledigt.


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Hallo, (1) Du bist per Gesetz verpflichtet, regelmäßig, d.h. täglich Deinen normalen Briefkasten zu leeren und Dich um Deine Post zu kümmern. Im Zuge verstärkter Telekommunikation ist diese Pflicht schon seit langem weitgehend (und für Geschäftsleute sogar zwingend) erweitert worden auf Anrufbeantworter, Faxgeräte, e-mail u.v.a.m. (2) Ein Inkassounternehmen ist ein Unternehmen mit normalerweise mafiaähnlicher Struktur, d.h. es wird gedroht, eingeschüchtert, dabei aber auch gelogen und betrogen, um Dich weich zu klopfen uhd klein zu kriegen. Tatsache ist aber, dass ein 2Inkassounternehmen über keinerlei rechtliche Mittel verfügt, um gegen Dich etwas zu unternehmen. Wenn Du eine Rechnung von solchen Scheisshaufen bekommst, wirf sie weg und lasse Dich auf keine Diskussion ein, bezahle sie auf gar keinen Fall, und bezahle auf gar keinen Fall die schon oft an Wucher und Geldgier grenzenden (laut Gesetz aber leider doch nicht seienden) Gebühren. Wenn die Rechnung berechtigt ist, bezahle nur den Rechnungsbetrag (evtl. zuzügl. üblicher Zinsen) direkt an mytoys, nicht an das Inkassounternehmen. Lasse Dich auch auf keinen Fall von mytoys an das Inkassounternehmen weiterreichen oder dorthin abwimmeln. Fordere einen Sachbearbeiter bei mytoys und lasse es Dir auch dort nicht gefallen, dass Deine Unterlagen ständig woandershin weitergereicht werden. Forderere eine Liste mit allen offenen Posten an, und überlege Dir dann, welche berechtigt sind und welche nicht, welche zwar vom Grund her berechtigt sind, aber nicht in dieser Höhe (typisch für Verzugszinsen). Lasse Dir nach der Überweisung schriftlich bestätigen, dass Dein Konto bei mytoys ausgeglichen ist und keine Schulden mehr bestehen. Bestehe darauf, dass überzogene Forderungen storniert werden. An die Schufa darf mytoys Deine Daten nicht weitergeben, so lange kein Gerichtsurteil Deine Schuld feststellt. Erst recht nicht darf es ein Inkassounternehmen. Falls dies doch geschehen ist, fordere die Löschung der unzulässigen Übermittlung und lasse sie Dir schriftlich bestätigen. Ob Du bei solcher Gesetzeswidrigkeit gegen mytoys klagt, kannst Du Dir selbst überlegen. Grüße, Martin


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Vielen Dank, das war sehr ausführlich und genauso werde ich handeln. LG, Kathrin


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..es ging übrigens um 18 Euro!!!


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Hallo, an Deiner Stelle würde ich den noch offenen Betrag ganz schnell bezahlen. Jetzt hast du nämlich noch keine Post vom Inkasso-Unternehmen. Was Martin da schreibt ist in weiten Teilen falsch. Selbstverständlich darf ein Unternehmen zur Wahrung seiner Interessen ein Inkassounternehmen beauftragen. Ob das 18 Euro oder 1800 Euro sind spielt auch weniger eine Rolle, denn die Kleinbeträge summieren sich auch und sind besonders beliebt, dass Kunden darauf spekulieren, dass sie nicht gemahnt werden wegen des hohen Aufwands. Wenn Du Ware gekauft hast, hast Du eine Leistung empfangen und musst nun Deinerseits den Vertrag durch Zahlung erfüllen. Das hat nichts mit bösen Richtern zu tun oder üblen Verzugszinsen. Es kommt vor, dass man in Zahlungsverzug kommt, dann zahlt man und gut ist. Was für eine Aufregung lohnt das. Gruß Tina


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einen Schufaeintrag bekommst du nicht.


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hi martin, "Im Zuge verstärkter Telekommunikation ist diese Pflicht schon seit langem weitgehend (und für Geschäftsleute sogar zwingend) erweitert worden auf Anrufbeantworter, Faxgeräte, e-mail u.v.a.m." - sorry, das hab ich noch nie gehört. wer sollte mich - ich rede jetzt von mir als privatfrau oder -mann - zwingen können, regelmäßig in mein email zu schauen? außer vielleicht mein eventueller arbeitgeber (was dann im arbeitsvertrag festgeschrieben steht). was ist, wenn mein provider versagt und mails verschlampert, wer wäre dann haftbar? oder wenn mein spamfilter die mail von quelle und co. ausfiltert - wer ist dann haftbar, wenn ich rechnungen nicht bekomme? der sw-hersteller? oder mein pc-service, der die sw installiert hat? was das für rattenschwänze nach sich ziehen würde bez. haftung, ist ja kaum ausmalbar. ich DARF oder KANN zwar Rechnungen per email senden, aber nach vorheriger absprache zwischen absender und empfänger. grüße von old mama


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Hallo, ich sagte nicht, dass (hier speziell mytoys) sich nicht an ein Inkassounternehmen wenden darf. Ich sagte, dass ich mich niemals auf eine Diskussion mit einem solchen Unternehmen einlassen würde. Ich hätte nämlich immer noch einen Kaufvertrag mit mytoys und nicht mit dem Inkassounternehmen, und wenn mytoys sich an einen solchen Abschaum wendet, ist das deren Sache, nicht meine. Und so wie ein Inkassounternehmen völlig illegal einen Druck auf einen säumigen Kunden aufbaut, so würde ich in gleicher Weise einen Druck auf mytoys aufbauen, und mir gewisse Vorgehensweisen -- völlig unabhängig ob gesetzlich erlaubt oder nicht -- einfach nicht gefallen lassen. Grüße, Martin


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Hallo, Briefkasten, gilt für privat und geschäftlich: Schon seit den 50er Jahren gibt es ein Gesetz, was zwingend die Existenz von Briefkästen vorschreibt, und auch die tägliche Leerung, nach Rechtsprechung sogar noch einmal abends gegen 18 Uhr. Heißt (a) Du musst einen Briefkasten besitzen (b) Du musst ihn täglich leeren, und (c) wenn früh der Briefträger kommt (der ist wiederum gesetzlich verpflichtet bis 14 Uhr(?) wenn er gelbe Post ist, bis 12 Uhr, wenn er private Post ist, da zu sein), und Du ihn dann leerst, dann nochmals abends 18 Uhr zu leeren. e-mail und Computer (geschäftlich): Schon vor etwa 10 Jahren hat ein OLG ein Gerichtsurteil gesprochen, nachdem Geschäftsleute moderne Computertechnik besitzen müssen, sie verwenden müssen und sich auch darauf schulen lassen müssen, sonst können sie für Fehler oder Verzögerungen haftbar gemacht werden. (Und gleich zu Deinem Einwand: Du bist haftbar, nicht Dein Provider, und wenn Dein Spamfilter Mist macht, bist Du ebenfalls selber haftbar.) Eine kleinere Auswirkung dieses Urteils zeigt sich z.B. darin, dass das Finanzamt für Geschäftsleute die Übermittlung von Steuerdaten nur noch per Computer zulässt und gedruckte Formulare nicht mehr annimmt. e-mail und Computer (privat): Das Teledienstegesetz fordert z.B. bei Einkäufen im Internet die Zusendung bestimmter Daten, z.B. Händleranschrift, Bankverbindung u.a. (Hier gleich ein dicker Hinweis: Ein Verkäufer, auch privat, ist verpflichtet, diese Daten unaufgefordert zuzusenden. Das Hinterlegen, wie z.B. bei ebay typisch, ist nicht erlaubt. Gerade das Verbot des Hinterlegens und Selbstabholens von Seiten des Kundens haben dazu geführt, dass die Rücksendefrist von 2 Wochen auf 1 Monat verlängert wurde. Das Gerichtsurteil von vor einigen Monaten nimmt ausdrücklich Bezug darauf.) Das Gesetz erlaubt aber auch ausdrücklich die Zusendung per e-mail als rechtsgültig. Eine Rechnung oder eine Mahnung per e-mail gelten als ordnungsgemäß zugestellt. Wenn Du Deine e-mails nicht liest, machst Du Dich strafbar und bist für die Folgen selbst verantwortlich. (Wenn mytoys Rechnungen oder Mahnungen per e-mail versendet, dürfen die das, und die Mahnung gilt auch als zugestellt und empfangen. Die müssen das auch nicht mit Dir absprechen.) Und wenn Mist passiert, bist grundsätzlich Du schuld, nicht Dein PC-Service, oder sonstwer. Tja, das Leben ist hart aber ungerecht. Und Dummheit schützt trotzdem vor Strafe nicht. Grüße, Martin


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Hallo! Also zum einem gilt ein Brief nur als sicher zugestellt per Einschreiben, sonst kann der sonstwo landen und eigentlich sogar nur übers Gericht, da man auch einen leeren Briefumschlag schicken könnte. Weiß ich zufällig genau, weil ich genau wegen dem Thema mal vor Gericht stand und verloren habe:-(. Habe nämlich einen Mietvertrag widerrufen innerhalb der Frist, und nie wieder was vom Vermieter gehört, nach 6 Monaten sollte ich dann für die Zeit die komplette Miete etc. bezahlen (Hatte nicht mal einen Schlüssel, für mich war das gegessen). Da ich meinen Brief nicht beweisen konnte, wurde ich zu dem Geld verdonnert. Der Richter bemerkte dazu, so etwas müsse über Gericht gehen, man könne halt leere Umschläge verschicken! Bei mir ist dank Postbote auch schon manches nicht angekommen! Und desweiteren hatte ich letztens den Fall, daß ein Widerspruch beim Amt nicht angenommen wurde per Mail, da dies angeblich nur gültig ist, wenn man persönlich Unterschrieben hat, demnach ist eine Mail gerichtlich nicht annehmbar! (das wiederum hat nur mein Sacharbeiter behauptet, beweisen kann ich das nicht!) LG Nina


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Hi Nurit, ich muss da leider widersprechen dem martin :) Er schreibt, falls Du Post vom Inkasso bekommst ignorieren oder wegwerfen - das würde ich unter KEINEN Umständen machen! Zuerst mal sofort die Rechnung an den OnlineShop bezahlen. Bekommst Du Post vom INkasso, schicke denen ein FAX mit der Info, dass keine zahlungen bei xy ausstehen und der Betrag beglichen ist (Auszug Bank). Mit ignorieren haben sie zwar primär keine handhabe, aber so ein Verein kann unangenehm werden! Viele Grüße Tina


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Hallo, was Du ansprichst, ist eine Frage des Beweises. Ein Händler muss nicht beweisen, dass er Dir eine Rechnung oder eine Mahnung geschickt hat. Du bist zur Zahlung verpflichtet, in dem Moment, wo Du etwas kaufst, und nicht erst, wenn Du eine Rechnung bekommst. Außerdem schreibt das Gesetz nicht zwingend eine Mahnung vor. Wenn mir meine Mieterin z.B. inzwischen über 1000 Euros Miete schuldet, bekommt sie sofort und ohne jede Mahnung eine Klage auf Zahlung, sowie eine fristlose Kündigung, sowie eine Räumungsklage von mir. Außerdem solltest Du einmal darüber nachdenken, dass viele Käufe im Internet (z.B. "Auktionen" wie hood) überhaupt nicht funktionierten, wenn eine Pflicht zur gelben Post bestünde. Hier wird fast alles über e-mail abgewickelt, und das ist erlaubt. Grüße, Martin


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Hallo! Natürlich ist man verpflichtet zu zahlen, wenn man was gekauft hat, dennoch nicht zwingend alle dazugehörigen Gebühren wie Mahnung geschweige denn Inkasso, wenn man halt die Briefe nicht erhalten hat. Die von der Post sind auch nicht immer die zuverlässigsten, bei mir ist auch schon einiges verschwunden, vorallem wemm unser Postbote Urlaub hat oder krank ist, dann kommt wer anders, und der übersieht und immer, zwischen Weihnachen und Neujahr hatten wir 12 Tage null Post, ein Brief landete beim Nachbarn, was da nicht angekommen ist, möchte ich gar nicht wissen:-)). LG Nina